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Dienstwohnungspflicht Pfarrhaus: Der Mietwertstreit mit den Finanzämtern ist immer noch nicht geklärt und Wohnen im Pfarrhaus wird teurer. Aus dem Vorstandsbericht des Pfarrvereins der EKKW.

06/2015

Hess. Pfarrrerblatt 3/2015, S. 13ff

Franz Illgen

Dienstwohnungspflicht Pfarrhaus

„Der Mietwertstreit mit den Finanzämtern ist immer noch nicht – weder zufriedenstellend noch überhaupt – geklärt. Zum Teil stehen Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro im Raum.
Es steht zu befürchten, dass die in anderen Landeskirchen schon vor Jahren getroffenen Regelungen – in der Regel Entlastungen für die Dienstwohnungsnehmer/innen – in unserer Landeskirche nicht mehr möglich sind. Freilich betrifft dies ohnehin staatliches (Steuer-)Recht, auf das die Kirche, wenn überhaupt, nur mittelbar Einfluss hat, den sie aber offenbar bisher leider nicht zum Wohl der Dienstwohnungsnehmer/innen geltend machen konnte. (Die Pfarrvertretung hat jahrelang in dieser Sache eine Regelung angemahnt.) Darüber hinaus bestehen aber verschiedentliche Möglichkeiten, bei denen die Kirche rechtlich frei ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Um eine Maximalforderung in den Raum zu stellen, die nicht ganz aus der Luft gegriffen ist: Wenn ein Unternehmen wünscht, dass Mitarbeitende aus repräsentativen oder auch aus Kostengründen einen Dienstwagen fahren, dann wird der oft auch noch zur privaten Nutzung gestellt. Der Neupreis wird monatlich mit 1 % versteuert. Das war es dann in der Regel. Überträgt man dies auf die Dienstwohnungen, wäre eine Versteuerung des Mietwertes hinreichend, geschieht doch das Wohnen in einer Dienstwohnung als Teil des Dienstauftrages. Dass seit Jahresanfang 2015 auch der Familienzuschlag neben dem früheren sog. Ortszuschlag für das Wohnen in einer Dienstwohnung einbehalten wird, liegt im freien Ermessen des Dienstgebers. So sind auch andere Regelungen üblich, wie beispielsweise in Hannover. Dort werden meist Beträge unter 500 e neben der Schönheitsreparaturen-Pauschale gezahlt, ohne sonstigen Einbehalt! Dieser Einbehalt scheint in der EKD ein kurhessisches Spezifikum zu sein (lediglich die Pfalz hat eine ähnliche Regelung). In vielen anderen Landeskirchen gelten den Hannoveranern vergleichbare Regelungen, m. a. W.: der zu zahlende (einbehaltene) Betrag und der zu versteuernde Betrag sind je für sich und in der Summe schlicht zu hoch. Hinzu kommt die Variable „Heizkosten“, die aufgrund der baulichen Zustände vieler Pfarrhäuser ebenfalls zu hoch liegt. (s.17)

So kann es aus unserer Sicht doch wesentlich darum gehen, die Attraktivität des Pfarrberufs zu erhalten, wenn nicht sogar noch zu steigern, um den wenigen Bewerber/innen interessantere Bedingungen als anderswo zu bieten. Privatisierung der Kosten des Wohnens (ohne in der Regel wirklich frei entscheiden zu können, wo man wohnt), aber auch formale Hürden wie das sog. 3. Examen, dürften dem gegenläufig sein.“ ( vgl. S.17)

War der Beratungsausschuss nicht mal erfunden worden, um aus der erwarteten Theologenschwemme die geeignetsten herauszufischen? Ist das angesichts heutiger Bewerbungslage noch zeitgemäß (attraktiv), wirklich alle dieses Gremium durchlaufen zu lassen, wohlgemerkt, neben den üblichen Examina und Anstellungsverfahren? Anders gesagt: Wir hoffen und wünschen, dass es der Kirche gelingt, sich für zukünftige Generationen attraktiv aufzustellen. (S.17)

ELK Hannover: Verkauf von Pfarrhäusern – Sinnvolles „Gebäudemanagement“ oder Verschleuderung von „Tafelsilber“?

9. April 2014
(2)    Obwohl die EKD frühzeitig die Landeskirchen aufforderte, die Rahmenbedingungen für Pfarrhäuser zu verbessern, mussten alle Gemeinde-PastorInnen in den Jahren 2002 bis 2009 zu unrecht mehr als 10 Mio. €  zu viel an DW-Vergütungen und ungefähr den gleich hohen Betrag an DW-Steuern zahlen, weil das LKA trotz ausdrücklicher EKD-Mahnung die höchstrichterliche Rechtsprechung seit 2002 ignoriert hatte. Erst nach zähen Verhandlungen konnten wir dann neben der FA-Rückerstattung der zu viel gezahlten DW-Steuern für 2002 bis 2009 auch die landeskirchliche Rückzahlung von ca. 5 Mio. € überzahlter DWV für 2007 bis 2009 erreichen. Die rechtswidrig überhöhten DWV für 2002 bis 2006 hat die Landeskirche leider nicht erstattet. Zudem müssen wir immer noch die ärgerliche Schönheitsreparatur-Pauschale (24.000 € in 35 Dienstjahren) und die Garagenmiete (mindestens 12.600 € in 35 DJ) für unsere PKW zahlen, obwohl wir diese aufgrund der Bereitstellungszeiten vor allem als Dienstwagen nutzen.
(3)    Erst 2006 konnten wir bei schadstoffbelasteten Pfarrhäusern eine LKA- Anweisung durchsetzen, die leider oft nicht beachtet wird, sodass KollegInnen immer wieder mühevoll und langwierig die Schadensbehebung allein erkämpfen müssen. Mehr dazu.

Vergleichbare Aktionen in anderen Landeskirchen.