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5 Pfarrer aus dem Vorstand des Gustav-Adolf-Werks in der EKM gleichzeitig von Disziplinarverfahren betroffen

18.02.2014, Magedburger Volksstimme

Seit einem Jahr liegt der Streit beim Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Kirchenleitung hat zudem Disziplinarverfahren gegen fünf widerspenstige Pfarrer und GAW-Ehrenamtliche eröffnet, darunter Michaelis. Der ist aber zugleich gewählter Interessenvertreter aller 1000 Pfarrer in der Landeskirche. Dieses Amt kann er wegen des laufenden Verfahrens nicht mehr ausüben. „Das ist ein Skandal, wie eine gewählte Pfarrvertretung lahmgelegt wird“, schimpft Michaelis.“ Zum Artikel.

Zum Sachverhalt berichtet auch der Vorstandsbericht des Thür. Pfarrvereins 2013:

… 3. Pfarrverein, Pfarrvertretung und Gustav-Adolf-Werk Thüringen

Bereits im vergangenen Jahr habe ich in unserem Vorstandsbericht und in verschiedenen Gesprächen deutlich gemacht, dass die GAW-Arbeit eine Basisbewegung von Pfarrern gewesen ist, die unabhängig von kirchlichen Strukturen über einhundertfünfzig Jahre
Christen in der Diaspora geholfen hat. Sowohl der Pfarrverein als auch die Pfarrvertretung haben die Aufgabe, sich der Rechte der Pfarrerschaft anzunehmen und diese zu bewahren. Deshalb war es geboten, sich mit dieser Problematik zu befassen und unmissverständlich zu Wort zu melden. Das habe ich in einem Gespräch mit der Kirchenamtspräsidentin Frau Andrae getan, aber auch mit dem Vorstandsbericht im vergangenen Jahr. Bedauerlicherweise ist unsere Kirchenleitung von dem Kurs der Eskalation nicht abgewichen. Zum Bericht, vgl. S. 3f

Wir haben die EKM um eine Stellungnahme zu den Vorgängen aus ihrer Sicht gebeten. Hier die Antwort von OKR Lehmann:

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit einräumen möchten, zum
Sachverhalt "Gustav-Adolf-Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Thüringen" Stellung zu beziehen. Sicher wird es Sie nicht überraschen,
dass wir uns auch in diesem Fall an die Gepflogenheit halten, noch
offene Gerichtsverfahren nicht im Detail zu kommentieren.

Als Personaldezernent kann ich Ihnen jedoch versichern, dass mich die
Auseinandersetzung in besonderer Weise bekümmert, weil mir an einem
engen Miteinander zwischen Pfarrvertretung und Landeskirchenamt gelegen
ist. 
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir sachlich und geduldig an einer
Klärung der Frage, ob die Landeskirche das GAW Thüringen rechtsförmig
aufgelöst hat, was wir seitens der Landeskirche bejahen, andere aber
bestreiten, arbeiten müssen. Ich denke, dass die Landeskirche auf
zweierlei Weise einen wichtigen Beitrag geleistet hat, um diese Frage zu
einer für alle Seiten akzeptablen Klärung zu führen – erstens mit
einer externen Expertise und zweitens mit einer externen Moderation:
Erstens hat sie im Rahmen einer Feststellungsklage mit dem
Verwaltungsgericht der EKD eine neutrale Stelle angerufen, die die
Rechtmäßigkeit des landeskirchlichen Beschlusses prüfen soll. Zweitens
hat sie mit Pfarrer Manfred Bittighofer, dem einstigen Direktor der
Unterweissacher Missionsschule und langjährigen und verdienstvollen
Mitarbeiter im Vorstand des GAW Württemberg, einen allseits
respektierten Moderator für ein Gespräch zwischen Vertretern des GAW
Thüringen und Kollegiaten des Landeskirchenamtes gewinnen können. 

Zu den  Disziplinarverfahren möchte  sagen: Die Disziplinarverfahren
wurden im Dezember 2012 eröffnet und gleich wieder ausgesetzt, weil die
Landeskirche den Versuch unternahm, die oben genannten Schritte zur
Lösung des sachlichen Konflikts zu unternehmen. Zu unserem eigenen
Bedauern hat sich aufgrund der Erkrankung des leitenden Richters die
Verhandlung unserer Feststellungsklage bis auf den heutigen Tag
verzögert. Wir haben allerdings die Disziplinarverfahren, im übrigen
auf Antrag der Pfarrvertretung der EKM, wieder aufgenommen, mit dem
Ziel, weitere Verzögerungen zu vermeiden, und darum die Ermittlungen in
den Angelegenheiten zu führen, die von der Frage der rechtmäßigen
Auflösung des GAW unberührt sind. Nun wollen wir die
Disziplinarverfahren aber erst zum Abschluss kommen lassen, bevor wir
ihre Ergebnisse würdigen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Lehmann

EKBO/EKD: Verfahren gegen Pfr. Scheidacker vor dem Kirchengericht der EKD

Der Kirchkreis Wittsotock-Ruppin war noch unter Altbischof Wolfgang Huber als Modellkirchenkreis für eine umfassende Strukturreform auserkoren.In der Umsetzung kam es zu Vorfällen und Ereignissen, die weit über den Kirchenkreis hinaus Aufmerksamkeit erweckten. Betroffene waren nicht allein die Kirchengemeinde Wittstock-Ruppin, sondern auch deren Pfarrer Scheidacker. Gegen ihn läuft derzeit wegen seines Verhaltens ein Verfahren
Aus dem Disziplinarverfahren der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gegen Pfarrer Stephan Scheidacker – 0134/3-13 –

Aus der Verteidigungsschift des Anwalts von Pfarrer Scheidacker

„Zusammenfassend ergeben sich folgende sachfremde und daher missbräuchliche Zwecke der vorliegenden Disziplinarklage:
69. Nachdem das beklagenswerte Verfahren gegen die Kirchengemeinde Manker-Temnitztal (M-T) und ihren Pfarrer vor allem auch innerkirchlich bekannt geworden war und viel Kritik hervorgerufen hatte, sollte der betroffene Pfarrer, der zu Unrecht und gegen besseres Wissen als Ursache des Konflikts behandelt wurde, exemplarisch gemaßregelt werden, um die Gefolgschaft der Mitarbeiter im Pfarrdienst für Organisationsreformen der Kirche auch dann sicherzustellen, wenn ein Pfarrer genügend Courage aufbringt, um sich gegen eine Organisationsreform zu stellen, weil er sich ernsthaft an seine Gemeinde gewiesen weiß und die blinde Befolgung von geistlich-seelsorgerlich nicht abgewogenen Wünschen und Anweisungen seines Dienstherrn, dem es bloß um Organisationsfragen geht, abzulehnen müssen glaubt. Dabei ist festzuhalten, dass das bewährte traditionelle Pfarrerbild eines für seinen Arbeitsbereich in voller persönlicher Verantwortung wirkenden und eintretenden Geistlichen unter der Hand zu dem eines bloßen „kirchlichen Funktionärs“ mutiert, der Anordnungen „von oben“ möglichst ohne Ein- oder Widerspruch umzusetzen hat, da ihm sonst – ab-gesehen vom psychischem Druck in den Konventen als Instrumente der Personalführung – dienstrechtliche Konsequenzen drohen (befristete Pfarr-stellenübertragung, Versetzung, Disziplinarverfahren).
70. Darüber hinaus soll die mit der Disziplinarklage verfolgte Amtsenthebung und Versetzung in den Ruhestand personelle Hindernisse für die von der Kirchenleitung beabsichtigte Fusion beider Kirchenkreise beseitigen, die darin liegen, dass Mitarbeiter des Kirchenkreises Wittstock-Ruppin die Zusammenarbeit mit Herrn Pfr. Scheidacker in den Gremien eines Kirchenkreises ablehnen, was aber die Mitarbeiter des Kirchenkreises Kyritz-Wusterhausen nicht bereit sind zu akzeptieren, heißt es doch in Grundartikel II.6 der Grundordnung der EKBO:

„Die Weigerung, mit anderen Personen und Gremien in Gemeinde und Kirche zusammenzuarbeiten, widerspricht dem Zeugnis der Schrift ebenso wie Verhaltensweisen, mit denen Herrschaft über die Gemeinde ausgeübt wird.“

Zum kirchenpolitischen Hintergrund des Modellkrichenkreises, in dem der „Fall“ Scheidacker entstanden ist, vgl. hier.

Ein „Fehlurteil“ der EKD in Sachen Missbrauch (Regionalbischöfin Greiner)

Langsam muss sich wohl jeder Sorgen um die Verfassung der EKD machen. In der letzten Ausgabe der Wort-Meldungen berichteten wir, dass die EKD der Auffassung ist, dass sie nicht durch die Grundrechte gebunden sei: „Die Kirche ist nach Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV in der Ausgestaltung ihres Dienstrechtes unabhängig. Daraus folgt, dass sie generell weder durch die Grundrechte noch durch … gebunden ist“. Diese Aussage darf man ruhig noch einmal nachlesen und überdenken.

Wie frei und souverän man sich fühlt, zeigt die EKD jetzt aufs Neue mit einem Urteil der Disziplinarkammer in einem Falle sexuellen Missbrauchs.

Was ist vorgefallen? Im Jahr 2011 war in der Bayerischen Presse zu lesen:

Hof/Bayern. In der Schwere der Fälle und der „drückenden Beweislast“ sieht der Hofer Dekan Günter Saalfrank die Gründe für die Verurteilung gegen einen in Hof lebenden ehemaligen Pfarrer und Oberkirchenrat. Der heute 87-Jährige war wie berichtet von der Disziplinarkammer der evangelischen Landeskirche aus dem kirchlichen Dienstverhältnis entfernt worden, weil er in den 60er-Jahren ein junges Mädchen missbraucht und sich später sexueller Übergriffe an zwei erwachsenen Frauen schuldig gemacht hatte.“ Mehr dazu.

Der Beschuldigte ging bei einem übergeordneten EKD- Gericht in Berufung. Dort wurde jetzt das Disziplinarverfahren vom Disziplinarhof der EKD überraschend eingestellt (AZ 0125/1-11). „Die bayerische Landeskirche kann dieser ganzen Argumentation nicht folgen“, heißt es im Bayerischen Sonntagsblatt vom 30.06.13. (die Zitate auf den S. 4-6). „In den Äußerungen des Disziplinarhofs ‚dominieren die Interessen des Täters‘, die Situation der schwer traumatisierten Opfer und die Folgen der Entscheidung für Ansehen und Glaubwürdigkeit der Kirche bliebe außer Betracht“. Die vom Disziplinarhof benannten Gründe scheinen der Bayerischen Landeskirche „in entscheidenden Punkten verfehlt“, weswegen Regionalbischöfin Greiner auch offen und öffentlich von einem „Fehlurteil“ spricht.

Sprechend sind die Ereignisse an den Verhandlungstagen. Das Opfer war am 1. Tag auf 13 h bestellt, die Verhandlung wurde aber schon vorher – um 12.54h – endgültig beendet. Als sie dennoch den Verhandlungssaal betrat, „musste sie ansehen, wie der Angeklagte auf die Richter zuschritt und sich bei jedem Mitglied des Gerichts mit Handschlag dankend verabschiedete. Sie selbst wurde von der Vorsitzenden Richterin auf die Nachfrage, warum sie nicht aussagen durfte mit der Antwort abgefertigt: ‚Das war nicht unser Thema’“.

Besonders brisant: dem Beschluss wurden „Leitsatz“ und „Tenor“ vorangestellt. Ein Leitsatz enthält die Essenz des Urteils. Er „entfaltet oft große praktische Bedeutung als Quasi-Richtlinie für die nachgeordneten Gerichte“(wikipedia). Dem Urteil kommt also auch noch Präzedenzwirkung zu.

Auch in der katholischen Kirche stockt der Aufklärungsprozess. Daher wendet sich die

Priesterinitiative in der Diözese Augsburg

in einem Schreiben an die deutschen Bischöfe:

Aufruf an die deutschen Bischöfe zur Fastenzeit 2013 Aufklärung der durch Priester und Ordensleute begangenen Missbrauchsfälle und zukünftige Prävention.

vgl. zum Thema sexueller Missbrauch einen Fall aus Krems im Wiener Standard vom 01.07.13:

Missbrauch im Kloster erstmals vor einem Strafgericht

Am Landesgericht Steyr startet der Prozess gegen einen ehemaligen hochrangigen Geistlichen des Stiftes Kremsmünster. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 79-Jährigen unter anderem schweren sexuellen Missbrauch vor