Revisted: Kirchenleitende Personen begrüßten Fusionen von Landeskirchen

Die Reformmaßnahmen der Kirche haben später zu teilweise gravierenden Problemen geführt. Das ist durch die Interviews von kirchenleitenden Personen durch Prof. Isolde Karle erneut bestätigt. Interessant, welche Erwartungen und Verheißungen kirchenleitende Personen noch vor wenigen Jahren mit derartigen Vorhaben verbanden. Wir zeigen das hier am Beispiel der Landeskirchenfusionen.

Wolfgang Huber, Ex- Ratsvorsitzender der EKD zur Fusion der Nordelbischen, der Mecklenburgischen und Pommernschen Landeskirchen zur Nordkirche: „Zeichen für die Reformfähigkeit des deutschen Protestantismus“

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, begrüßte die Zustimmung zum Fusionsvertrag. Damit setzten die Synoden ein deutliches Zeichen für die Reformfähigkeit des deutschen Protestantismus, sagte Huber am Sonnabend in Berlin. Außerdem sei die Entscheidung ein beispielhafter kirchlicher Schritt für die konstruktive Aufnahme der unterschiedlichen Traditionen und Erfahrungen aus Ost und West. Diese Entwicklung begleite er mit „herzlichen Segenswünschen“. Der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, der Münchener Landesbischof Johannes Friedrich, sagte, er danke den Verantwortlichen in den drei beteiligten Landeskirchen dafür, dass sie „zu so vielen Kompromissen“ bereit seien.

Zu den Folgewirkungen der Fusion u.a. auch hier.

Thomas Begrich, Finanzdezernent der EKD, zur Fusion der Kirchenprovinz Sachsen (KPS) mit der Landeskirche Thüringen zur EKM:

aus seinem Vortrag: Kann, will und darf die Kirche steuern ? gehalten auf der Tagung „Vom neuen Rechnungswesen zur Steuerung in der Kirche“ in Bad Boll, 17.-18.1.2008; der vollständige Text wurde den Tagungsteilnehmern als download zur Verfügung gestellt.

„Schließlich ist ein wesentlicher Ansatz des Umgangs mit der Macht in der Kirche die Mobilisierung der Handlungsfähigkeit der Mitglieder. Damit ist nicht etwa der Jetzt-Stand abqualifiziert, vielmehr ist ein immer wieder ein neues Reflektieren des Erreichten und eine Fortentwicklung im Sinne der Auftragserfüllung gemeint. Zur Mobilisierung gehört die Stärkung der Eigenverantwortung. Damit einhergeht die Gestaltung einer entwickelten Dezentralisierung, als Beitrag zur Stärkung der Eigenverantwortung. Transparenz schafft eine Voraussetzung für die Wahrnahme von Eigenverantwortung. Bei allem geht es nicht einfach um ein nach vorne offenes Loslassen, sondern zugleich um die Stärkung der Gemeinschaft. So bedarf es weiterer begleitender Elemente, zu denen nicht zuletzt auch Aufsicht gehört. Notwendig ist es daher auch, die Kooperationsfähigkeit der Kirchengemeinden und Einrichtungen zu organisieren. Damit muss eine organischen Sicherung von Solidarität zwischen Starken und Schwachen einhergehen. Dabei geht es nicht darum, die Starken schwach zu machen, sondern den Schwachen so die Möglichkeiten zu geben, dass sie eigenverantwortlich ihre Angelegenheiten wahrnehmen können. Ein gutes Beispiel dafür ist der Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen in der EKD. Die stärkeren Gliedkirchen geben durchschnittlich weniger als 4 % von ihrem Kirchensteueraufkommen an die finanzschwächeren (namentlich die ostdeutschen) Gliedkirchen ab, für die das einen finanziellen Wert bis zu 60 % des eigenen Kirchensteueraufkommens bedeutet! Gleichwohl werden mit diesen Mitteln die ostdeutschen Gliedkirchen finanziell keineswegs so gestellt, wie die finanzstärkeren westdeutschen Gliedkirchen. Es bleibt für sie schwer genug, aber sie werden in die Lage versetzt, eigenverantwortlich ihren Auftrag zu erfüllen. Wie verantwortlich sie damit umgehen, zeigen nicht zuletzt die Fusionsbeschlüsse und Fusionsüberlegungen von Landeskirchen gerade der letzten Zeit.“ (damit war angespielt auf die Fusion der Kirchenprovinz Sachen und Thüringens zur EKM).

Zu den Mühen und der Dauer des Fusionprozesses der EKM vgl. neben dem o.g. Interviews von Isolde Karle auch hier.

 

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