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„Beihilfe-Skandal im Lande Hessen perfekt: Heimliche Beihilfe-Änderung für Beamte wird ohne vorherige Anhörung zum 01.11.2015 umgesetzt! Kirchenbeamte und PfarrerInnen betroffen.

11/2015

Wie vorher schon berichtet, wird zum 01.11.2015 die Hessische Beihilfeverordnung (§ 6 Abs. 1 HBeihVO ) geändert. Dadurch müssen die Beamte des Landes Hessen 18,90 Euro im Monat für die Wahlleistung Chefarzt und Zweibettzimmer selber bezahlen!

Die Schwarz-Grüne Landesregierung setzt den Beschluss zur Änderung des Beihilferechts für Beamte durch, ohne eine Anhörung zu ermöglichen!

Die Landesregierung will den Beamten die Möglichkeit offen halten, die bisherige Wahlleistungen durch eigene Versicherungsbeiträge weiter zu erhalten! Mehr dazu.

Beamten-Informationen:

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Beispielsweise bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen eines Krankenhauses (Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und von Aufwendungen für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (Bayern). In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) eingeführt worden. Sieben Länder haben eigenständige Beihilferegelungen. Dennoch orientieren sich viele der entsprechenden Landesregelungen an den meisten Grundsätzen, die auch für die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) gelten. Deshalb kann der vorliegende Ratgeber auch von Beihilfeberechtigten in den Ländern genutzt werden.
Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen fassen wir auf dieser Website zusammen.

Die Beihilfevorschriften ändern sich manchmal mehrmals im Jahr, wir aktualisieren diese Texte daher in unserem Internetangebot unter www.beihilfe-online.de

Badischer Pfarrverein will Beihilfekürzungen die Zähne zeigen

04/2015, Pfarrverein Baden, s.S. 63

Zum 1. Januar 2013 wurde in Baden-Württemberg die Beihilfeverordnung (BVO) geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurde beschlossen, dass die Beihilfe für Auslagen, Material- und Laborkosten von zahnärztlichen Behandlungen wie
• konservierende Leistungen (z. B. Zahnfüllungen und Provisorien)
• prothetische Leistungen (z. B. Brücken und Prothesen) und
• Eingliederungen von Aufbissbehelfen und Schienen (so genannte Knirscherschienen) von 100 % auf 70 % gekürzt wird. Auf den Betroffenen kommen also unter Umständen erhebliche Mehrkosten zu.

vgl. S. 63

Über (ziemlich) alles was die Pfarrerinnen und Pfarrer der bayerischen Landeskirche derzeit betrifft, berührt, besorgt, bewegt und erregt

Vortrag von Corinna Hektor, 2. Vorsitzende: Bericht auf der Herbstversammlung
des Bayerischen Pfarrer- und Pfarrerinnenvereins

Beispielthema: TheologiestundentInnen

Eine Bindung an die Kirche als Arbeitgeber erscheint vielen wenig attraktiv. Wobei es hier signifikante Unterschiede zwischen den Landeskirchen gibt, die sich auch in der Statistik niederschlagen. Wie die Personalpolitik einer Kirche in den letzten Jahren war und wahrge-
nommen wurde, zeigt sich deutlich im Zahlenvergleich. So liegt das Rheinland deutlich unter dem Durchschnitt, Bayern dagegen an der Spitze – allerdings auf immer noch niedrigem Niveau. Es lohnt sich also, sich für gute Studienbedingungen und eine gute Personalpolitik einzusetzen – das allein wird aber nicht alle Probleme lösen. Manche Landeskirchen verstärken ihre Bemühungen, eigene Personalprobleme auf Kosten der anderen zu lösen. So hat die Nordkirche eine eigene Stelle für aktive Werbung an den Universitäten – und Vikariatskurse in denen ca. 1/3 der VikarInnen aus anderen Kirchen kommen. Auch zwischen anderen Kirchen lassen sich Wanderungsbewegun-
gen beobachten…

Besorgt stimmt uns eine Entwicklung, die auch in anderen Kirchen zu beobachten ist: Es studieren nicht nur weniger junge Leute Theologie als früher – und viel weniger als gebraucht werden, es geht auch nur ein Teil derer, die das Vikariat abgeschlossen haben in den Dienst. In der Nordkirche gut die Hälfte, in Sachsen sogar nur 2 von knapp 30. In Braunschweig 1 oder 2 von 16, in Hannover 2 von 27 …

Zum Vortrag mit weiteren interessanten Informationen zu den Themenfeldern Berufsbild PfarrerIn, Prädikantenprofile, Theologennachwuchs (s.o.) , Abwerbungen von Theologiestudenten einzelner Landeskirchen (s.o.) , Vakanzquote, Privatrechtliches Dienstverhältnis von PfarrerInnen, Ruhestandsversorgung, Beihilfen, Kapitaldeckung von Versorungsverpflichtungen, Überschüsse der Landeskirche in Höhe von 50 Mio. € für 2012, Doppik nebst Problemen, wachsende Bürokratie, Pfarrhaussanierungen, Residenzpflicht, 15-Jahres-Regelungen, Versetzungsverfahren, Arbeitszeiten und Begrenzung des Dienstes, Arbeitsbelastung und Belastungsgrenzen.

im bayerischen Korrespondenzblatt (wählen Sie die Ausgabe 11/2013)