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Bei den jüngsten Tarifverhandlungen fordern Kommunen Einschnitte in die Altersvorsorge der Beschäftigten.

21. März 2016, von Detlef Esslinger, SZ
Eine seltsame Idee: Die Kommunen belasten diesmal die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.

Bei Tarifverhandlungen sind es normalerweise die Gewerkschaften, die Forderungen stellen. Unüblich ist, dass auch die Arbeitgeber solche haben. Genau dies ist aber der Fall bei den Gesprächen über den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen, die nun begonnen haben. Die Kommunen verlangen den Beschäftigten Einschnitte bei der Altersversorgung ab.

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Anm. F.S. : werden die Kirchen dem Beispiel folgen?

Studie Beamtenpensionen: Fakten statt Vorurteile

eingestellt 04/2015; Studie von Werner Siepe, Finanzmathematiker und ehemal. Beamter

Zusammenfassung der Ergebnisse
1. Über die Höhe der Beamtenpensionen besteht in der Öffentlichkeit eine ganze Reihe von Irrtümern. Dazu tragen auch interessengeleitete Studien und Berichte sowie von einigen Medien angezettelte Neiddebatten bei. Für die Fakten und Wahrheiten über die Beamtenpensionen interessieren sich nur wenige. Insgesamt existieren sieben häufige Irrtümer, die in der Studie durch eine Konfrontation mit nachweisbaren Fakten richtiggestellt und durch die Wahrheiten über die Pensionen ersetzt werden. Nach einem geflügelten Wort sind Halbwahrheiten so gefährlich, weil fast immer nur die falsche Hälfte geglaubt wird. Daher ersetzt die Studie Halbwahrheiten durch beweisbare Wahrheiten.
2. Beamte erhalten eine Pension in Höhe von durchschnittlich 71 % ihres letzten Bruttogehalts. Der höchstmögliche Pensionssatz nach mindestens 40 Dienstjahren schwankt je nach Bund, Bundesland oder Kommune aktuell zwischen effektiv 72,2 und 73%. Dieses maximale Pensionsniveau von aktuell 73 % erscheint auf den ersten Blick recht hoch. Es darf aber nicht mit dem aktuellen Rentenniveau von rund 48 % nach 45 Beitragsjahren verglichen werden, das sich nur auf die gesetzliche Rente eines Durchschnittsverdieners bezieht. Unter Einrechnung einer typischen Betriebsrente kommen noch rund 18 % des Bruttogehalts bei 45 Beschäftigungsjahren oben drauf. Die Bruttopension liegt dann nur noch um 7 Prozentpunkte über der Bruttogesamtrente.
3. …  Zur Studie.