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Braunschweigische Landeskirche: Kirchengesetz zur Struktur-und Gemeindeplanung konterkariert die Position von Landesbischof Meyns.

Braunschweigische Landeskirche:  Kirchengesetz zur Struktur-und Gemeindeplanung

04/2015, von Dietrich Kuessner

§ 2 enthält bereits eine Weichenstellung und ist eine Generalvollmacht für eine Kirchenregierung, deren 1. und 2. Vorsitzender ja das Landeskirchenamt stellt. Der Paragraf lautet:

„Gemeindepfarrstellen werden von der Kirchenregierung… errichtet, in ihrem Umfang verändert, verlegt oder aufgehoben“
Braunschweigische Landeskirche, Kirchengesetz zur Struktur-und Gemeindeplanung § 2 (Stand: 1.10.2014)…

Das Gesetz sieht drei neue Gemeindestrukturen vor. Die traditionelle, selbständige Kirchengemeinde soll auf die Dauer verschwinden. Die von der Behörde weit favorisierte Form ist die Gemeindefusion (a). Ein Schritt auf die Fusion hin ist der sog. Pfarrverband neuen Typs (b) und der Pfarrverband alten Typs ( mit fusionierten Gemeinden) (c)….

Protest gegen den Fusionsvorschlag
Trotz dieser vereinzelten Fusionen bevor überhaupt die Synode über das Gesetz beraten hat, stoßen gerade die Fusionen auf prominenten Widerwillen. Der Vorsitzende des synodalen Gemeindeausschusses, Harald Welge, warnt allerseits: „Bloß´nicht fusionieren!!“…
Protest gegen den Pfarrverband neuen Typs
Zu diesem Teil des Gesetzes schrieb der Propsteivorstand der Propstei Lebenstedt an OLKR Vollbach am 16.1.2015: Das Verhältnis vom Pfarrverband zur Kirchengemeinde stehe „nicht im Einklang mit der Kirchengemeindeordnung, der Kirchenverfassung und dem Pfarrdienstrecht“. Die geistliche Verantwortung der Kirchengemeinde für die rechte Verkündigung des Evangeliums werde aufgegeben. Da der Pfarrverband neuen Typs „alleiniger Anstellungsträger der im Pfarrverband tätigen Mitarbeiter sein soll, muss er, wenn noch ein oder mehrer Kindergärten dazugehören, die Fach- und Dienstaufsicht für über 100 Mitarbeiter/innen ausüben. Das sei völlig undurchführbar…

Bischof Meyns…

(Die) Position von Bischof Meyns: „Selbstverwaltung vor Ort und lose Formen der Kopplung mit übergemeindlichen Ebenen stärken, Abschied von Strategien zur Steigerung von Beteiligungs- und Mitgliederzahlen.“ Der vorgelegte Gesetzesentwurf lässt diese Kriterien völlig vermissen…  Der vollständige Artikel.

Braunschweigische Landeskirche: Pfarrverdienst und Nettoäquivalenzeinkommen.

Das Statistische Landesamt in Niedersachsen hat am 8. November festgestellt, dass Menschen mit einem Nettoeinkommen von 582 Euro und weniger als „arm“ gelten. Eine Pfarrfamilie mit 4 Kindern verdient netto pro Kind (nur nach Steuerabzug) geringfügig über 600 Euro pro Person. Erst das Kindergeld, das seitens des Statistischen Landesamtes mit berücksichtigt wird, hebt diesen Betrag um weitere rund 100 Euro.
Da in die Statistik Sozialabgaben aber mit einfließen, muss auch beim Pfarrer/innengehalt noch der Anteil für die Krankenversicherung abgezogen werden, so dass das Gehalt pro Person bei 630 Euro liegt.
Wird das Nettoäquivalenzeinkommen lt. Sozialhilfeskala errechnet, so steigt das Pro-Kopf-Einkommen auf rd. 780 Euro, liegt aber noch immer deutlich unter dem
Durchschnittseinkommen.

Der genannte Grenzwert von 582 Euro markiert die Hälfte des Netto-Durchschnittseinkommens in Niedersachsen. Es wird klar festgestellt, dass „sehr große Haushalte mit 5 und mehr Personen“ besonders belastet sind:
unter ihnen sind 33,7% von Armut betroffen.

Es kommt zwar nicht häufig vor, dass Familien vier und mehr Kinder haben. Die Tatsache aber, dass auch bei kleineren Familien das Einkommen deutlich unter dem Durchschnittseinkommen liegt, lässt erkennen, dass Pfarrer/innen weit unter dem Wert ihrer Arbeit vergütet werden, die vom Umfang her (Zeit, Verantwortung usw.) weit über dem Durchschnitt liegt. Zur Quelle.

Landesbischofswahl in Braunschweig: Landessynode wählt Dr. Christoph Meyns zum Nachfolger von Prof. Dr. Friedrich Weber

Dr. Christoph Meyns ist seit 2012 Mitarbeiter im Dezernat für Theologie und Publizistik im Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und dort zuständig für die Einführung zielorientierter Planungsmethoden in den Hauptbereichen kirchlicher Arbeit. Zuvor war er Beauftragter der Kirchenleitung für die Evaluation des nordelbischen Reformprozesses und Mitglied der Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung. Seine Doktorarbeit, die er an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum verfasst hat, befasst sich mit „Management als Mittel der Kirchenreform“. Zum Bericht.