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Berlin: Humanistischer Verband ist den Kirchen gleichgestellt.

11/2017

Der Berliner Landesverband des Humanistischen Verbandes (HVD) wird künftig den großen christlichen Kirchen rechtlich gleichgestellt. Der Senat stimmte am Dienstag dem Vorschlag von Kultursenator Klaus Lederer (Linke) zu, dem HVD den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen…

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Synode EKBO: Vorläufiger Abschlussbericht der Strukturkommission.

Frühjahrssynode EKBO 08./09.04.2017

 

Zusammenfassung:


3. Bis zum Jahr 2025 wird von einem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen um 25 %
ausgegangen. Die Schließung der Deckungslücke im Bereich der Versorgung wird im
Vorwegabzug voraussichtlich einen immer größeren Anteil einnehmen.
4. Das Finanzgesetz hat sich mit seiner Aufteilung der Kirchensteuereinnahmen (Vorwegabzug,
1/3 Landeskirche, 2/3 Kirchenkreise und Kirchengemeinden) bewährt. Die
Selbständigkeit der Kirchenkreise bei der Verteilung der Mittel ist beizubehalten….

 

Zum Bericht.

Darf ein Pfarrer Glaubenszweifel haben? Mit einer Kampagne wollen die evangelischen Kirchen Jugendliche für das Berufsziel Pfarramt interessieren.

5. Juli 2016


Die Ausbildenden der EKBO haben erkannt: „Um den Nachwuchs müssen sich alle kümmern, jedes Unternehmen und jede Organisation“, so Christoph Vogel. Wer sich um den Nachwuchs nicht kümmere, sei selbst schuld. „Es ist eine andere Situation als vor 20 Jahren, wo wir viele Bewerbungen, aber wenig Stellen hatten.“ Diese Erkenntnis habe sich auch in den anderen Ausbildungsdezernaten der Landeskirchen durchgesetzt…

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Anm. F.S.: Das ist nun für die Schreiber eine offensichtlich große Erkenntnis. Und es hat ja lange gebraucht, bis sie in in den Personaldezernaten der Kirche ankam. Leider, leider ist das nur die halbe Wahrheit. Maximal die halbe Wahrheit. Die ganze Wahrheit? Es gibt Organisationen, die es leicht oder leichter haben, Nachwuchs zu generieren, und es gibt Organisationen, die es schwer oder schwerer haben. Die Kirche gehört zu der zweiten Gruppe. Von über 250.000 Studienanfängern entscheiden sich im jahr 2015 noch nicht einmal 500 für das Fach Evangelische Theologie. Wenn das so ist, wenn Kirche zur zweiten Gruppe gehört – worin besteht dann die Aufgabe der Personaldezernate? Richtig: sie müssen sich besondere Strategien überlegen, um junge Menschen für ihr Fach zu gewinnen. Besondere Strategien – das ist etwas anderes als ein paar in der Regel doch recht durchsichtige Werbemaßnahmen. Nur mal ein Beispiel: eine besondere Strategie hätte sein können, Werbung für das Studium antizyklisch zu betreiben. Also gerade zu einem frühen Zeitpunkt zu werben, wo man das Personal noch gar nicht dringend braucht und händeringend sucht. Das hätte man machen können – vor 15 oder 20 Jahren. Geld war genug da. Bewerbungen auch. Und auch schlüssige Konzepte, mit einem zeitweisen Personalüberschuss umzugehen (Mehr zur Historie finden Sie hier).  Damals hat man viele abgewiesen, die man heute dringend brauchte. Dies ist ein Beispiel freilich auch für das Versagen der Personaldezernate. Denn die Personaldezernate haben jungen Menschen ein Bild vom Arbeitgeber Kirche vermittelt, das absolut nicht überzeugend war. Das wirkt noch immer nach. Das heutige und zukünftige Personalproblem der Kirche ist also auch hausgemacht. Die Personaldezernenten kämpfen stehen mit ihrer Werbung also nicht nur in Konkurrenz zu anderen, oftmals interessanter erscheindenden Organisationen. Sie kämpfen auch gegen die Schatten der eigenen Vergangenheit.

Schönreden wie zu DDR-Zeiten. Kommentar von Dr. Katharina Dang, Berlin, zum Vortrag von Bischof Dröge vor der bayerischen Landessynode.

04/2016

ls Berlin-Brandenburgerin nach einem Kommentar zur Rede unseres Bischofs M. Dröge vor der Bayrischen Synode am 19. April gefragt, möchte ich dies hiermit tun.

Ja, es gab und gibt seit den 90er Jahren im Osten Deutschlands, wo wir Christen in der absoluten Minderheit sind, sehr viele beeindruckende Ideen und Projekte in den Kirchengemeinden. Viele Kirchfördervereine wurden gegründet, in denen sich auch Nichtchristen für den Erhalt der Kirchengebäude und die Fortführung der kirchlichen Arbeit engagieren, für die Kirchenmusik und Konzerte, für Ausstellungen, die Jugendarbeit, den Kindergarten und vieles mehr. Sie halfen, Förderanträge zu stellen und so trotz der knappen kirchlichen Mittel, viel zu leisten und zu erhalten. „Dank“ der hohen Arbeitslosigkeit, gab es ABM- und später MAE-Stellen und dadurch MitarbeiterInnen, an die man sonst nicht hätte denken können. Diese Phase ist jetzt aber weitgehend vorbei. Mitarbeiter müssen jetzt bezahlt und wenigstens als Mini-Jober angestellt werden. Dazu muss aber der Kreiskirchenrat seine Genehmigung erteilen. Fördermittel sind heute viel schwieriger zu erhalten.
Stattdessen machen uns seit 2007 und dem Papier „Salz der Erde“ verstärkt die Denkanregungen und Zukunftsvorstellungen von „oben“ zu schaffen. Sie bauen Druck auf, der sich mit der zur Zeit erfolgenden Einführung der „Erweiterten Kameralistik“ und den dann erfolgenden Abschreibungen, dem Verfassen von Zielen und deren Abrechnung weiter erhöhen wird. Die Stärkung der mittleren Ebene hat jetzt schon zu einer Entmündigung der Gemeinden geführt. Die KVÄ’s sind nicht mehr nur Dienstleister, sondern Aufsichtsorgan. Das im Frühjahr 2014 beschlossene Gesetz gibt viel her, was zwar noch nicht überall umgesetzt ist, aber uns in Zukunft noch mehr zu schaffen machen wird.

Von welchem „wir“ spricht unser Bischof M. Dröge? Es ist doch wohl das „wir“ der Kirchenleitung, die mit Hilfe von professioneller Unternehmensberatung den gegenwärtigen „Reformkurs“ auf Fahrt gebracht hat, diesen Kurs, der Eigenständigkeit und Kreativität eindämmt, viel Frust erzeugt und manches zu zerschlagen droht oder dem Verfall preisgibt, was an der Basis gewachsen ist. Das geschieht auch einfach deshalb, weil das, was in den Gemeinden geschieht, weder ausreichend zur Kenntnis genommen, noch gewürdigt und in neue Konzepte mit einbezogen wird. Stattdessen werden neue Stellen geschaffen, die nun für die von den „wir“ geplanten Aktionen und Events tätig werden sollen, befristete Stellen für Menschen, die sich erst einmal einen Interessenten- und Mitarbeiterkreis mühsam aufbauen müssen.

Der Werktag auf dem Hangar II des Tempelhofer Felds 2014 war für die Teilnehmer ein beeindruckendes Event. Zum Schluss wurden sie mit Rikschas zur S-Bahn gefahren. 1000 Ehren- und Hauptamtliche diskutierten und hatten einen schönen Tag. Bei solchen Massenereignissen muss ich an sozialistische Zeiten denken. Mit Demokratie hat das wenig zu tun, dafür um so mehr mit ausreichenden finanziellen Mitteln zur „Motivation“ und Lenkung der Aktiven im weiten Land.

Das vom Bischof gelobte Gesetz zur Schaffung von Gesamtkirchengemeinden ist bisher bei keiner einzigen Zusammenlegung von Gemeinden, außerhalb des Modellkirchkreises Wittstock-Ruppin genutzt worden. Entweder werden Sprengel gebildet oder fusioniert. Bei der Erprobung des Gesetzes im genannten Kirchenkreis ist so viel „Geschirr zerschlagen“ worden, Verbitterung entstanden, so oft das Kirchengericht bemüht worden u.v.m., dass es eigentlich Zeit wäre, sein Scheitern einzuräumen, statt es anderen Landeskirchen als Modell anzupreisen.

Vor allem aber fehlt mir im Vortrag des Bischofs der Blick auf die Lage der Menschen auf dem Land und die gerade zurzeit äußerst brisante Stimmung im Land. Abwanderung und der Mangel an Kindern, Jugend und jungen Familien haben nicht ihren Grund darin, dass es woanders landschaftlich schöner wäre und es die Brandenburger in Massen von sich aus in die weite Welt lockt. Warum gibt es z:B. Proteste gegen Massentierhaltung selbst auf Dörfern, in denen sich die Menschen bisher alles gefallen ließen?
Es tut mir leid, aber die Rede unseres Bischofs erinnert mich an offizielle Reden aus DDR-Zeiten , in denen auch bis kurz vor Schluss noch alles schöngeredet wurde.

Dr. Katharina Dang

EKBO: Auflösung des Gemeindekirchenrates (Kirchenvorstand/Presbyterium) der Gemeinde Alt-Schöneberg/ Berlin durch die EKBO von Kirchengericht für nicht statthaft befunden

02/2016, von RA Georg Hoffmann, Berlin

Der Gemeindekirchenrat von Alt-Schöneberg wurde auf Wunsch des Kirchenkreises von der Kirchenleitung aufgelöst, um offenbar die bisherigen Gemeindetraditionen ohne Einhaltung demokratischer Verfahren beseitigen zu können. Der Kirchenkreis setzte einen Bevollmächtigtenausschuss ein, der die Gemeindetraditionen nach Beteiligung der Gemeinde durchaus richtig wie folgt beschrieb: „Inhaltlich war die Gemeinde über lange Zeit bestimmt durch die liturgische Tradition der Michaelsbruderschaft, ökumenische Zusammenarbeit (Alt-Katholiken, internationale Gemeinden) und eine Kirchenmusik mit berlinweiter Ausstrahlungskraft.“ In einem vom Bevollmächtigtenausschuss betriebenen Pfarrstellenbesetzungsverfahren entschied sich das Konsistorium aber trotz des zuvor zitierten, den Traditionen entsprechenden Ausschreibungstextes für eine Pfarrerin, die nicht für diese Traditionen steht und sich bereits dicht vor dem Ruhestand befindet, obwohl es einen jüngeren Bewerber gab, der für die Traditionen gestanden hätte. Die besonderen Gottesdiensttraditionen sind inzwischen auch ohne weitere Diskussion beseitigt worden.

Vor der Auflösung des Gemeindekirchenrates hatte sich der Kirchenkreis darum bemüht, die Ältesten zum Rücktritt zu bewegen, um einen Neuanfang nach den Wünschen des Kirchenkreises zu ermöglichen. Da dieses Vorhaben misslang, erfolgte die Auflösung des Gemeindekirchenrates. Gegen diese klagten die verbliebenen Ältesten vor dem Verwaltungsgericht der EKBO. Das Konsistorium ging davon aus, dass eine solche Klage nicht statthaft sein würde.

Im Gerichtstermin am 25. Januar 2016 wies das Kirchengericht aber darauf hin, dass es die Klage für statthaft halte und dass an der Rechtmäßigkeit der Auflösung des Gemeindekirchenrates erhebliche Bedenken bestünden, da nicht erkennbar sei, dass die Kirchenleitung sich des ihr zustehenden Ermessens überhaupt bewusst gewesen war. Wegen des damit einhergehenden Ermessensausfalls wäre der Bescheid aufzuheben. Das Kirchengericht sehe dringenden Bedarf für strukturierte und moderierte Gespräche zwischen den Mitgliedern des Bevollmächtigtenausschusses, dem Kirchenkreis und den Ältesten. Auf Anraten des Gerichts erklärte das Konsistorium, dass es darauf hinwirken werde, dass die Kirchenleitung auf ihrer nächsten Sitzung am 26. Februar 2016 den Auflösungsbescheid aufhebt. Außerdem befürwortete es die vom Kirchengericht für notwendig erachteten Gespräche, womit die Ältesten ebenfalls einverstanden sind.

Dieser Versuch von Landeskirche und Kirchenkreis, nicht stromlinienförmige Besonderheiten einer Kirchengemeinde abzuschaffen, ohne miteinander reden zu müssen und demokratische Verfahren einzuhalten, ist damit zunächst wohl gescheitert.

 

EKBO Synode: Zwischenbericht der Kirchenleitung über die Arbeit der Strukturkommission.

04/2015, von Friedhelm Schneider

Über die Arbeits- und Herangehensweise der Strukturkommission erfährt man in den Synodenunterlagen:

Unter Zuarbeit der jeweiligen Fachabteilungen des Konsistoriums wurden

Übersichten zur Finanzstruktur, zur Mittelbindung und  zum Verwaltungsaufbau der EKBO beraten. Ergänzt wurde dies durch eine Übersicht über den rechtlichen Rahmen anhand der Grundordnung (Auftrag und Aufgaben der Kirche nach der Grundordnung). Dem gegenübergestellt wurde die Ergebnisse der V. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) der EKD, in der auch äußere
Erwartungshaltungen an „die evangelische Kirche“ dargestellt werden.

Ein Riesenfortschritt: die EKBO will die Ergebnisse der 5. KMU und die Erwartungshaltungen an die evangelische Kirche berücksichtigen. Der Vorwurd an die Reformen, namentlich an das Papier „Kirche der Freiheit“ war gerade, dass die eigenen soziologischen Studien gerade nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt würden. Das Papier konnte »einer differenzierten Situationsanalyse … ein eigenes Recht« nicht zugestehen. Und »nur am Rande wird im Namen der ›Kirche der Freiheit‹ auch jene – von der EKD selbst finanzierte – Forschung rezipiert.« So etwa Jan Hermelink (Die Kirche als Dachorganisation und Symbolisierung des Unverfügbaren, in: Isolde Karle (Hrsg.), Kirchenreform, 143.)

Leider liest sich bis heute in den meisten Papieren immer noch ganz anders, leider wird die soziologische Situationsanalyse noch immer sträflich vernachlässigt. Das geschieht dort,  wo in der schlichten Form von Demografie- und Finanzprognosen mit entsprechenden Kürzungs- bzw. Einsparvorschlägen gearbeitet wird wie dies zeitgleich etwa noch immer in der EKM geschieht.

Dennoch würde  man mit folgender Vorgehensweise wohl noch bessere Ergebnisse erzielen können: 

1. die Ergebnisse der V. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD, in der auch äußere Erwartungshaltungen an „die evangelische Kirche“ dargestellt werden, bilden in Rückkoppelung an die Hl. Schrift und die christliche Tradition die Basis  von Konzepten für die Kommunikation des Evangeliums in aktueller Gestaltung

2. Erforderliche Änderungen rechtlicher Natur (Grundordnung, Gemeindeordnung, Pfarrdienstordung, etc.) werden entsprechend angepasst. Erforderliche Veränderungen in Kurz-, Mittel-, und Langfristperspektive werden unter Berücksichtigung von 4. in Gang gesetzt. Pilotprojekte und empirische Evaluationen sind obligatorisch.

3. Der Verwaltungsaufbau der EKBO wird beraten und überprüft, inwieweit sie Dienstleistungsorgan der an der Basis (in Gemeinde/ Funktion/ PR etc.) Tätigen ist. Alle Tätigkeiten der Verwaltung werden auf Sinnhaftigkeit, Rationalisierungsfähigkeit und Qualität überprüft.

4. Die erforderliche Finanzierung und zukünftige Finanzstruktur wird eruiert. Die wirkungsvollsten Maßnahmen werden prioritär umgesetzt.

Klare Analyse, profiliertes Urteil: die Synodenvorlage der EKBO zu TTIP. Und: TTIP und die Kirchen

04/2015, Synode EKBO, Vorlage zur Synode zu TTIP:


Die Doppelstruktur des Abkommens deutet auf andere Absichten, als die Wirtschaft durch ein Freihandelsabkommen zu beleben…

Die geplante Einsetzung von „Schiedsgerichten“ bedeutet eine teilweise Umgehung des historisch gewachsenen und demokratisch legitimierten Justizsystems in Deutschland und Europa: Denn „Schiedsgerichte“ sind keine Gerichte. …

Die gewählte Form des Geheimabkommens ist inzwischen höchst zweifelhaft geworden: …

Es steht zu befürchten, dass in Folge des TTIP-Abkommens Schadensersatzforderungen nur in einer Richtung erfolgen werden. Denn solche Forderungen sind nur dort möglich, wo Märkte reguliert (z. B. durch Umwelt- , Arbeitnehmer- und Verbraucherschutzauflagen) und mit öffentlichen Mitteln subventioniert sind (z. B. Schulen, Museen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Orchester, Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser, Agrarerzeugnisse, Forschung und Lehre, erneuerbare Energien u. a.). …

Bei Abschluss des geplanten Investitionsschutzabkommens sind daher Forderungen zu erwarten, die sich hauptsächlich von den USA nach Europa richten. Die in den USA praktizierende „Schadensersatz-Industrie“ bekäme damit einen stärkeren Zugang zu Europa; …

Da es eher unwahrscheinlich ist, dass sich kleine Firmen der damit gebotenen Mittel bedienen können, bedeutet das Abkommen eine zusätzliche Stärkung großer Konzerne. …  Zum Synodenpapier.

Generell tun sich Kirchen mit TTIP eher schwer: TTIP und die Kirchen

Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP, über das derzeit die USA und die Europäische Union verhandeln, wird auch unter Katholiken und Protestanten kontrovers diskutiert. Die Kirchenleitungen tun sich mit Kritik schwer. Mehr dazu in Publik Forum.

 

Neues aus der Hauptstadt: „Unternehmer-Gottesdienste“ in Berlin

Unternehmer-Gottesdienste am 1. Samstag im Monat in St. Marien

Unternehmer predigen im Rahmen der Gottesdienstreihe „Rausch der Sinne“ über unternehmerische Themen. Diese „Unternehmer-Gottesdienste“ finden jeweils

am ersten Samstag im Monat, um 18.30 Uhr in der St. Marienkirche, Karl-Liebknecht Straße 8 (Nähe Alexanderplatz), 10178 Berlin statt.

Diese Gottesdienste werden von der regionalen Arbeitsgruppe des AEU in Berlin/Brandenburg mitgestaltet und mitgetragen. Die liturgische Leitung der Gottesdienste hat Stadtsuperintendent Dr. Bertold Höcker, Theologischer Berater der regionalen Arbeitsgruppe des AEU in Berlin/Brandenburg.

Ergänzende Informationen über die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer in Deutschland, Karlstraße 84, 76137 Karlsruhe, Tel. (0721) 35 23 70,
Fax (0721) 35 23 77. Zur Quelle.

Synode EKBO: Personalentscheidungen?

Im „Wort des Bischofs“ auf der Herbstsynode der EKBO äußerte sich Dr. Markus Dröge auch zu den anstehenden Wahlen zum Präsidenten- und Propstamt: „Die Wahlentscheidungen, die die Synode zu treffen hat, sind, das ist uns allen bewusst, wesentlich für den weiteren Weg unserer Kirche. Auf der Frühjahrstagung ist die Synode dem  Wahlvorschlag der Kirchenleitung nicht gefolgt, was ihr gutes Recht ist. Natürlich hat die Kirchenleitung anschließend aber sehr genau darüber nachdenken müssen, was dies für die neuen Wahlvorschläge bedeutet. Sie hat entschieden, für beide jetzt anstehenden Wahlen jeweils mehrere Personen zur Wahl zu stellen, gleichzeitig aber die Amtsinhaberin des Propstamtes gebeten, sich der Wahl zu stellen.“ Friederike von Kirchbach jedoch erhielt nur 37 Stimmen und wurde nicht wiedergewählt, ebenso nicht der langjährige Jurist des Konsistoriums Dr. Martin Richter (20 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Wie in der Frühjahrssynode diesen Jahres wurden von der Synode langjährig bewährten Mitgliedern der Kirchenleitung das Vertrauen nicht erteilt. Das wundert besonders im Blick auf die Pröpstin, die mit ihrer Fröhlichkeit, Redegewandtheit und optimistischen Ausstrahlung das Bild einer von älteren Männern dominierten Kirche so erfrischend aufbrach.

Andererseits hat die Synode alle entscheidenden Gesetze zur Umstrukturierung der Landeskirche in ein von oben nach wirtschaftlich Gesichtspunkten regierbares Unternehmen durchgewinkt. Auf die nun Gewählten richten sich offensichtlich etwas diffuse, aber deutliche Erwartungen nach einer Änderung. Der neue Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine, im ersten Wahlgang mit 89 von 116 Stimmen gewählt, wirkt sympathisch und ist mit seiner Dissertation über Sterbehilfe jemand, der sich zu den aktuellen Diskussionen im Bundestag überzeugend äußern kann.

Dr. Christian Stäblein, gleichfalls im ersten Wahlgang mit 60 von 115 Stimmen gewählt, wird im Sommer 2015 das Amt des Propstes übernehmen. Auch auf ihn, den Direktor des Predigerseminars im Kloster Loccum, richten sich offensichtlich Hoffnungen. Doch ähnlich wie bei der Wahl des bayerischen Bischofs Heinrich Bedford-Strohm auf der EKD-Synode am Dienstag dieser Woche sollten Kritiker des Reformkurses der EKD und der EKBO sich keine Wunder von diesen Personalentscheidungen erhoffen. Das Kirchenschiff ist auf Kurs gebracht und fährt weiter unter Volldampf in Richtung Ökonomisierung und Schaffung eines nationalen Großunternehmens, kontrollier- und steuerbar dank der entsprechenden Software, Buchhaltung und interner Gesetze und Vorschriften. Nur die Frist bis zur vollständigen Bilanzierung des kirchlichen Vermögens und Besitzes soll die Synode um ein halbes Jahr verlängern und auf 2017 schieben.

Dr. Katharina Dang