Schlagwort-Archive: CETA

TTIP-Papiere in der Süddeutschen enthüllt. Schlimme Befürchtungen übertroffen. Amerika macht Druck wie nie.

1. Mai 2016, SZ, mehrere Artikel, Kommentar von Heribert Prantl

Europas Autohersteller hoffen auf TTIP. Die US-Seite nutzt das, um die europäischen Unterhändler beim Thema Landwirtschaft unter Druck zu setzen.
US-Konzerne hoffen, künftig mehr Produkte nach Europa verkaufen zu können – darunter auch genmanipulierte Waren. Zu den Artikeln.

 

dazu: Mexiko warnt Europa: Nach 22 Jahren Freihandelsabkommen mit USA und Kanada zieht Mexiko eine fatale Bilanz.

05/2016, TAZ

Der Verlierer heißt – Mexiko. Das ist die bittere Bilanz, die mexikanische Gewerkschaften und Bauernverbände 22 Jahre nach Inkrafttreten des Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (Nafta) ziehen. Der 1994 mit den USA und Kanada vereinbarte Vertrag sollte Beschäftigung, Wohlstand und sozialen Frieden bringen. Doch heute lebt fast die Hälfte aller MexikanerInnen in Armut, die Gewalt hat exorbitant zugenommen…. Mehr dazu.

 

Kapitalismus am Ende? Konsequenzen der neoliberalen Weltordnung. Ein allgemeinverständlicher Vortrag von Prof. Heiner Flassbeck zu den Ursachen der ökonomischen Krisen und Fehlentwicklungen.

Veröffentlicht am 15.12.2015, hier 04/2016
Bankenkrise, Griechenlandrettung, TTIP und CETA – ökonomische Weichenstellungen tangieren in Zeiten gemeinsamer europäischer Gesetzgebung und Globalisierung weit mehr als nur einzelne Volkswirtschaften. Angesichts des wachsenden Einflusses multinationaler Großkonzerne und undurchschaubarer Verstrickungen im Finanzsystem ist nicht nur in der Wissenschaft zunehmend die Rede von einer neoliberalen Postdemokratie. Zu dieser Entwicklung sprach im Rahmen der Reihe „Was ist wirklich?“ der Universität Regensburg der ehemaligen Chef-Volkswirt der UNO-Organisation für Welthandel und Entwicklung, Heiner Flassbeck. Zum Vortrag.

Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA.

02/2016

Marianne Grimmenstein Deutschland
CETA ist das TTIP für Kanada. Ziel des Abkommens ist die Förderung des Freihandels, also des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen der EU und Kanada durch den Abbau von Handelshemmnissen. Dem Verständnis der CETA-Architekten nach, stellen insbesondere soziale, ökologische und kulturelle gesetzliche Schutzstandards solche Hemmnisse dar, und müssen im Interesse des Freihandels abgebaut werden. Mit der Einrichtung eines Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA darüber hinaus für Unternehmen die Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches Wirken ihre Gewinne beeinträchtigen, vor nichtstaatlichen Privatgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Es ist zu befürchten, dass die Demokratie so zur reinen Fassade verkommt, was unser Grundgesetz ausschließt….  Mehr dazu.

TTIP: Deutscher Richterbund nennt Schiedsgerichte rechtswidrig

04 Feb 2016, Nicole Sagener
Der Deutsche Richterbund stemmt sich gegen einen öffentlichen Investitionsschiedsgerichtshof im Freihandelsabkomen TTIP. Damit gehen die Richter klar auf Konfrontationskurs zur EU-Kommission.

Das Konzept eines öffentlichen Investitionsschiedsgerichtshofes im Freihandelsabkomen TTIP ist laut dem Deutschen Richterbund nicht akzeptabel. Es gebe „weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht“, kritisieren die Richter in einem Schreiben und stellen sich damit ganz eindeutig gegen die EU-Kommission. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström plant einen solchen Gerichtshof (ICS) im europäisch-amerikanischen Handelsabkommen TTIP. Ausländische Investoren sollen damit besondere Klagemöglichkeiten gegen Staaten erhalten.
Zum Artikel.

TTIP-Overdrive – Die EU-Kommission hat den Verstand verloren. Von Fritz Glunck.

12/2015

Eine etwas längere Version dieses Textes ist erschienen in Blätter für deutsche und
internationale Politik 11/2015.

Von Fritz Glunk. Nach den neuesten Vorstellungen der EU-Kommission soll sich die EU
verpflichten, künftige Leitlinien unbekannten Inhalts, erstellt von einer unbekannten Anzahl
unbekannter und ungenannter Gruppen, umgehend in politisches Handeln umzusetzen. Kein
Mensch bei Verstand würde so etwas vorschlagen, geschweige denn umsetzen

Zum Beitrag.

TTIP und Kultur. Von Christian Höppner, Präsident Deutscher Kulturrat, Mitglied der Synode der EKBO

10/2015,


Anders als die Automobilindustrie oder auch der Maschinenbau, die sehr stark exportorientiert sind, konzentriert sich die Kulturwirtschaft stärker auf die regionalen Märkte. Was unter anderem daran liegt, dass Kultur eben nicht nur eine Handelsware ist, sondern zugleich Werte, Ideen und Normen transportiert. Das macht die kulturwirtschaftlichen Güter und Dienstleistungen so unverwechselbar und so besonders.

Aufgrund dieser Besonderheiten tritt der Deutsche Kulturrat dafür ein, den Kultur- und Mediensektor aus den Verhandlungen um TTIP herauszunehmen. Dabei geht es uns um ein umfassendes Verständnis von Kultur, das die Kulturwirtschaft einschließt.

Die Kulturelle Vielfalt prägt ganz wesentlich unser Zusammenleben und unser Selbstverständnis vom Eigenwert der Kultur und der Freiheit der Künste. Wir wollen diese kulturelle Vielfalt, die wir heute erleben können, auch in Zukunft erleben.

Der Deutsche Kulturrat tritt für eine Ausnahme des Kultur- und Medienbereiches bei TTIP ein – denn: Kultur braucht kein TTIP.  Der Vortrag.

Video der Rede auf der Musikmesse Frankfurt.

CETA-Leak: Mandat für CETA-Abkommen erstmals öffentlich

10/2015
Das europäische Verhandlungsmandat für das CETA-Abkommen mit Kanada wurde bisher unter Verschluss gehalten. Nun macht foodwatch drei geleakte CETA-Dokumente öffentlich, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“: Den usprünglichen Mandatstext von April 2009, einen Änderungsentwurf von 2010 sowie die schließlich im Juli 2011 vorgenommene Ergänzung des Mandats.
…  Mehr dazu und zu den Quellen.

TTIP trifft die Kultur- und Kreativwirtschaft

09/2015
„…

Es ist aber zu kurz gesprungen, bei TTIP und Kultur nur an den öffentlichen Kulturbereich zu denken. TTIP betrifft als Freihandelsabkommen für Güter und Dienstleistungen insbesondere die Kultur- und Kreativwirtschaft. Immerhin eine Branche mit 1,6 Millionen Beschäftigten in Deutschland, deren Beitrag zur Bruttowertschöpfung in Deutschland über der der chemischen Industrie oder der Energieversorgung liegt….“ Mehr dazu.

Der sterbende Staat und die Abschaffung der Demokratie.

09/2015

… ein gut versteckter Vorstoß der EU-Kommission in den TTIP-Verhandlungen (ist) nur als Beihilfe zu einer Machtergreifung der Wirtschaftsverbände zu bezeichnen.
Im Textvorschlag der EU zur regulatorischen Zusammenarbeit tauchen in Artikel 2 vage international bodies or fora auf. Sie werden weder namentlich genannt noch abschließend aufgezählt, nur in einer Fußnote wird erklärt, es handle sich dabei um „bodies“ wie „beispielhaft“ die OECD, das IMDRF oder die ICH. Die ansonsten ungenannten Gremien würden künftig Dokumente verfassen, die „international instruments“ (d.h. Rechtsakte) genannt werden. Die vertragschließenden Parteien, also die USA und die EU, verpflichten sich in Artikel 10 des Vorschlags, solche „international instruments“ anzuwenden („to apply“). Mit anderen Worten: Die EU verpflichtet (bei Annahme des Textes) die Mitgliedstaaten und ihre Regionen und Gemeinden, heute noch unbekannte Anweisungen ungenannter Verbände und „bodies“ künftig in Politik umzusetzen („to implement“). Global Governance wäre damit einen gewaltigen Schritt vorangekommen. Zum ersten Mal würde hier, festgeschrieben in einem völkerrechtlichen Vertrag, die Politik sich insofern selbst entmachten, als sie die widerspruchslose Erfüllung irgendwelcher Regulierungen irgendwelcher Wirtschaftsverbände garantiert. Wer sich dann noch fragt, wie die Vorherrschaft der Wirtschaft zustandekommt, findet hier eine Antwort.
Es sind aber speziell für den Protest gegen TTIP zwei Dinge bedeutsam: Diese Regime sind keine Erfindung der Freihandelsverträge, und sie werden nicht mit ihnen verschwinden.
Die Vielzahl der regelsetzenden globalen „bodies“ der Wirtschaft dürfte in Zukunft noch zunehmen. Und jedes dieser vielen Gremien legt für seinen spezifischen Wirtschaftsbereich die transnationalen Verfahren und Normen fest.
Es erstaunt nicht, dass diese Auffächerung der vielfältigen Regelsysteme die Aufmerksamkeit der Staatsrechtswissenschaft gefunden hat. In einem groben Überblick lässt sich sagen: Die europäischen Wissenschaftler befassen sich mehr mit der Frage, ob und wie die zahllosen „Regime“ mit einem hierarchisch höheren, sie überwölbenden rechtlichen „Dach“ versehen werden können (da überwiegt meist Skepsis) oder auch wie im Falle von Normenkollisionen zu verfahren sei. Die angelsächsischen Autoren gehen hier pragmatischer vor; für sie ist das Auseinanderfallen der Rechtssysteme historisch unvermeidlich und wird unter der Bezeichnung „Pluralismus der Regime“ hingenommen. Beide gehen dabei von der Tatsache aus, dass diese Regime (nicht zuletzt durch die Sprüche der Schiedsgerichte) tief in das Leben der Bürger eingreifen und damit öffentliche Gewalt ausüben. Das Gewaltmonopol des Nationalstaats besteht ihnen zufolge nicht mehr; der Staat ist nicht mehr Inhaber der öffentlichen Gewalt, sondern nur noch „Manager“ diffus verteilter transnationaler Rechtssysteme (Jurisdiktionen). Gelegentlich wird diese Entwicklung als „Entparlamentarisierung“ und „Neues Mittelalter“ beschrieben: eine Zeit, in der jeder Einzelne ganz verschiedenen Rechtssystemen unterworfen war, der Kirche so sehr wie dem Reich, dem Fürsten so sehr wie (als Leibeigener) dem Leibherrn. Wer auf der im Nationalstaat noch definierten Selbstbestimmung beharrt, wird gelegentlich sogar als „souveränitätsfixiert“ verunglimpft.
Quelle: Fritz Glunk (Gründer und langjähriger Herausgeber der GAZETTE)