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Udo di Fabio: Nur die „allerwenigsten“ Flüchtlinge haben Anspruch auf Asyl.

02/2016, Udo di Fabio, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats „Reformationsjubiläum 2017“ zur Flüchtlingsproblematik – eine Erinnerung.

„Laut Udo Di Fabio, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, haben nur die „allerwenigsten“ Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz: „Was wir heute erleben, ist ja kein Ansturm von Asyl-Berechtigten. Man kann streng genommen auf dem Landweg gar nicht als Asyl-Berechtigter nach Deutschland kommen, weil Artikel 16 a) des Grundgesetzes die Einreise aus sicheren Drittstaaten nicht zum Asyl rechnet“, sagte Di Fabio in der Phoenix-Sendung „Im Dialog“, die am Sonntagvormittag ausgestrahlt wird. „So gesehen erleben wir keinen Ansturm von Asyl-Berechtigten, denn die Menschen, die auf dem Landwege kommen, sind Flüchtlinge, sie sind Einwanderungs-Willige, aber die allerwenigsten davon haben den subjektiven Anspruch auf Asyl, den unser Grundgesetz verspricht.“…  Mehr dazu.

Kirchenasyl als bewusster Rechtsbruch

Das Kirchenasyl bringt den Rechtsstaat nahe an eine Zerreisprobe. Alleine in Bayern sind 70 aktuelle Kirchenasyle bekannt. Gemeinden entscheiden sich damit offen deutsches Recht zu brechen, da sie geltende Gesetze als ungerecht empfinden.

Der Bayrische Rundfunk beleuchtet einige Hintergründe.