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Bayern: Beginn des Volksbegehrens in Bayern gegen G 8 am 03. Juli.

Bayern. Volksbegehren „Mehr Zeit zum Lernen – Mehr Zeit zum Leben!

Neunjähriges Gymnasium als Alternative anbieten.“

Das Volksbegehren startet am 03. Juli und endet am 16. Juli 2014.

Aus der Pressemitteilung: Prof. Dr. Michael Piazolo: „Nur wenn das Volksbegehren Erfolg hat, wird sich das bayerische Gymnasium positiv weiterentwickeln. Die Staatsregierung lässt sich nur durch Druck aus der Bevölkerung bewegen. Zumal die nun angebotenen Gespräche von Bildungsminister Spaenle zeitlich genau so gelegt sind, dass er sich erst nach dem Abschluss des Volksbegehrens festlegen will.“

 

Petition zur Verfahrensaufnahme im Fall Gustel Mollat

https://www.openpetition.de/petition/blog/freiheit-fuer-gustl-mollath

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer von Gustl Mollath,

endlich eine gute Nachricht: Wie Sie sich schon erfahren haben, hat das „Oberlandesgericht Nürnberg“ heute den Wiederaufnahme-Anträgen von RA Dr. Gerhard Strate und der Staatsanwaltschaft Regensburg stattgegeben. Damit ist Gustl Mollath unverzüglich freizulassen!

Der erste Schritt, die Freiheit von Gustl Mollath, ist damit, auch Dank Ihrer aller Hilfe, erreicht. Noch nicht erreicht ist die vollständige Rehabilitierung von Gustl Mollath. Dies kann nur durch ein faires und transparentes Wiederaufnahme-Verfahren möglich werden.

Ich habe deshalb den Titel und den Text der Petition geändert. Ziel ist nun: „Gerechtigkeit für Gustl Mollath!“.

Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.