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Ungesetzliche Arbeitszeitvorgaben

Stellungnahme des Hannoverschen Pfarrvereins vom 1.2.2013 zur Wochenarbeitszeit von PastorInnen

Da das landeskirchliche Pfarrdienstrecht das wöchentliche Arbeitszeitvolumen von PastorInnen nicht benennt, gilt selbstverständlich für PastorInnen wie für Kirchenbeamte der hannoverschen Landeskirche die für niedersächsische Landesbeamte gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei ganzen Stellen (75% = 30;  50%= 20; 25% = 10 WStdn).
An diesen Sachverhalt hatte der Pastorenausschuss bereits am 14. 02. 2005 in seiner Stellungnahme gegenüber dem Landeskirchenamt (s. S. 2, Nr. 2d) ausdrücklich erinnert.

Der Vorstand des HPV hat nun an das Landeskirchenamt geschrieben, mit der Bitte, dringend alle landeskirchliche Institutionen, insbesondere die Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung, auf diese gesetzlichen Zeit-Vorgaben hinzuweisen und andere Arbeitszeitangaben offiziell zu untersagen. Mehr dazu.