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EKHN/Beihilfe: Einschnitte bei den stationären Wahlleistungen: Kürzung des verfügbaren Einkommens um 230 € p.a.

Hess. Pfarrerblatt 6/2015, von Werner Böck

Verschlechterung der Beihilfe kommt überraschend

Am Reformationstag 2015 wurden die beihilfeberechtigten Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN von einem Schreiben der Kirchenverwaltung überrascht. Leider ging es darin nicht um die Bedeutung des Gedenktages, sondern um eine „Änderung“ der Hessischen Beihilfeverordnung (HBeihVO) mit gravierenden Folgen für die Pfarrerschaft: Denn die Einführung des so genannten „Wahlleistungseigenbeitrags“, der ab sofort Voraussetzung dafür ist, dass stationäre Wahlleistungen auch künftig beihilfefähig bleiben, bedeutet de facto eine Kürzung des verfügbaren Einkommens um 18,90 Euro pro Monat oder beinahe 230 Euro jährlich….

zum Beitrag, vgl. S. 172f

Die Einschnitte in die Pfarrgehälter bzw. die Leitungen gehen also – indirekt – weiter. Das schwarz-grün regiert Hessen geht  bei der Kürzung der Beamtenleistungen voran. Der EKHN folgt…

Der neoliberal formierte Staat baut u.a. auf diese Weise scheibchenweise den Mittelstand, das Rückgrat dieser Gesellschaft ab. Man muss kein Prophet sein, um die Fortsetzungen, etwa bei Kürzungen der Ruhestandsbezüge vorauszusehen.

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Teilnehmer an das jährliche Treffen des Pfarrvereins der EKHN im Jahr 2013. Dort posaunte ein Pfarrer, EKHN- und EKD-Synodaler, im Brustton der Überzeugung heraus, (weitere) Kürzungen der Ruhestandsbezüge seien ausgeschlossen. Und schon wird die Beihilfe angehoben. Der Kollege: Ein Beispiel für den Grad an Naivität in der  Organisation Kirche, die jetzt dem Wohnstift Augustinum von der Staaatsanwaltschaft München I in einem Gutachten bescheinigt wurde.