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EKBO: Zog die Synode die Notbremse? Konsistorialpräsident Seelmann von Synode nicht im Amt bestätigt

2. Ausgabe der „protestantischen“ Zeitung „Die Mündige Gemeinde“
an die Synodalen der EKBO während der Frühjahrssynode übergeben.

Am 4. und 5. April 2014 tagte die Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, um den sogenannten Reformprozess weiter voranzutreiben. Dazu benötigt wird vor allem das Geld der Gemeinden, die die dann äußerst aufgeblähte Verwaltung finanzieren sollen. Nach dem Willen der Kirchenleitung sollen fortan Ein-Personen Vorstände diese Verwaltungsämter leiten, kontrolliert nur von zwei Personen aus jedem Kirchenkreis, darunter jeweils dem Superintendenten. Nachdem die Herbstsynode 2013, der das Gesetz in zwei Varianten vorgelegt worden war, keine der beiden beschloss, war die erneute Vorlage des Vorhabens an sich schon dreist, erst recht aber ihre Form. Ohne die ausführliche Begründung und Diskussionswiedergabe wie im Herbst, wurde es den Synodalen in Form von zwölf Seiten Änderungen des bisherigen VÄG-Gesetzes zugestellt. Nur für eingeweihte Fachleute waren die Änderungen zu überblicken. Selbst der sogar von der Projektgruppe, die dieses Gesetz ausarbeitete, abgelehnte „Rechtsträgersockelbetrag“, tauchte im Gesetzestext auf, wenn auch unscheinbar in Klammern. Kleine Gemeinden sollen durch diesen „Betrag“ gezwungen werden, ihre Selbständigkeit aufzugeben, mit dem sie für ihre bloße Existenz und dafür, dass sie damit der Verwaltung Arbeit machen, kräftig zur Kasse gebeten werden sollen. Durchgesetzt hatte die Herbstsynode nur, dass nun regionale Unterschiede möglich sein werden. Dafür aber würden die Gemeinden den Verwaltungsämtern finanziell vollständig ausgeliefert.
Die erste Berichterstattung über die Synode schweigt über den Beschluss der Synode. Doch zeigt die mit großer Mehrheit verweigerte Zustimmung  der Synodalen zu einer um drei Jahre verlängerte Amtszeit von Konsistorialpräsident U. Seelemann, dass es Probleme gibt.

In der Berichterstattung auf der Webseite der EKBO  werden neben ratlosen Stimmen aus der Kirchenleitung Synodale zitiert, die nicht namentlich genannt werden wollten:  Da heißt es u.a.: „Vielleicht sei der Präsident auch stellvertretend für die oft nicht besonders geliebte Kirchenleitung abgestraft worden, vermutet ein anderer.“ Er „ habe die Quittung für das ‚autoritäre Gehabe der letzten zehn Jahre‘ bekommen, sagt ein anderer Kirchenparlamentarier. Sie hätten den Eindruck, Seelemann nehme sie nicht ernst, sagen wieder andere.“ (http://www.ekbo.de/nachrichten/1091064/– Zugriff am 5.4.2014)

„Schafft es die EKBO-Synode, die Notbremse zu ziehen?“ hatten die Protestanten vom „Gemeindebund in der EKBO“, durch das Verteilen ihrer Zeitung mit dem Leitartikel von Rechtsanwalt Georg Hoffmann gefragt. Noch ist die Frage nur für Insider beantwortet. Doch die Erfüllung der acht Forderungen des Vorstands bedeutet eine Kehrtwendung um 180 Grad. Umkehr heißt aber immer auch Anerkennung von Schuld, Fehlentwicklungen, Fehlprognosen, Vertrauen in die falschen Ratgeber und vieles mehr. Viel Arbeit wartet auf die Synodalen.

Dr. Katharina Dang