Schlagwort-Archive: Caritas

Die Altersversorgung für 1,2 Millionen Beschäftigte der (kath.) Kirche und der Caritas ist in Schieflage geraten.

05/2016, Von Matthias Drobinski
Die Zusatzrente ist sicher. Michael Klass hat das noch einmal betont, er sagt sogar: „Eine Rentenkürzung sehen wir nicht vor.“ Aber so ist das, wenn einer etwas oft wiederholt – die Frage, ob es nicht doch Anlass zur Sorge gibt, wird eher noch lauter. Michael Klass ist ein kaum bekannter und doch wichtiger Mann, er ist Vorstandssprecher der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse KZVK mit Sitz in Köln. Sie ist die betriebliche Altersversorgung für 1,2 Millionen Beschäftigte im Dienst der katholischen Kirche oder des Sozialträgers Caritas. Derzeit beziehen 154 000 Menschen über sie eine schöne Zusatzrente. Die KZVK ist damit eine der größten Pensionskassen in Deutschland… Zum Artikel.

Effiziente Aufsicht über kirchliche Banken. Studie des Instituts für Sozialstrategie.

Begleitet durch ein Vorwort von Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel hat Dr. Thomas Suermann de Nocker, Dozent an der FOM-Hochschule und freier Mitarbeiter des Instituts für Sozialstrategie, Kriterien erarbeitet, was einen Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank auszeichnen sollte.
Im deutschsprachigen Raum finden sich insgesamt 14 Banken, die mehrheitlich kirchliche Besitzer haben und daher als kirchliche Banken bezeichnet werden können.
Die Aufsichtsräte dieser Institute stehen zuvorderst unter einer doppelten Beobachtung: Zum einen wird in Kirche, Caritas und Diakonie seit einigen Jahren ein stärkeres Gewicht auf belastbare und unabhängige Aufsichtsstrukturen der wirtschaftlichen Unternehmungen gelegt. Zum anderen stehen seit der Finanz-krise die Aufsichts- und Leitungsgremien der Banken unter intensiver Beobachtung durch staatliche Bankenaufsichtsbehörden.
Die Entwicklung eines Anforderungsprofils für den Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank zeigt, dass in der aktuellen Situation drei Kriterien neben der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen besonders wichtig sind:

Es wird abschließend vorgeschlagen, die Aufsichtsräte zu verkleinern und bewusst die Kompetenzen in den Blick zu nehmen, die das Gremium für seine Arbeit benötigt. Dabei soll die Unabhängigkeit möglichst vieler Mitglieder gegenüber Proporzgesichtspunkten und Aspekten der Kundenbindung stärker in den Vordergrund treten. Während der Aufsichtsrat die rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben verantwortet, kann ein Beirat etabliert werden, der den Vorstand und Aufsichtsrat eng begleitet.
Der kirchliche Bankensektor ist eine wichtige Unterstützung für Kirche, Caritas und Diakonie. Aufsichtsstrukturen, die helfen, Risiken zu verringern und den Vorstand eng begleiten, sind unerlässlich, damit die Banken diesen Dienst auch in der Zukunft in hohem Maße leisten können.

Die vollständige Studie steht über das Institut für Sozialstrategie kostenlos als Download zur Verfügung.

Essen, Februar 2015

Caritas Arbeitgeber wollen untere Lohngruppen geringer vergüten – neun Euro die Stunde für einfache Jobs

Caritas-Arbeitgeber wollen in den Bistümern Limburg, Mainz, Fulda, Speyer und Trier
künftig in den Bereichen stationäre und ambulante Altenhilfe, Hauswirtschaft, Küche
und Reinigung die Löhne für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
absenken. Dazu haben die Arbeitgeber jetzt einen Antrag gestellt.
Mainz. Bis zu 18 Prozent weniger Lohn soll künftig eine Altenpflegehelferin und bis zu 15
Prozent weniger Lohn soll künftig eine Reinigungskraft, eine Küchen,- oder eine
Hauswirtschaftshilfe in der Region Mitte bei der Caritas verdienen. Zur Pressemitteilung.

Neun Euro die Stunde für einfache Jobs

23.01.14  Ver.di kritisiert Niedriglöhne in der Kirche
Doch nun haben die Arbeitgeber vor den Tarifgesprächen 2014 eine neue Niedriglohngruppe ins Gespräch gebracht. Für einfache Jobs soll es künftig nur noch neun Euro die Stunde geben. Die Mitarbeiter befürchten, dass sich nun auch die Caritas von der Orientierung am Öffentlichen Dienst verabschiedet. Zum Artikel in der Welt.

Nach Kirchenaustritt den Job verloren – Kündigung war rechtens

Aus Enttäuschung über die Missbrauchsfälle tritt ein Sonderpädagoge aus der Kirche aus und verliert prompt seinen Job bei der Caritas. Seine Kündigung ist jedoch gerechtfertigt.

26.04.13 Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen müssen auch künftig bei einem Kirchenaustritt mit Kündigung rechnen. Der Austritt sei ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertigen könne, entschied das Bundesarbeitsgericht und bestätigte erneut den arbeitsrechtlichen Sonderstatus der Kirchen.

Mehr dazu.