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Fresh Expressions in der EKvW

01/2015, EKvW

Fresh Expressions sind:

missional: Eine Fresh X ist ausgerichtet auf Menschen, die noch keinen Bezug zu Kirche und Gemeinde haben.

kontextuell: Eine Fresh X ist eine neue Form von Gemeinde für unsere sich verändernde Kultur. Sie will ganz in ein bestimmtes Milieu eintauchen, um Kirche und Gemeinde in einem neuen Kontext Gestalt zu geben.

lebensverändernd: Eine Fresh X lädt Menschen in die Nachfolge Jesu ein. Persönliche Beziehungen und wachsender Glaube führen zur Lebensveränderung.

gemeindebildend: Eine Fresh X hat das Potenzial eine vitale Form von Gemeinde zu werden. Sie ist kein Projekt auf Zeit, sondern eine neue Form von Gemeinde, geprägt vom Kontext und vom Evangelium… Mehr dazu.

Neue Probleme bei Implementierung der Doppik

Die Berichte über Probleme bei der Einführung der Doppik reissen nicht ab. Wir hatten darüber am Beispiel der Hannover’schen Landeskirche berichtet. Die vorläufige Spitze bildete sicher das Debakel in der EKiR, das zu einem Zustand führte, bei dem über Jahre hin keine Rechnungsabschlüsse der Landeskirche vorliegen. Nun zeigen sich erneut und immer noch Probleme mit einem aus anderen Landeskirchen schon bekannten Problem in der EKvW. Lesen Sie mehr.

Herbst-Synoden reden und entscheiden unterschiedlich zur Pfarrbesoldung.

EKvW:

„Den Pfarrberuf attraktiver machen. Präses der EKvW Annette Kurschuss unterstreicht die Schlüsselrolle der Pfarrerinnen und Pfarrer.

Um den Pfarrberuf auch für jüngere Menschen wieder attraktiv zu machen, sprach sich Kurschus auch für eine besser Bezahlung aus. Mit der gegenwärtigen Besoldung gehöre der Pfarrberuf nicht zu den attraktivsten Berufen. Natürlich seien zuerst Leidenschaft und Idealismus gefragt. „Doch wir machen es uns zu einfach, wenn wir annehmen, dass der finanzielle Aspekt für junge Leute bei der Berufswahl keine Rolle spielt“, mahnte Kurschus…“ Mehr dazu.

EKHN:

Die EKHN redet nicht nur, wie Frau Kurschuss,  sondern handelt… Und senkt die auf das frühere Weihnachtsgeld (man erinnert sich: ein 13. Monatsgehalt) folgende Bonuszahlung in Höhe von zuletzt 80% eines Monatsgehaltes. Ihr folgt nach aktuellem Synodenbeschluss ab 2015 ein „Finanzbonbon“ (Originalton EKHN) in Höhe von 60% eines Monatslohns.

ELK Sachsen:

„Der Synode lag eine Verordnung mit Gesetzeskraft vor, die Änderungen am Pfarrbesoldungsgesetz und Kirchenbeamtengesetz beinhaltet. Sie war von der Kirchenleitung am 28. Februar 2014 beschlossen worden und bedurfte nun der Zustimmung der Synode. Die Regelung durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft war aufgrund der Reform des sächsischen Beamtenbesoldungsrechts notwendig geworden, da die Besoldungsentwicklung für Pfarrer und Kirchenbeamte seit der Entscheidung der Landessynode 2008 durch Kirchengesetz an die Besoldungsentwicklung der Beamten des Freistaates Sachsen gebunden ist.

Kern der aktuellen Änderungen ist die Umstellung der Besoldung vom bisher zugrunde liegenden Prinzip der Stufenzuordnung nach dem Lebensalter (Besoldungsdienstalter) auf das Prinzip der Stufenzuordnung nach Erfahrungszeiten. Diese Umstellung in der Besoldungsstruktur (Stufensystematik) ist sachlich geboten und wurde für die privatrechtlich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie die Beamten des Bundes bereits in den vergangenen Jahren vollzogen.“ Mehr dazu.

Die Einführung der Doppik oder 10 Jahre Selbstbeschäftigung der Kirche.

Am Beispiel des Projekt- und Zeiplans der EKvW  zu Einführung und Implementierung der Doppik in kann nachvollzogen werden, wie man Verwaltung über ein Jahrzehnt voll beschäftigen kann. Und bis alles rund läuft und die Verwaltung sich gefangen hat, sich eingestellt hat nicht allein auf die Anforderungen, sondern auch auf die Steuerungsschwächen des neuen Systems wird wohl ein weiteres Jahrzehnt ins Land gehen.

Nicht umsonst hat ein Finanzzexperte der bayerischen Landessysode, Werner Scheler,  das Doppik-Projekt in der bayerischen Landeskirche gar als „Jahrhundertprojekt“ apostrophiert.

Nicht selten sind die Verwaltungen mit der Implementierung sogar heillos überfordert, siehe EKiR. Dann kann es prekär werden.

 

EKiR auf dem Weg in die Wüste

Ein Stimmungsbericht von der außerordentlichen Landessynode in Hilden

Von Hans-Jürgen Volk

„Zustimmung für den Sparkurs der rheinischen Kirchenleitung“ – so lautet die Überschrift des hauseigenen Presseberichts über die außerordentliche Landessynode in Hilden am 23. November 2013. Damit ist das Wesentliche gesagt. Es gab zwar marginale Korrekturen an den KL-Vorlagen. Die grundsätzlichen Vorgaben, Einsparungen von 15% bis 2015 und von insgesamt 35% bis 2018 wurden ebenso bestätigt wie die Zielsetzung, die Ausfinanzierung der Versorgung von derzeit ca. 30% unter Einbeziehung der Kirchenkreise und Gemeinden nach EKD-Vorgaben auf 70% zu erhöhen. Dies ist insofern brisant, da das Kirchensteueraufkommen der EKiR seit 2005 nominal um deutlich über 20% gestiegen ist und mittlerweile 23% des Netto-Kirchensteueraufkommens zur Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche verwendet werden. Mit der Wüstenwanderung des Volkes Israel verglich Präses Rekowski den kommenden Weg der rheinischen Kirche. Von leichtem Gepäck spricht er gerne und blendet aus, dass hunderte von Millionen zur Versorgungssicherung angelegtes Kapital heftig drücken können. Es ist jedenfalls kein Weg in die Freiheit, der in Hilden eingeschlagen wurde.

Es ging ums Geld und nicht um Menschen

Nach der Ankündigung der Sparziele von Manfred Rekowski im Präsesblog wuchs das Entsetzen bei vielen Beschäftigten der landeskirchlichen Ebene. Was auf Kirchenkreis- und Gemeindeebene als „Paukenschlag“ empfunden wurde, kam bei ihnen als Tiefschlag an. Im Vorfeld der Synode kamen diese Befindlichkeiten im Rahmen der „Zukunftswerkstatt“ oder den Veranstaltungen „Kirchenleitung im Gespräch“ durchaus zur Sprache. Dies gab die hauseigene Berichterstattung der EKiR allerdings kaum wieder – vielleicht bis auf eine Darstellung auf der Homepage der Pfarrvertretung. Man gab von Seiten der KL-Mitglieder vor, zuzuhören und Anliegen aufzunehmen. „Wir fühlen uns ernst genommen.“ – so das Fazit mancher Teilnehmer. Leicht können sich derartige Gefühle allerdings verflüchtigen. Im Vorfeld der Synode berieten die ständigen Ausschüsse die „Streichlisten“ der Dezernate, die Einsparung ursprünglich bis 2023 in Höhe von 15% realisieren sollten. Nun saßen Betroffene am Tisch, die anhand dieser Listen leicht ihr beruflichen Aus und die Demontage ihres Arbeitsfeldes wahrnehmen konnten, würde dies Alles bereits 2015 umgesetzt.

Im Vorfeld der Synode erhielt ich etliche Mails und führte lange Gespräche am Telefon oder im direkten Kontakt. Es ist für mich der eigentliche Skandal dieser Synode, dass die Situation der Beschäftigten so gut wie nicht thematisiert wurde – bis auf einige schwache Formulierungen im von Rekowski vorgetragen Bericht der Kirchenleitung. Welche Bedeutung hat auf dem Hintergrund dieser Beschlüsse, die Entlassungen in Kauf nimmt um die Kaptalbildung zu intensivieren, noch das hehre Leitbild der „Dienstgemeinschaft“?

Prägend für diese Synode war die Dominanz fiskalischer Drohszenarien unter Ausblendung anderer Gesichtspunkte. Dass Einschnitte, wie sie nun beschlossen werden, theologische, ekklesiologischen, sozialethische und dort, wie es z.B. um die Problematik des Kapitaldeckungsverfahrens sowie der Finanzmärkte geht, ökonomische Fragen aufwerfen, spielte in den Diskussionsbeiträgen bestenfalls eine marginale Rolle – auch wenn es einige tapfere Versuche gab, durch Alternativanträge bzw. Ergänzungsanträge die KL-Vorlagen zu modifizieren. Die Synode folgte am Ende der KL und den wenigen, die Synode dominierenden Finanzexperten.

Kaum hinterfragt wurden Grundpositionen, die die rheinische Kirchenleitung sich offenbar zu Eigen gemacht hat. Hierzu gehört die zunehmend an Aberglauben grenzende Mutmaßung, dass die Finanzkraft der Kirche sich in Zukunft auf Grund der negativen Mitgliederentwicklung und des demographischen Wandels um 1% pro Jahr reduzieren wird und im Jahr 2030 nur noch 50% des Jahres 2002 ausmacht. Dass die Realität dies von Jahr zu Jahr widerlegt, stört die Apologeten dieser Theorie nicht die Bohne.

Dies relativiert die Bedeutung von versicherungsmathematischen Gutachten, die von dieser falschen Grundannahme ausgehen. Gewiss hat es sein Recht, derartige Gutachten zu erstellen. Nur wächst mit jedem weiteren Jahr in die Zukunft die Grauzone der Unsicherheiten. Versicherungsmathematische Gutachten geben eben keine objektive Auskunft über die Situation im Jahr 2030 oder 2040, sie können bestenfalls auf Probleme hinweisen.

Das man die Situation der Versorgungssicherung auch anders bewerten kann, als es auf der Sondersynode in Hilden geschah, geht aus einem epd-Bericht hervor, der sich auf der Homepage des Kirchenkreise Wuppertal(!) finden lässt. Hier ein Auszug:

Keine Notwendigkeit für höhere Zahlungen an die Versorgungskasse sieht dagegen die benachbarte westfälische Landeskirche, bei der die Zahlen ähnlich sind. An den Daten habe sich nichts geändert, sie würden nur neu interpretiert, sagt der westfälische Oberkirchenrat Arne Kupke, der dem Verwaltungsrat der Versorgungskasse angehört. Der gemeinsam vereinbarte Weg der drei Landeskirchen in NRW, jährlich 22 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für die Versorgung aufzuwenden, sei solide und sicher und führe bis 2040 zur Ausfinanzierung der Ansprüche.

Kupke verweist darauf, dass der Staat mit seinen Beamten deutlich schlechter dastehe: So gebe es im Land Nordrhein-Westfalen erst Ansätze einer Versorgungssicherung. Allerdings steht eine Reihe von Landeskirchen auch besser da: In einigen Kirchen sind laut EKD-Gutachten 80 bis 100 Prozent der Versorgungsansprüche rückgedeckt, die hessen-nassauische Kirche liegt sogar über 100 Prozent.“

Letztlich akzeptiert wurde trotz einiger kritischer Beiträge der Grundsatz, anhand von Planzahlen könne man ein strukturelles Defizit erkennen. Bei Haushalten von Kommunen mag dies durchaus zutreffen, denn deren Planung ist oft recht optimistisch angesetzt. Für die EKiR und andere Landeskirchen trifft das Gegenteil zu (Vgl. den Beitrag „Politik mit Planzahlen“).

Geld ist also nicht nur ein Mittel, um den Verkündigungsauftrag zu erfüllen. Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung. Wort und Tat müssen im Einklang miteinander stehen. Hier hat sich die Parallelität von christlicher Botschaft und kirchlichem Handeln zu bewähren. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht nur nach innen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Raum.“ (Aus dem Bericht der Höppner-Kommission) Welche Botschaft sendet die EKiR mit ihren Beschlüssen nach innen wie nach außen? Evangelium ist es nicht. Den Beschäftigten wird deutlich gemacht, dass ihre Arbeitsplätze gefährdet sind – und zwar auf allen Ebenen, da auch die Kirchenkreise und Gemeinden bei steigenden Kosten für die Verwaltung noch einmal zusätzlich im Blick auf die Versorgungssicherung zur Kasse gebeten werden.

Was für ein Signal sendet eine Kirche hinein in die Gesellschaft, die sich mit naivem Urvertrauen in die Integrität der Finanzmärkte der Intensivierung der Kapitalbildung widmet? Die Finanzindustrie wird es freuen.

Was ist für Sie wahrscheinlicher, dass in den kommenden Jahrzehnten die Kirchensteuer abgeschafft wird oder sich das Kapital von Versorgungskassen oder Pensionsfonds auf Grund zukünftiger Finanzmarkturbulenzen in Luft auflöst, wie es im 20. Jahrhundert mehrfach geschehen ist? Darüber kann man streiten, vielsagend ist allerdings, dass die rheinische Kirchenleitung offenbar Ersteres befürchtet und auch darum Kapital beiseite legen möchte.

Es ist ein Mangel, dass im Rahmen der Synode eine Debatte über diese wichtigen Fragen faktisch nicht stattfand.

Gespräche am Rande

„Wissen die eigentlich, dass die mit ihrem Beschluss gerade Dutzende von Arbeitsplätzen in Frage gestellt haben?“ fragt mich sichtlich erregt ein Kollege. Ich bezweifle es. Die Synodalen hatten Zahlen vor Augen, nicht aber Menschen. Wichtiger als ihre eigenen Beschäftigten war ihnen der Gesichtspunkt, die gerade erst neu gewählte Kirchenleitung nicht zu beschädigen.

Ich bin schon auf dem Weg zu meinem Wagen, da treffe ich auf eine Kollegin, die die Synode sichtlich mitgenommen hat. Sie ist fit in Finanzfragen, kennt sich in Sachen NKF bestens aus und rechnet mir vor, dass ihr Arbeitsfeld eigentlich Erträge abwirft und dass der geplante Abbau ihres Arbeitsplatzes samt des dazugehörigen Umfeldes für die EKiR keine Einsparungen sondern Mehrkosten verursachen wird. Sie sagt, was ich kürzlich erst von einem befreundeten Unternehmer so ähnlich gehört habe: „Ein Unternehmen, dass sich so wie die EKiR verhält, steht in der Regel kurz vor dem Konkurs und würde von keiner seriösen Bank mehr einen Kredit erhalten.“

Wir sind uns einig, dass diese Synode unsere Kirche beschädigt hat. Jetzt wird auf die zahllosen Baustellen noch ein Großprojekt hinzugefügt, dass die hierdurch entstandene Komplexität endgültig unbeherrschbar macht. Was werden spätere Generationen mal über diese merkwürdige Phase der Kirchengeschichte sagen, die mit einem Prozess der Selbstökonomisierung begann und in Selbstdemontage endete. „Die werden es Gottlob anders machen und sich wundern.“ Sagt meine sympathische Gesprächspartnerin und kann auch wieder lachen. Wir hoffen beide, dass dieser Prozess hin zu einer authentischen Kirche, bei der Reformen eben nicht mit dem Blick in die Kasse, sondern mit dem Hören auf Gottes Wort beginnen nicht erst in 100 Jahren einsetzen wird.

Hilden war ein prima Tagungsort, ein gepflegter Schulkomplex, der Gastlichkeit ausstrahlte. Es wäre gar nicht schlecht, hier auch reguläre Landessynoden durchzuführen. Übernachtungsmöglichkeiten gäb’s u.a. im Internat, dass seit 150 Jahren existiert und wo hervorragende Arbeit geleistet wird. Zudem unterstreicht das Engagement der EKiR in Hilden, wie wichtig für protestantische Christen Bildung ist.

Ich gehe zum Wagen. Von weitem höre ich aus der Sporthalle, wo die Synode tagt, das fromme Lied: „Ach wie gut, dass wir uns haben.“ War wohl nur Einbildung.

Westfalen: hilfreiche Konzepte gegen drohenden Pfarrermangel?

Bis zum Jahr 2030 werde sich die Zahl der benötigten Pfarrer von derzeit fast 2.000 auf rund die Hälfte verringern, heißt es in einem Papier zur Personalentwicklung, über das diese Woche die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld diskutiert…

Erwogen wird unter anderem, die Größe der Gemeinde pro Pfarrstelle auf bis zu 3.500 zu erhöhen. Bislang ist ein Pfarrer für durchschnittlich 2.500 Kirchenmitglieder zuständig.

Außerdem will die EKvW mit offensiver Werbung für das Theologiestudium und einer stärkeren Beteiligung von Ruheständlern einem langfristig drohenden Pfarrermangel begegnen. Mehr dazu ?

NKF – Pilotkirchenkreis fordert kritische Reflexion und Aufschub der Einführung

Westfalen. „Zum Thema »Einführung NKF-Westfalen« ist zu vermelden, dass die Kreissynode des Kirchenkreises Münster als Pilotkirchenkreis mit großer Mehrheit beschlossen hat, die Kirchenleitung aufzufordern, auf die Einführung des Haushaltsbuches so lange zu verzichten, bis alle theologischen und organisatorischen Fragen, die damit verbunden sind, ausführlich diskutiert und geklärt worden sind.“

vgl. dort PV Aktuell – Ausgabe 01 – 2013, S1 (klicken Sie: Jetzt herunterladen)

Irritationen um personalpolitische Entscheidungen…

Fortsetzung der Vorruhestandsregelung in der EKvW.
Der Beschluss der Fortschreibung der Vorruhestandsregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKvW durch die Landessynode löst manchmal Irritationen aus. Wird hier nicht ein Berufsstand privilegiert? Verlängerung der Lebensarbeitszeit einerseits per Gesetz (67 Jahre) und die Möglichkeit einer Frühpensionierung andererseits – wie passt das zusammen? Brauchen wir nicht gerade die langjährig Erfahrenen in unserer Kirche? Dies sind nur einige Anfragen. Ausgehend von der noch vorhandenen besonderen Personalsituation in der EKvW geht es im Vorlagen-Papier der Landessynode darum, eine gewisse Flexibilität auf dem „Stellenmarkt“ zu erreichen bzw. zu erhalten. Deshalb wurde dieser Weg der Fortsetzung gewählt. Schließlich ist die Zahl der Ruhestandsversetzung (Regelaltersgrenze) in den Jahren 2012-2015 mit insgesamt 48 Personen äußerst gering. Als mögliche Zielvorgaben wurden deshalb benannt:
„- Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um neu berufenen Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst möglichst schnell nach Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit die Wahl in eine Pfarrstelle zu ermöglichen
– Steigerung der freiwerdenden Pfarrstellen, um für Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst sowie mit Beschäftigungsauftrag aber auch Veränderungswilligen in andere Stellen, mehr Bewerbungsmöglichkeiten zu schaffen
– finanzielle Entlastung der EKvW
– frühere Reduzierung der Zahl der im Pfarrdienst beschäftigten Personen hin zu einer an der Größe und der finanziellen Leistungsfähigkeit der EKvW orientierten Zahl an Pfarrerinnen und Pfarrer“.
Die beschlossene Verlängerung der Vorruhestandsregelung betrifft die Jahrgänge 1954-57, die bei Nutzung dieser Regelung Pensionsabstriche von mindestens7,2% hinnehmen werden. Bei einer verlängerten Regelaltersgrenze kann sich dieser Betrag um 0,3% pro Dienstmonat erhöhen. Hier sollte man sich im Vorfeld kundig machen. Der PV berät gern.

Pastoren auf dem Abstellgleis – in der Nordkirche und anderswo

Es ist ein Beruf für Berufene: Wer Pastor wird, wird dies in der Regel auf Lebenszeit. Doch Anstellung heißt nicht zwingend auch Beschäftigung. Denn als einzige Institution in Deutschland kennt die Evangelische Kirche noch den Wartestand. Viele Betroffene und Kritiker sehen diese Zeit zwischen zwei Tätigkeiten als ein Abstellgleis auf dem Weg in den Ruhestand, als Belastung und Mobbing.

 

Doppik „das Jahrhundertprojekt“ der Kirchen ?

Bayern

Dieses »Jahrhundertprojekt« der umfassenden Umstellung des Buchungssystems von der Kameralistik zur Doppik brachte zwangsläufig eine Reihe von Schwierigkeiten, Unwägbarkeiten und Fehleinschätzungen mit sich, wie Werner Scheler, der Vorsitzende des synodalen Rechnungsprüfungsausschusses in einer engagierten Rede deutlich machte.

Eine Warnung zum Thema – aus dem Jahr 2008!

Dies alles sind insoweit Fragen, die man in allen Bereichen der Kirche in gleicher Weise stellen könnte. Im Rahmen dieser Rubrik hat sie eine besondere Relevanz, weil hier ein immenser Nachholbedarf bestand und besteht – und weil die Frage der Qualität erforderlicher Prozesse zur Verbesserung eine hohe Professionalität der Verantwortlichen in den Verwaltungen erfordert. Ist diese nicht vorhanden, wird sich ein solcher Prozess sich in schlichten Datensammlungen erschöpfen – der exorbitante Kosten verursachen wird…

 

Stellungnahme des Vorstandes des westfälischen Pfarrvereins zum NKF-Westfalen

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