23. Juni 2016, SZ
Was dürfen die Industrievertreter der DIHK nach dem Gerichtsurteil eigentlich noch öffentlich sagen? Was machen die Kammern sonst? Und warum haben sie so viele Kritiker? Ein Überblick.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist politischer Sprengstoff: Ein Mitgliedsunternehmen in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) hat das Recht, von seiner IHK den Austritt aus dem Dachverband DIHK zu verlangen, wenn dieser wiederholt „Aufgaben wahrnimmt, die außerhalb der gesetzlichen Kompetenzen der Kammer liegen“. Dazu zählen allgemeinpolitische Äußerungen, zu denen die Kammer nicht befugt ist. Was bedeutet dieses Urteil? Was darf DIHK-Präsident Eric Schweitzer noch sagen? …
Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern, geht davon aus, dass der DIHK seine Öffentlichkeitsarbeit neu ordnen muss. „Die allgemeinpolitischen Eskapaden des Dachverbands wie etwa sein Nein zum Mindestlohn dürften damit vorbei sein“, sagt er… Zum Artikel.