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Information über Hintergründe der geplanten Neustationierung von zielgenaueren Atomwaffen in Büchel gefordert. Klage gegen Hermann Theisen: Offener Brief an die Staatsanwaltschaft Koblenz.

22.04.2016,  IPPNW-Pressemitteilung

Die IPPNW solidarisiert sich in einem gestern versendeten Offenen Brief an die Staatsanwaltschaft Koblenz mit dem Friedensaktivisten Hermann Theisen aus Heidelberg. Er hat SoldatInnen und Zivilbeschäftigte des Fliegerhorstes Büchel in unterschiedlichen Flugblättern aufgefordert, Befehle und Dienstanweisungen zu verweigern, die im Zusammenhang mit der Stationierung der US-Atomwaffen stehen. Und er informiert die Öffentlichkeit über die Hintergründe der geplanten Neustationierung von zielgenaueren Atombomben, die er als völkerrechts- und grundgesetzwidrig kritisiert.
Die Ärzteorganisation fordert die Bundesregierung auf, endlich den Beschluss des Bundestages aus dem Jahr 2010 und den Willen einer überwältigenden Mehrheit der Menschen in Deutschland nach einem Abzug der Atomwaffen aus Deutschland zu erfüllen. Laut Forsa-Umfrage vom März 2016 unterstützen 85% der BundesbürgerInnen den Abzug der US-Atomwaffen, 93 % sogar ein Verbot aller Atomwaffen. Dann brächte die Regierung die Bundeswehr-SoldatInnen in Büchel auch nicht mehr in eine unhaltbare Rechtslage. Am 8. Juli 1996 hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag, die Androhung des Einsatzes und den Einsatz von Atomwaffen für generell völkerrechtswidrig erklärt. Für Hermann Theisen und die IPPNW ist die nukleare Teilhabe Deutschlands und die Aufrüstung der in Büchel stationierten Atomwaffen mit diesem Urteil unvereinbar. …

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IPPNW unterstützt Aufruf von Hermann Theisen zum „Whistleblowing“

IPPNW-Pressemitteilung vom 24.09.2015
Das Amtsgericht Cochem verhandelt heute über die Frage der Strafbarkeit von Aufrufen zum Whistleblowing. Anlass des Strafverfahrens sind Flugblätter des Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen, in denen er die Bundeswehrsoldaten aufgerufen hat, die Zivilgesellschaft über die Modernisierung der US-Atomwaffen in Deutschland zu informieren. Die IPPNW unterstützt seine Argumentation, dass ein Appell an das Gewissen von Soldaten, mit dem Ziel eine Debatte herbeizuführen, nicht strafbar sein kann. So hatte auch das Verwaltungsgericht Koblenz bereits im Januar 2015 ein Verbot der Verteilung von Flugblätten als „erhebliche Grundrechtsbeschränkung“ aufgehoben. Das Amtsgericht Cochem wirft Theisen Geheimnisverrat vor…

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