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TTIP: Deutscher Richterbund nennt Schiedsgerichte rechtswidrig

04 Feb 2016, Nicole Sagener
Der Deutsche Richterbund stemmt sich gegen einen öffentlichen Investitionsschiedsgerichtshof im Freihandelsabkomen TTIP. Damit gehen die Richter klar auf Konfrontationskurs zur EU-Kommission.

Das Konzept eines öffentlichen Investitionsschiedsgerichtshofes im Freihandelsabkomen TTIP ist laut dem Deutschen Richterbund nicht akzeptabel. Es gebe „weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht“, kritisieren die Richter in einem Schreiben und stellen sich damit ganz eindeutig gegen die EU-Kommission. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström plant einen solchen Gerichtshof (ICS) im europäisch-amerikanischen Handelsabkommen TTIP. Ausländische Investoren sollen damit besondere Klagemöglichkeiten gegen Staaten erhalten.
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Europa absurd. Von Petra Pinzler, DIE ZEIT

31. März 2015, von Petra Pinzler, DIE ZEIT 

Ausländische Konzerne sollen im Rahmen von TTIP besondere Klagerechte erhalten – so will es die EU. Nur jetzt ist Brüssel selbst Opfer eines solchen Verfahrens geworden. ..

Da drängt die Handelskommissarin Cecilia Malmström in ihren Gesprächen mit anderen Regierungen auf eine private Schiedsgerichtsbarkeit, die ausländischen Investoren besondere Klagerechte geben soll. Solche Klauseln stehen bereits im europäisch-kanadischen Ceta, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist. Und sie sollen auch Teil des europäisch-amerikanischen Abkommens TTIP werden. Gleichzeitig aber hat die Kommission auf Drängen ihrer Wettbewerbsexperten nun zu Beginn der Woche ein Verfahren gegen Rumänien eröffnet. Und zwar, weil das Land das Urteil eines solchen Schiedsgerichtes befolgt.

Richtig gelesen: Weil es das Urteil befolgt!…   Der Artikel.