Entscheidung zu Sonntagsarbeit vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig

25.11.14, EKHN: Sonntagsschutz: „Leipziger Urteil hilft Diskussion“

Dürfen Bierbrauer oder Mitarbeiter in Call-Centern und Videotheken am Sonntag in Hessen arbeiten? Darüber hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto) entschieden und enge Grenzen gesetzt. Die evangelische Kirche findet das Urteil hilfreich für die Diskussion um den Wert der Sonn- und Feiertage in ganz Deutschland.

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„Kirche muss auf Privilegien verzichten, wenn sie glaubwürdig sein will“

Wir sind Kirche zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht

München, 21. November 2014

Die in der Verfassung garantierten Grundrechte bezüglich der persönlichen Lebensführung müssen nach Ansicht der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche endlich auch in kirchlichen Arbeitsverhältnissen gelten.
Die katholische Reformbewegung begrüßt deshalb die differenzierenden kirchlichen Äußerungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.11.2014, die eine baldige und hoffentlich positive Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts für nach Scheidung wiederverheiratete und homosexuell lebende Menschen erwarten lassen.
Auch um der eigenen Glaubwürdigkeit willen sollte die römisch-katholische Kirche auf staatliche Privilegien wie das kirchliche Selbstbestimmungsrecht verzichten, denn das Einfordern von Privilegien widerspricht dem Zweiten Vatikanischen Konzil (GS 76).

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