Staat und Kirche in Grundgesetz und Praxis in Deutschland

„Es besteht keine Staatskirche.“ So scharf, wie es das Grundgesetz formuliert, sind Staat und Kirchen allerdings nicht getrennt. Der Staat hat den Kirchen als Institutionen manche Sonderrechte zugebilligt. Es gibt viele Ausnahmen. Wie beide zusammenhängen, zeigt diese Infografik.

DIE ZEIT, 5. Dezember 2013

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