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Monster des Bodenlosen. Laudatio für Inge Hannemann zur Verleihung des Preises “Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte”. Von Prof. Stefan Selke

hier 11/2015

Der folgende Blogeintrag ist die leicht veränderte Fassung meiner Laudatio für Inge Hannemann zur Verleihung des Preises “Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte” der Humanistischen Union Marburg, die ich am 8. Mai im Rathaus der Universitätsstadt Marburg gehalten habe – auch dies eine Form Öffentlicher Soziologie.
… Als wir uns das erste Mal am Rande eines Kirchentages in Hamburg in einer Kneipe begegneten, konnte ich während und nach unserem atemlosen Gespräch schon einiges von dem Mut erahnen, den es braucht, um dem „Monster des Bodenlosen“ auf eine statthafte Weise zu begegnen. Auf diesem Mut der Preisträgerin werde ich später noch einmal zurückkommen.
Vielleicht sollte ich kurz erläutern, warum ich hier eine sehr bildhafte Sprache nutze. Natürlich gibt es für die Entwicklungen, deren Zeugen wir gegenwärtig sind, zahlreiche durchdefinierte Fachbegriffe: Erosion des Sozialstaates, Prekarisierung, Gouvernementalität usf. Aber diese Begriffe verbergen in ihrer vermeintlich objektivierten Sachlichkeit zugleich die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Skandale.
Ich bevorzuge es daher, vom „Monster des Bodenlosen“ zu sprechen, um damit die allgegenwärtigen Abbaumaßnahmen, Sparmaßnahmen, Disziplinierungsmaßnahmen und Entwürdigungsmaßnahmen zu beschreiben, mit denen immer mehr Menschen existentiell in Bedrängnis gebracht werden…  Der vollständige Text der Laudatio.

EKiR: Landeskirchenrätin Antje Hieronimus droht in Sachen Verwaltungsstrukturreform mit Zwangsmaßnahmen auf der Veranstaltung im Kirchenkreis Moers

Von Hans-Jürgen Volk

Bei einer Veranstaltung im Kirchenkreis Moers zur Verwaltungsstrukturreform vom 20. Mai 2014, die in Vorbereitung einer am darauffolgenden Wochenende stattfindenden Kreissynode durchgeführt wurde, standen plötzlich Drohungen im Raum, die jeden offenen Diskurs abwürgen. Landeskirchenrätin Antje Hieronimus bedrohte Leitungsgremien, die nicht der der Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform mitarbeiten würden, mit dem Disziplinarrecht und deren Auflösung.

Wer handelt eigentlich fortgesetzt rechtswidrig?

Gewiss, die Kirchenordnung sieht schon immer für Leitungsgremien, die fortgesetzt rechtswidrig handeln, Sanktionen vor. Insofern sind die Ausführungen von Hieronimus nicht weiter aufregend. Dennoch kann man getrost davon ausgehen, dass ein Mitglied des Kollegiums mit ähnlichen Äußerungen in den 90-er Jahren kaum auf Verständnis gestoßen wäre…

Die entscheidende Frage ist doch, wer handelt hier eigentlich fortgesetzt rechtswidrig? Hier haben die Kirchengemeinden Alpen und Rheinberg ein Rechtsgutachten zur Verwaltungsstrukturreform in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass begründete Zweifel an der Konformität dieses Projekts mit wesentlichen Grundlagen unserer Kirchenordnung bestehen. Die Kirchenordnung wurde zwar in einigen Punkten durch Beschlüsse der Landessynode verändert, um sie den Anforderungen der im Wesentlichen durch das Beratungsinstitut Kienbaum entwickelte Verwaltungsstrukturreform anzupassen. Das Gutachten bestreitet allerdings ein Recht der Landessynode, den Gemeinden wesentliche Kompetenzen zu entziehen. Somit müssten sich die Äußerungen von Hieronimus eigentlich gegen die Leitungsorgane der Landeskirche richten…

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