Schlagwort-Archive: Bonuszahlungen

Herbst-Synoden reden und entscheiden unterschiedlich zur Pfarrbesoldung.

EKvW:

„Den Pfarrberuf attraktiver machen. Präses der EKvW Annette Kurschuss unterstreicht die Schlüsselrolle der Pfarrerinnen und Pfarrer.

Um den Pfarrberuf auch für jüngere Menschen wieder attraktiv zu machen, sprach sich Kurschus auch für eine besser Bezahlung aus. Mit der gegenwärtigen Besoldung gehöre der Pfarrberuf nicht zu den attraktivsten Berufen. Natürlich seien zuerst Leidenschaft und Idealismus gefragt. „Doch wir machen es uns zu einfach, wenn wir annehmen, dass der finanzielle Aspekt für junge Leute bei der Berufswahl keine Rolle spielt“, mahnte Kurschus…“ Mehr dazu.

EKHN:

Die EKHN redet nicht nur, wie Frau Kurschuss,  sondern handelt… Und senkt die auf das frühere Weihnachtsgeld (man erinnert sich: ein 13. Monatsgehalt) folgende Bonuszahlung in Höhe von zuletzt 80% eines Monatsgehaltes. Ihr folgt nach aktuellem Synodenbeschluss ab 2015 ein „Finanzbonbon“ (Originalton EKHN) in Höhe von 60% eines Monatslohns.

ELK Sachsen:

„Der Synode lag eine Verordnung mit Gesetzeskraft vor, die Änderungen am Pfarrbesoldungsgesetz und Kirchenbeamtengesetz beinhaltet. Sie war von der Kirchenleitung am 28. Februar 2014 beschlossen worden und bedurfte nun der Zustimmung der Synode. Die Regelung durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft war aufgrund der Reform des sächsischen Beamtenbesoldungsrechts notwendig geworden, da die Besoldungsentwicklung für Pfarrer und Kirchenbeamte seit der Entscheidung der Landessynode 2008 durch Kirchengesetz an die Besoldungsentwicklung der Beamten des Freistaates Sachsen gebunden ist.

Kern der aktuellen Änderungen ist die Umstellung der Besoldung vom bisher zugrunde liegenden Prinzip der Stufenzuordnung nach dem Lebensalter (Besoldungsdienstalter) auf das Prinzip der Stufenzuordnung nach Erfahrungszeiten. Diese Umstellung in der Besoldungsstruktur (Stufensystematik) ist sachlich geboten und wurde für die privatrechtlich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie die Beamten des Bundes bereits in den vergangenen Jahren vollzogen.“ Mehr dazu.

Jahresbericht der EKHN 2012/2013 Teil II: Bonuszahlung oder Kompensation für vorausgegangene Gehaltskürzung?

Der neue Jahresbericht hat es in sich

Neben den Ausführungen des Kirchenpräsidenten über die „Wahrheit der Kirchensteuer“ („In Wahrheit verhält es sich anders…“ S.4) und seinem Fauxpas über die Höhe der Kirchensteuer – „acht Prozent von der Lohn- oder Einkommensteuer“ – in Wahrheit sind es allerdings neun Prozent, finden sich weitere irreführende Aussagen:
Auf Seite 8 wird über die Verwendung der Mehreinnahmen (+ 32,5 Mio €) berichtet: „Die EKHN zahlt jedem (…) Mitarbeitenden eine Zulage von 40 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens aus dem Vorjahr.“ (11,3 Mio €) Das klingt großzügig, bei manchen Lesenden des Jahresberichtes kommt es aber so an, als würde dies zusätzlich zu den allgemein gültigen Tarifen des öffentlichen Dienstes ausbezahlt. Leider erklärt der Jahresbericht nicht, dass der größte Teil dieser Bonuszahlungen lediglich die zuvor festgeschriebenen Gehaltskürzungen bei kirchlich Mitarbeitenden kompensiert.


Irreführend ist auf S. 9 die Erklärung über die Zweckbestimmung der Kirchbaurücklage: „Sie dient der Unterhaltung und Erhaltung von Kirchen, Gemeindehäusern, Kindertagesstätten und anderen Gebäuden.“ In Wahrheit verhält es sich anders (s.o.): Die Kirchbaurücklage dient nach Beschluss der Synode einzig dem Erhalt von Kirchengebäuden. Eventuelle Auszahlungen für genannte andere Zwecke wären illegitim und eine grobe Verletzung synodaler Beschlüsse.

Anonymus (Unter diesem Namen können Beiträge von unterschiedlichen Autoren eingestellt werden. Die Namen der Autoren sind der Redaktion bekannt.)