Schlagwort-Archive: Fehler von Personalpolitik

Einspruch gegen die Rückzugsmentalität in der Kirche. Und: Erfahrungen mit Kirche als Arbeitgeber. Ursache für Pfarrermangel.

10/2015, von Herbert Erchinger
„…
Wir haben vom Evangelium und von der spirituellen Gemeinschaft her so viele Chancen. Nutzen wir sie! Gehen wir in die Offensive! Ich beobachte in den offiziellen Ebenen dagegen eine zunehmend defensive Rückzugsmentalität in der Kirche. Auch das entmutigende Gerede von der Minderheitenkirche nervt. Breiten wir lieber fröhlich unseren Teppich aus, statt ihn verzagt einzurollen!…

Auch den Pfarrermangel lasse ich als Rückzugsargument nicht gelten. Er ist ja zT selbstverschuldet. Da die Landeskirche in den 90er Jahren manchen Vikar in die Arbeitslosigkeit entließ, durfte man sich nicht wundern, dass in der Folge die Zahl der Theologie Studierenden abnahm auf Grund mangelnder Berufsperspektive. Ein verbitterter entlassener Vikar erzählte mir damals, der zuständige Vorgesetzte habe die Namen der Entlassenen verlesen und dann fortgesetzt: Nun singen wir das Lied „Vertraut den neuen Wegen“ EG395 ….“  Zum Beitrag.

Burn-out bei Beamten mit A13/14 (LehrerInnen) kostet den Staat durchschnittlich 375 000 Euro. Frage: Was kostet der Burn-out bei PfarrerInnen?

6. Mai 2015,  Lehramtsstudium, SZ

Aussuchen statt ausbrennen

…Ein Lehrer mit Burn-out kostet den Freistaat durchschnittlich 375 000 Euro. Alle erkrankten Lehrer schlagen in Bayern mit 250 Millionen im Jahr zu Buche… Zum Artikel.

Wie hoch liegen die Kosten der Kirche für Burn-out bei PfarrerInnen?

von Friedhelm Schneider

Erkenntnisse über gewisse Gegenstände gewinnt man immer wieder auch durch Quantifizierungen! Z.B. ist die Berechnung der Kosten für Burn-out-Fälle aus organisatorischer Sicht überaus aufschlussreich. Im Freistaat Bayern mit seinen ca. 30.000 Lehrerinnen und Lehrern in Voll-und Teilzeit ist dies passiert. Das Ergebnis – 250 Millionen im Jahr – kann erschrecken. Gutes Management könnte dies aber auch als Herausforderung betrachten, denn diese Kosten sind ja kein Schicksal. Sondern – in gewissem Umfang – vom Management (hier also der Regierung) selbst gemacht. Zu den Ursachen findet man an anderen Stellen der Wort-Meldungen eine Menge Material.

Wir wollen diese Erkenntnisse an dieser Stelle freilich auf die Situation der Kirche, speziell der PfarrerInnen übertragen.

Ab Ende der 90er Jahre wurde abfällig von der Pfarrerkirche gesprochen, PfarrerInnen zum Problem und soll man sagen – zum Sündenbock – erklärt. Thomas Begrich, der EKD Finanzdezernent fuhr über Jahre durch die Lande und erklärte anhand von Charts, dass im Jahre 2030 sämtliche Kirchensteuereinnahmen für die Pfarrgehälter drauf gingen – und dass man gegensteuern müsse (ich selbst sah diese Präsentation auf zwei unterschiedlichen Veranstaltungen, einmal 2008 in Bad Boll und ein zweites Mal 2011 in Wiesbaden). Die Lösung der Zukunft der Kirche sah er im Pfarrstellenabbau. Und an der Zukunft wurde gearbeitet. Und sie wird so ausssehen, dass die PfarrerInnenzahl bis zum Jahr 2028 in etwa halbiert sein wird. Die PfarrerInnen haben nicht mehr allein die gegen die Kirche wirkenden gesellschaftlichen Veränderungen zu bewältigen. Nein. Auch die innerkirchlichen Veränderungsprozesse werden auf ihrem Rücken ausgetragen. Die Vakanzquote steigt, die sog. Pastorationsdichte sinkt, also das Verhältnis Pfarrer zu Gemeindegliederzahl wird größer. Permanente Strukturereformen kosten Zeit und Nerven. Das Konfliktpotential im innerkirchlichen Umgang, im Umgang mit Haupt- und Ehrenamtlichen, steigt.  Das alles bei Individualiiserungsprozessen in der Gesellschaft, die einen deutlich höheren Grad an individueller Fallbearbeitung mit höherem Zeitaufwand erfordern. Wen wundert es, dass auch die Pfarrer neben Lehrern zu dem Berufsstand mit hohen Burnout-Quote gehören?
Was erforderlich gewesen wäre: ein hohes Maß an Unterstützung (moralisch, aber auch in Form eines Serviceverständnisses von Kirchenverwaltung) für die PfarrerInnen angesichts der externen, gegen die Kirche laufenden Prozesse. Das Gegenteil war der Fall.  Insofern ist es nicht an den Haaren herbeigezogen, die Ursachen nicht zu individualisieren und als Problem der Betroffenen auszuweisen, sondern die systembedingten Ursachen der Burn-out-Problematik in den Blick zu nehmen. Dass es Fehler in der Personalabteilung(en) gab, wird mittlerweile von Leitungskräften unumwunden zugegeben, so etwa von Thomas Striegler (Leiter der Kirchenverwaltung/ EKHN) und Jens Böhm, Personaldezernent). Allerdings ist die Fehlerliste noch – vorsichtig ausgedrückt – rudimentär. So fehlt dabei eben die genannte Position „Vermeidung von Burn-out“ – Fällen. Diese Vermeidung ist nicht nur aus persönlicher Sicht der Betroffenen geboten. Sondern auch aus organisatorischer Sicht, insbesondere dann, wenn sich die Kirche im Zuge des „Reformprozesses“ wirtschaftliche Effizienz auf die Fahnen schreibt. Die Verursachung nicht erforderlicher Ausgaben (hier für Burn-out-Fälle) widerspricht nämlich eklatant dem ökonomischen Prinzip.

Aber nun zu den Fakten. Ein Versuch der Quantifizierung der Burn-out-Kosten für PfarrerInnen.

Da hilft die Berechnung des Landes Bayern zu den Kosten von Burn-outfällen bei den Lehrkräften. Sie liegen nach diesen Angaben bei 375.000 p.P. Im Falle von Pfarrern dürften die Kosten ziemlich identisch ausfallen. Die absoluten Zahlen für das Land Bayern werden mit 250 Mio. € beziffert, bei 30.000 LeherInnen. Auf die Kirche übertragen könnte man ganz grob und vorläufig (also vor detaillierten Berechnungen durch die Finanzabteilungen oder, weil es sich um eine Verschwendung von Mitteln handelt, der Rechnungsprüfungsämter !) überschlagen:

diese Kosten in Höhe von ca. 250 Mio. fallen im Freistaat Bayern bei einer Anzahl von 30000 Lehrkräften an. Die Statistik der Kirchen weisen ca. 20000 PfarrerInnen aus (ebenfalls Voll- und Teildienst). Rein mathematisch sind  die Kosten der Kirchen für Burn-out-Fälle der PfarrerInnen also mit rund 160 Mio. € zu beziffern. Abzüglich der Fälle, wo man die Ursachen in individuellen Dispositionen sehen kann, sind dann die Restkosten den Personaldezernaten bzw. dem Gesetzgeber EKD (Pfarrdienstrecht) anzulasten.