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Grüne: Betriebsverfassungsgesetz soll auch für Angestellte der Kirchen gelten. Abschlussbericht der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ vorgelegt.

04/2016, Der Tagesspiegel, Berlin

… Der Bericht betont an vielen Stellen, dass auch die Grünen am inzwischen 100 Jahre alten deutschen Kooperationsmodell festhalten wollen… Es ist nicht laizistisch, verbannt Religion nicht ins Privatleben, sondern fördert die Zusammenarbeit von Staat und Religionsgemeinschaften, bisher die Kirchen, etwa durch kirchliche Krankenhäuser, im Religionsunterricht an staatlichen Schulen oder in der Sozialarbeit. “Neutralität und Trennung von Religion, Weltanschauung und Staat bedeuten kein Kooperationsverbot“, heißt es im Bericht, man wolle das Modell aber „weiterentwickeln“. Sogar die Kirchensteuer hat Fans unter den Kommissionsgrünen…

Die grünen Vorschläge zum kirchlichen Arbeitsrecht freilich, das gibt auch die Chefin zu, “werden den Kirchen nicht gefallen: Die Kommission will zum Beispiel, dass das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich auch für Angestellte der Kirche, von Diakonie und Caritas gilt. Schließlich seien sie mit 1,2 Millionen Beschäftigten nach dem Staat der größte Arbeitgeber, in vielen Gegenden hätten sie ein Monopol. Außerdem sollen die Kirchen, wie Unternehmen auch, ihre Finanzen offenlegen. Bisher sind Religionsgemeinschaften per Gesetz nicht zur Rechnungslegung verpflichtet… Zum Artikel.

Der Abschlussbericht der Kommission.