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Doppik/NKF: Mittelentzug durch Rückstellungen für Beihilfe

Durch die Bilanzierung müssen – gemäß der selbst definierten Bilanzierungsregelungen ! – nunmehr auch Rückstellungen für die Beihilfeverpflichtungen gebildet werden. Der Bayerische Finanzdezernent räumt ein, dass diese „Erkenntnis… relativ neu“ sei. War man früher zu dumm? Wohl kaum. Man hat die Frage von Chancen und Risiken der Rückstellungen einfach anders bewertet. Heute erleben wir einen nie dagewesenen Niedrigstzinssatz. In einer solchen Zeit erlegt man sich ohne Not die Verpflichtung zu hohen Rückstellungen auf. Denn die im folgenden genannten Beträge machen ca. 60% des Haushaltsvolumens eines Rechnungsjahres der betreffenden Landeskirchen aus und sind mithin kein Pappenstiel. Bei kritischen Gremien wird man dies wohl etwas differenzierter begründen müssen, als die Erläuterungen zu den Bilanzen dies bisher vorgenommen haben. Denn zugleich muss man das Risiko, das von dieser Position für den Haushalt ausgeht, als äußerst gering einschätzen.

Ev.-Luth. Landeskirche Bayern

„Die Erkenntnis, dass Beihilfeverpflichtungen für Pensionäre

rückstellungspflichtig sind, ist relativ neu. Deshalb wurde hierfür auch im Haushalt der ELKB in der Vergangenheit noch keine Vorsorge getroffen. Für die erforderlichen bis zu 303 Mio. Euro müssen wir eine realisitische Idee zur Finanzierung entwickeln, die zunächst mit einem Drittel bereits

vorhandener Finanzmittel auskommt. Dieser Weg ist dann mit dem Finanzausschuss abzustimmen, ein gangbarer Weg wird

zu finden sein.“ Lesen Sie den vollständigen Bericht des Dezernenten.

Württembergische Landeskirche

Die Rückstellungen zur Absicherung der Versorgungsverpflichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für ihre Pfarrerinnen und Pfarrer sowie ihre Beamtinnen und Beamten zum 31. Dezember 2011 ergeben sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der Heubeck AG, Köln, vom 12. November 2009 über die Altersversorgungssysteme der Landeskirche.

Nicht abgesichert ist jedoch das Risiko der Landeskirche für Beihilfeverpflichtungen im Ruhestand gegenüber Pfarrerinnen und Pfarrern. Danach beträgt der Teilwert der Beihilfeverpflichtungen für die Zeit des Ruhestands aller aktiven sowie bereits im Ruhestand befindlichen Pfarrerinnen und Pfarrer 396,07 Millionen Euro (davon für Aktive 235,47 Millionen Euro, für Ruheständler 160,60 Millionen Euro).

Lesen Sie die Erläuterungen zur Bilanz der Württembergischen Landeskirche.