Grüne debattieren über das Verhältnis von Kirche und Staat

Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche birgt immer wieder Konfliktstoff. Die Ungleichbehandlung wird von den einen befürwortet, von anderen bekämpft. Auch stellt sich die Frage, wie das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in einer immer pluralen religiösen Landschaft definiert werden muss.

Die Partei Bündnis90/Die Grüne hat eine Kommission eingesetzt, die über das Verhältnis von Staat und Kirche nachdenken soll. Innerhalb der Grünen ist eine differenzierte Debatte Denkbar, denn viele Rechtsgüter müssen gegeneinander abgewogen werden.

Stellt das kirchliche Arbeitsrecht ein Problem in Regionen dar, in denen die Kirchen die einzigen sozialen Arbeitgeberinnen sind?

Welchen Einfluss sollen die Kirchen auf den Staat haben und wie sieht es mit anderen Akteuren aus.

Wie können Staatskirchenverträge mit Glaubensgemeinschaften ohne organisierten Klerus verhandelt werden?

Wie soll reagiert werden, wenn das Recht auf freie Religionsausübung mit anderen Rechten in Konflikt gerät?

Da die Partei sowohl kirchennahe als auch kirchenferne PolitikerInnen beheimatet, gelingt dort vielleicht eine Verständigung.

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