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Hannover: Stellungnahme des Pastorenausschusses zum Entwurf einer neuen Kirchenverfassung

02/2018, (Stellungnahme vom Nov. 2017)

Einführung
Die Begründung des Vorhabens einer neuen Kirchenverfassung kann den Pastorenausschuss nicht überzeugen. An keiner Stelle werden die angeblichen Defizite der geltenden Verfassung anhand von Beispielen verdeut licht. Der Leser/die Leserin kann daher die behauptete Änderungsnotwendigkeit nicht in der Sache nachvollziehen, sondern muss diese glauben. Die bisherige Verfassung ist ca. 50 Jahre alt, für eine Verfassung ist das kein Alter. Etwa erforderliche Änderungen müssten von daher in die bestehende Verfassung eingearbeitet werden können. Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, inwiefern das kirchliche Leben in den beiden ‚Referenzkirchen‘ Nordkirche bzw. EKM, an denen man sich orientieren will, durch eine neue Verfassung einen Aufschwung genommen hätte…

 

Mehr dazu.

Rückblende: Pastorenausschuss Hannover gegen „Personalentwicklungsgespräche“ als Instrument ephoraler Dienstaufsicht

21. Mai 2003. PEG Stellungnahme des Pastorenausschusses Hannover

Stellungnahme des Pastorenausschusses zu den im landeskirchlichen Pilotprojekt vorgeschlagenen “Personalentwicklungsgesprächen” (PEG)
Falls die vorgeschlagenen “Personalentwicklungsgespräche” landeskirchlich eingeführt werden sollten, müssen nach Auffassung des Pastorenausschusses dabei folgende Rahmenbedingungen erfüllt werden:
1.     Mit den landeskirchlichen Pfarrvertretungen und Pfarrvereine der EKD (”Fuldaer Runde”) hält auch der Pastorenausschuss die Bezeichnungsänderung: “Orientierungsgespräche” (OG) für unbedingt erforderlich.
2.    Diese Benennung soll die OG-Gespräche von vornherein als Angebote und Hilfen zur noch kompetenteren Gestaltung des kirchlich zentralen, unabhängigen Pfarramtes kennzeichnen.

4.    Mit der Gesamtpfarrvertretung der VELKD lehnt auch der Pastorenausschuss nachdrücklich jede Ausformung von “Orientierungsgesprächen” zu Instrumenten ephoraler Dienstaufsicht ab, die aus unabhängigen InhaberInnen der Gemeindepfarrämter abhängige MitarbeiterInnen der Kirchenkreise machen könnten.

Vollständiger Text der Stellungnahme.