„Es besteht keine Staatskirche.“ So scharf, wie es das Grundgesetz formuliert, sind Staat und Kirchen allerdings nicht getrennt. Der Staat hat den Kirchen als Institutionen manche Sonderrechte zugebilligt. Es gibt viele Ausnahmen. Wie beide zusammenhängen, zeigt diese Infografik.
Staat und Kirche in Grundgesetz und Praxis in Deutschland
Schreibe eine Antwort