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Anbetung von Rationalität? Eine pastoralpsychologische Anfrage an Markus Dröge, „Welche Kirche morgen?“ (DPfBl 12/2013)

von Pfr. i.R.  und Dipl. Psych. Traugott Schall

Kein Geringerer als der der leitende Bischof seiner Kirche, Dr. Dr. h.c. Markus Dröge, nimmt zu dem in Gang befindlichen sogenannten „Reformprozess“ in der Evangelischen Kirche Brandenburg-Oberlausitz in einem „klärenden Beitrag aus kirchenleitender Sicht“ Stellung. Der Artikel „Welche Kirche morgen?“ (DPfBl 12/2013) dokumentiert seine Ausführungen.
Schon Überschrift und Beginn seiner Ausführungen hinterlassen Erstaunen und Fragezeichen. Die erste Anmerkung seines Artikels informiert, dass diese Ausführungen auf der Synodal­tagung  des Kirchenkreises Wittstock-Ruppin gehalten wurden. Das lässt aufmerken. Es ist jener Kirchenkreis, der als Modellprojekt durch den Umgang mit der Kirchengemeinde Manker-Temnitztal über die Grenzen Brandenburgs hinaus eher unangenehm bekannt wurde. Die Internetplattform des „Christlichen Vereins Manker-Temnitztal“ als Nachfolgeorganisation der als Rechtskörperschaft aufgelösten Kirchengemeinde spricht dabei von Erscheinungen, die in Anklängen an kirchenbehördliche Machtanmaßungen im Kirchenkampf längst vergangener Zeit denken lassen. „Pfarrer (wurden) mit Amtsenthebungs- und Disziplinarverfahren  schikaniert und der Vorsitzende des Gesamtkirchenrates weggemobbt“. Der Gemeindebrief ergänzt, dass sich die Ältesten der Gemeinde „Verunglimpfungen, Willkürlichkeiten und einseitigen Auslegungen von Rechtgrundlagen“ ausgesetzt sahen und samt und sonders ihr Amt niederlegten. Sie sahen sich einer „von oben durchgeführten Strukturreform“ (sic!) ausgesetzt. In der Dokumentation wird vom gewaltsamen Eindringen von Kirchenleuten in das Pfarrhaus, einer durch Dritte abgesperrten Kirche vor einem Gottesdienst und anderen Absonderlichkeiten berichtet. Der Bischof nimmt mit keinem Wort dazu Stellung. Er führt in seiner theologischen Grundlegung dagegen eine Reihe profund christlicher Grundsätze auf: „Wo Christus herrscht, da werden Menschen zu Schwestern und Brüdern“….  Zum Artikel von Traugott Schall Anbetung von Rationalität.

EKBO: Zum Sturz von Konsistorialpräsident Seeelemann. Stellungnahme, Hintergrundinformation, Kommentar.

11. April 2014, Berlin von Georg Hoffmann, Rechtsanwalt und Vors. des Gemeindebundes Berlin-Brandenburg, Stellungnahme:

Landessynode der EKBO lehnt Verlängerung der Amtszeit des Konsistorialpräsidenten ab

Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz lehnte überraschend die Wahl des noch in Bischof Wolfgang Hubers Amtszeit eingesetzten Konsistorialpräsidenten Seelemann für weitere 2 Jahre bis zum Eintritt seines Ruhestandes ab.

Die weitreichenden Änderungen des Verwaltungsämtergesetzes dagegen, die die Kirchengemeinden unter Vormundschaft der Verwaltungsämter stellen, beschloss die Landessynode beanstandungslos. Der Wochenzeitung „Die Kirche“ war das nur eine ganz kurze Randbemerkung wert. Kein Wort über eine Diskussion darüber. Dafür aber viel Gerede über das Papier „Welche Kirche morgen?“, über die Befragung zu diesem Papier und über zehn Thesen „Begabt leben – mutig verändern“, was wie ein Ablenkungsmanöver von den eigentlich wichtigen Themen wirkte.

Die über die Ablehnung der Wahl Seelemanns veröffentlichten Meinungen drückten Ratlosigkeit aus. Damit sollte aber wohl nur davon abgelenkt werden, dass es in der EKBO zunehmenden Unwillen über das autoritäre Gehabe von oben nach unten gibt. Dieser Unwille war auch schon für die Wahl von Bischof Martin Dröge als Nachfolger von Wolfgang Huber maßgeblich. Darüber hinaus war Seelemanns Präsentation vor der missglückten Wahl ungeschickt und entsprach völlig dem Ton, der in der Amtszeit Bischof Hubers üblich wurde. Seelemann hat die Hoffnung vieler, er werde die Reihe seiner Vorgänger würdig fortsetzen, enttäuscht. Viele haben die Erfahrung gemacht, dass sich das Konsistorium unter Seelemanns Amtszeit einen autoritären Führungsstil angeeignet hat, den es früher so nicht gegeben hat, weder im ehemaligen West- noch im ehemaligen Ost-Konsistorium von Berlin, und der geeignet war, die Menschen von der Kirche zu entfremden. Es ist somit nur konsequent, dass ihn die Synode nicht länger als Konsistorialpräsidenten sehen wollte, auch wenn dies mit Mehrkosten von rund 150.000,- € verbunden ist.

Kommentar zum Fall des Konsistorialpräsidenten Seelemann, anonym*

Kommentar zur Abwahl von Konsistorialpräsident Seelemann auf der Frühjahrssynode der EKBO-Synode

Einen Paukenschlag bei der aktuellen Synode der EKBO konstatierten die Medien: die Verweigerung der Synode, die Amtszeit des Konsistorialpräsidenten um nur zwei Jahre und zwar bis zum Erreichen der Ruhestandsgrenze – zu verlängern. Was ist da passiert?  Interpretationen wurden bei den wort-meldungen an anderer Stelle bereits veröffentlicht. Sie  erscheinen durchaus plausibel. Hingegen ist die danach kirchenamtlich behauptete Ratlosigkeit der Synode zum einen eine unmögliche Synodenschelte. Mehr noch handelt es sich dabei aber um eine unbillige Ablenkung davon, dass es zunehmenden Unwillen über das autoritäre Gehabe des Konsistoriums und seinen autoritären Führungsstil gibt. Davon zeugte bspw. auch die persönliche Vorstellung des Kandidaten vor der Synode, in der er darauf verwies, dass man seine öffentliche Bedeutung ja auch auf dem Wege des googelns besichtigen könne. Ein Mann also, der sich ganz oben wähnte. Herr Seelemann blieb es aber verborgen, dass er inzwischen die Hoffnung vieler, er könnte die Reihe seiner kompetenten Vorgänger fortsetzen, bereits längst enttäuscht hatte.
Zwei Beispiele zur Illustration. Da ist z.B. die Geschichte von Frau Steinke aus dem Kuratorium der Schulstiftung. Seinerzeit hat sie sich als kaufmännische Vorständlerin und richtig kompetente juristische Fachfrau hohes Ansehen erworben. Sie hat aber gekündigt. Und zwar mit der Bemerkung, einen solchen Umgang mit Menschen wie in diesem Konsistorium und durch dessen Präsidenten habe sie nirgends erlebt, sich nicht vorstellen können und sie täte  sich dies nun nicht weiter an. Sie schied so schnell es ging dann aus, vollständig fertig mit der Kirche!
Ein anderes Beispiel ist der vom Kirchengericht der EKBO festgestellte rechtsmissbräuchliche Umgang des Konsistoriums und der Kirchenleitung mit dem langjährigen Pfarrer der Kirchengemeinde Manker-Temnitztal, Herrn Pfr. Stephan Scheidacker. Seine 2009 beschlossene Amtsenthebung sollte einen Geistlichen unter fadenscheinigen Vorwürfen entfernen, dessen Kirchengemeinde die Grundordnungsrechte der Kirchengemeinden der EKBO im „Reform-Modell-Kirchenkreis“ Wittstock-Ruppin eingefordert hatte. Die Amtsenthebung wurde denn auch 2010 vom Kirchengericht als ungültig kassiert, wird zur Zeit jedoch immer noch von Herrn Seelemann, nun jedoch auf dem Wege eines Disziplinarverfahrens, weiterhin betrieben.
Zwei Beispiele, eine Aussage. Offensichtlich gibt es in der Synode der EKBO eine Mehrheit von Synodalen, die derartig autoritäres Vorgehen der Kirchenverwaltung inzwischen wahrgenommen haben und missbilligen. Die Personalentscheidung Seelemann lässt auf neue, andere Zeiten jedenfalls hoffen. Die Synode hat dazu den Weg geebnet. Das könnte nicht nur ein Befreiungsschlag gegen autoritäre Herrschaft, sondern auch ein Schritt zur eigenen Mündigkeit und zur Wiederbelebung der synodalen Rechte gewesen sein.

*) wort-meldungen veröffentlicht Beiträge auch anonym. Die jeweiligen Verfasser sind der Redaktion bekannt.

Hinweis und Bitte um Mitwirkung: im Kommentar wird geschildert, dass in der kirchlichen Adminstration teilweise abschreckende Umgangsformen üblich sind. Gerade qualifizierte Kräfte wie hier Frau Steinke kapitulieren. Andere Mitarbeiter an anderen Orten mit überdurchschnittlicher Qualifikation werden, wie man hört, vom System auch schon mal kalt gestellt. Wir würden nun gerne wissen, ob es sich um Einzelfälle handelt. Oder ob solche Fälle gehäuft auftreten. Und dazu erbitten wir die Mithilfe der LeserInnen. Teilen Sie uns doch kurz mit, ob auch Sie Kenntnisse über derartige Fälle besitzen. Die Information wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir, die Redaktion der wort-meldungen, würden anschließend zusammen mit den InformantInnen beraten, wie wir weiter verfahren. Verwenden Sie am Besten die Mailadresse der Redaktion für Ihre Mitteilung. Herzlichen Dank im Voraus. F.S.

 

Pfarrerin und Pfarrer als Beruf – Leitbild für die EKBO

Ein Leitbild für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
mit einer Musterdienstvereinbarung für den Pfarrdienst

Anlage 1 (zu Abschnitt 3 Aufgaben und Arbeitszeit von
Pfarrerinnen und Pfarrern)
Als Richtwerte können für die wöchentliche Arbeitszeit einer
Pfarrerin, eines Pfarrers angenommen werden: Vollstelle = 54 Stun-
den, 80 Prozent Beschäftigung = 43,2h, Teilzeit mit 50 Prozent = 27
Wochenstunden usw.
Die Berechnung der Zeiten für die einzelnen Aufgabenfelder bil-
det einen Rahmen. Begabungen können die vorgeschlagenen Zeiten
verkürzen. Wo Aufgaben schwer fallen, braucht es eventuell längere
Vorbereitungszeiten. Zum Leitbild.

Entwicklung der Kirchenmitgliedschaft im landeskirchlichen Vergleich

EKKW: „Das Ergebnis des Zensus 2011 bestätigt für unsere überwiegend ländlich strukturierte Kirche die negative Mitgliederentwicklung. Von rund 5,977 Mio. Einwohnern Hessens gehören… 40,2% der evangelischen Kirche an. Stellt man dies den Vergleichswerten der Volkszählung aus dem Jahr 1987 gegenüber, ergibt sich…ein Rückgang bei der evangelischen Kirche von 11,5 %.“

Der Rückgang beträgt demnach in der EKKW also  (nur) 0,48% p.a. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es Datenkonsolidierungen gab und dass Nordhessen eine Abwanderungsregion geworden ist. Dass also dieser Wert eigentlich besser, niedriger ausfiehle.

Die Werte der EKKW liegen bei 0,48% p.a.,

für die Bayerische Landeskirche liegen bei 0,6% p.a.,

für die EKHN bei 0,8 bis 0,9% p.a.,

und für die EKBO bei 1,6% p.a..

Die EKD geht dagegen von durchschnittlich 1,0% Rückgang aus.

EKBO/EKD: Verfahren gegen Pfr. Scheidacker vor dem Kirchengericht der EKD

Der Kirchkreis Wittsotock-Ruppin war noch unter Altbischof Wolfgang Huber als Modellkirchenkreis für eine umfassende Strukturreform auserkoren.In der Umsetzung kam es zu Vorfällen und Ereignissen, die weit über den Kirchenkreis hinaus Aufmerksamkeit erweckten. Betroffene waren nicht allein die Kirchengemeinde Wittstock-Ruppin, sondern auch deren Pfarrer Scheidacker. Gegen ihn läuft derzeit wegen seines Verhaltens ein Verfahren
Aus dem Disziplinarverfahren der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gegen Pfarrer Stephan Scheidacker – 0134/3-13 –

Aus der Verteidigungsschift des Anwalts von Pfarrer Scheidacker

„Zusammenfassend ergeben sich folgende sachfremde und daher missbräuchliche Zwecke der vorliegenden Disziplinarklage:
69. Nachdem das beklagenswerte Verfahren gegen die Kirchengemeinde Manker-Temnitztal (M-T) und ihren Pfarrer vor allem auch innerkirchlich bekannt geworden war und viel Kritik hervorgerufen hatte, sollte der betroffene Pfarrer, der zu Unrecht und gegen besseres Wissen als Ursache des Konflikts behandelt wurde, exemplarisch gemaßregelt werden, um die Gefolgschaft der Mitarbeiter im Pfarrdienst für Organisationsreformen der Kirche auch dann sicherzustellen, wenn ein Pfarrer genügend Courage aufbringt, um sich gegen eine Organisationsreform zu stellen, weil er sich ernsthaft an seine Gemeinde gewiesen weiß und die blinde Befolgung von geistlich-seelsorgerlich nicht abgewogenen Wünschen und Anweisungen seines Dienstherrn, dem es bloß um Organisationsfragen geht, abzulehnen müssen glaubt. Dabei ist festzuhalten, dass das bewährte traditionelle Pfarrerbild eines für seinen Arbeitsbereich in voller persönlicher Verantwortung wirkenden und eintretenden Geistlichen unter der Hand zu dem eines bloßen „kirchlichen Funktionärs“ mutiert, der Anordnungen „von oben“ möglichst ohne Ein- oder Widerspruch umzusetzen hat, da ihm sonst – ab-gesehen vom psychischem Druck in den Konventen als Instrumente der Personalführung – dienstrechtliche Konsequenzen drohen (befristete Pfarr-stellenübertragung, Versetzung, Disziplinarverfahren).
70. Darüber hinaus soll die mit der Disziplinarklage verfolgte Amtsenthebung und Versetzung in den Ruhestand personelle Hindernisse für die von der Kirchenleitung beabsichtigte Fusion beider Kirchenkreise beseitigen, die darin liegen, dass Mitarbeiter des Kirchenkreises Wittstock-Ruppin die Zusammenarbeit mit Herrn Pfr. Scheidacker in den Gremien eines Kirchenkreises ablehnen, was aber die Mitarbeiter des Kirchenkreises Kyritz-Wusterhausen nicht bereit sind zu akzeptieren, heißt es doch in Grundartikel II.6 der Grundordnung der EKBO:

„Die Weigerung, mit anderen Personen und Gremien in Gemeinde und Kirche zusammenzuarbeiten, widerspricht dem Zeugnis der Schrift ebenso wie Verhaltensweisen, mit denen Herrschaft über die Gemeinde ausgeübt wird.“

Zum kirchenpolitischen Hintergrund des Modellkrichenkreises, in dem der „Fall“ Scheidacker entstanden ist, vgl. hier.

EKBO: Landessynode lehnt weitergehende zentrale Steuerung für die Verwaltung der Gemeinden ab

Wie der epd meldete, lehnte die Landessynode die Vorlage der Kirchenleitung mit 51 zu 41 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab. OKR Dr. Martin Richter habe dazu ausgeführt, dass die Synode damit über eine der längsten Drucksachen nach einem mehrjährigen Beratungsprozess befunden habe, wobei er die Dauer des Beratungsprozesses mit der Dauer des Konzils von Konstanz (1414–1418) verglich, das bekanntlich drei Päpste absetzte und unter anderem Jan Hus zum Feuertod verurteilte.
In ihrem Beschluss führt die Synode aus, dass sie eine weiter als bisher gehende einheitliche und zentrale Steuerung der Verwaltung für die Gemeinden und Kirchenkreise nicht für erforderlich erachte. Gleichzeitig sieht sie aber die Kirchenkreise in der Verantwortung, für eine angemessene und sachgerechte Verwaltung für die Gemeinden zu sorgen. Auf dieser Grundlage sollen die gesetzlichen Grundlagen überarbeitet und der Frühjahrssynode 2014 vorgelegt werden.
Das letzte Wort über die Stellung der Gemeinden bei der Verwaltung ihrer Angelegenheiten ist somit noch nicht gesprochen. Es ist offenbar auch der Wille der Synode, die Kirchenkreise insoweit mit größeren Befugnissen auszustatten. Die Tendenz einer Stärkung der Kirchenkreise hält also ungebrochen an, sodass es aus der Sicht mündig seien wollender Gemeinden nur ein Teilerfolg ist, dass die Kirchenleitung mit ihren Vorlagen auf der Herbstsynode gescheitert ist. Mehr dazu.

EKBO: Synode lehnt Pflichtleistungsgesetz ab

Die vom 23. bis 26.10.13 tagende Synode der EKBO hat eine für das Reformkonzept wichtige Vorlage, das sog. Pflichtleistungsgesetz zu Aufgaben und Finanzierung der Verwaltungsämtern, abgelehnt. Eine entsprechende Mitteilung fand sich ursprünglich am 24.10. noch auf der Seite der EKBO. Mittlerweile wurde die Meldung dort entfernt…

EKBO: bisher Zuwachs der Kirchensteuereinnahmen um + 11,29% im Vergleich zum Zeitraum 2012

aus Jahresbericht 2013 für die Landesynode der EKBO vom 23.-26.10.13

Wirtschaftliche Entwicklung. Finanzen

„Die Entwicklung der Kirchenlohnsteuer in Berlin und Brandenburg zeichnet diese positive Situation am Arbeitsmarkt in den ersten acht Monaten des Jahres nach: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist jeweils ein Zuwachs zu verzeichnen (+ 12,98% und
35 + 6,09%). Dies führt insgesamt bei der Kirchensteuer zu einem Plus von 11,29% gegenüber dem Vorjahreszeitraum (+ 13,42% in Berlin und + 4,66% in Brandenburg,
jeweils im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Ähnlich ist die Entwicklung im Bereich der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, die für den Bereich Görlitz von Bedeutung ist: Für die
ersten acht Monate des Jahres 2013 ist ein Zuwachs bei der Kirchensteuer von insgesamt 6,04% (davon Kirchenlohnsteuer + 6,09% und Kircheneinkommensteuer + 5,88%)
im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gemeldet worden.“ Lesen Sie mehr.

Vgl. im Vergleich zu den Prognosezahlen zu den Kirchensteuereinnahmen 2013 der EKHN ist die EKBO ganz offen realistisch und stellt anstelle der Prognose 2013 die Statistik der bisherigen Monate des Jahres dar. Dann fällt die Darstellung realistisch und überaus positiv aus. Im Vergleich zur EKHN-Prognose 2013, die – wie auch in den Vorjahren – immer ein Minus ausweist. Auch für das Jahr 2013! Kommentar? Irre Prognose!

Friedhelm Schneider

Zum ersten Mal: Eine Folge kritischer Fragen und Stimmen zum Reformprozess im EKBO-Wochenblatt „die Kirche“

In der evangelischen Wochenzeitung „die Kirche“ erschien in der Nr. 26 vom 30. Juni 2013, S. 3 das erste Interview einer mehrteiligen Folge zum Reformprozess der EKD. „Auf den Geist Gottes Vertrauen“ ist der ganzseitige Artikel überschrieben. In der Überschrift wird Isolde Karle’s Meinung hervorgehoben: „Der aktuelle Umbau in den evangelischen Kirchen orientiere sich zu sehr an Profit-Unternehmen.“ Zum Weiterlesen wird ihr Buch empfohlen: Kirche im Reformstress, Gütersloh 2010. Isolde Karle ist Professorin für Praktische Theologie an der Ruhr-Universität in Bochum und lebt mit ihrer Familie in Stuttgart.

Eine Woche später, in der 27. Ausgabe vom 7. Juli 2013, S. 9 kam Heinzpeter Hempelmann zu Wort, Professor für Systematische Theologie und Religionsphilosophie an der Evangelischen Hochschule Tabor in Marburg und „Referent für die EKD-Denkfabrik ‚Mission in der Region‘ in Stuttgart“. Er wurde von Martin Rothe nach den Ergebnissen des Heidelberger Sinus-Instituts befragt und plädiert für „Pfarrer als Teamplayer auf regionaler Ebene. Gemeinsam sollen sie zuständig sein, möglichst viele Milieus in ihrer Region zu erreichen. Dies befördere nicht die Segregation, denn die gebe es jetzt schon. Das Bild vom Leib Christi überträgt er auf die verschiedenen Milieukirchen, die sich von Zeit zu Zeit zum Feiern und Bekennen des gemeinsamen Gottes treffen sollten.

In der 28. Ausgabe vom 14. Juli 2013 wird auf S. 6 in einem längeren Leserbrief von Gudrun Thiem aus der Matthias-Claudius- Gemeinde Berlin-Heiligensee große Dankbarkeit über die Meinungen von Isolde Karl geäußert und der fehlende Realitätsbezug des Reformpapiers „Kirche der Freiheit“ betont. Frau Thiem schreibt: „Oft habe ich den Eindruck, dass die Basis schon viel weiter ist, als alle mit viel Aufwand hergestellten Papiere, deren Durcharbeitung den mit drängenden Problemen beschäftigten GKRs zusätzlich zugemutet wird. Ärgerliches Beispiel: das Arbeiten mit Zielen. Als ob solches nicht schon von jeher die Voraussetzung dafür wäre, dass lebendige Gemeinden entstehen, und zwar durch das Engagement vieler, in verschiedenen Bereichen kompetenter haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter.“

Auf S.9 folgt das dritte Interview von Martin Rothe zum Reformprozess, dieses Mal mit Jan Roß, dem Zeit-Redakteur und Autor des Buches „Zur Verteidigung des Menschen. Warum der Mensch Gott braucht“, Rowohlt-Berlin Verlag 2012. „Europa braucht ein Christentum, das nicht labert, sondern Güte und Liebe ausstrahlt.“ ist seine These. Er fragt: „Wie soll eine evangelische Kirche überleben, die nicht zu sagen weiß, was sie glaubt, und die kaum noch Gläubige hat.“ Die evangelikalen Kirchen würden die der Zukunft sein, während der „Mainstream-Protestantismus“ von heute verschwinden werde. Die Gesellschaften seien schon jetzt religiös fast völlig erkaltet.

Doch die Redaktion überschrieb den Artikel mit großen Buchstaben: „Heilig und auf der Höhe der Zeit.“ Lassen wir uns überraschen von den nächsten Folgen der Serie!

Dr. Katharina Dang

Pfarrer für die EKHN aus EKBO und Sachsen

In der jüngsten Ausgabe des Amtsblattes der EKHN 8/2013 werden drei Neuzugänge in der EKHN bekannt gegeben. Sie werden wie es heißt „unter Fortdauer des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses gemäß § 79 PfDG EKD in Verbindung mit § 80 PfDG EKD in den Dienst der EKHN versetzt“. Zwei der Kollegen stammen aus der EKBO, einer aus der Ev. Luth. Landeskirche Sachsens. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden sich über die Verstärkung angesichts schwacher eigener Studentenzahlen und Entlastung durch Nachwuchstheologen freuen.