02/2016, Udo di Fabio, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats „Reformationsjubiläum 2017“ zur Flüchtlingsproblematik – eine Erinnerung.
„Laut Udo Di Fabio, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, haben nur die „allerwenigsten“ Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz: „Was wir heute erleben, ist ja kein Ansturm von Asyl-Berechtigten. Man kann streng genommen auf dem Landweg gar nicht als Asyl-Berechtigter nach Deutschland kommen, weil Artikel 16 a) des Grundgesetzes die Einreise aus sicheren Drittstaaten nicht zum Asyl rechnet“, sagte Di Fabio in der Phoenix-Sendung „Im Dialog“, die am Sonntagvormittag ausgestrahlt wird. „So gesehen erleben wir keinen Ansturm von Asyl-Berechtigten, denn die Menschen, die auf dem Landwege kommen, sind Flüchtlinge, sie sind Einwanderungs-Willige, aber die allerwenigsten davon haben den subjektiven Anspruch auf Asyl, den unser Grundgesetz verspricht.“… Mehr dazu.