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Kirchliches Energiewerk will Windräder betreiben

25.02.2014 | Schwerin. In Mecklenburg könnte sich schon 2016 das erste kirchliche Windrad drehen. Wie der Geschäftsführer des im Januar gegründeten Kirchlichen EnergieWerks, Gottfried Timm, in Schwerin mitteilte, geht es zunächst darum, Ländereien von evangelischen Kirchengemeinden neu als Windeignungsfläche auszuweisen.

Mehr dazu.

Nordkirche: Kirchensteuer steigend. Finanzpolster gut. Bürokratisierung durch Landeskirchenfusion.

Lübeck-Travemünde (epd). Nordkirche.

Der evangelischen Nordkirche geht es finanziell bestens: Insgesamt 468 Millionen Euro sollen 2014 in die Kirchenkassen fließen – rund sechs Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Größte Einnahmequelle ist die Kirchensteuer mit 425 Millionen Euro. Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern steuern noch einmal knapp 27 Millionen Euro bei. Finanzexperte Martin Blöcher, Mitglied der Kirchenleitung, stellte den Haushalt der Landessynode in Lübeck-Travemünde vor.

Auch das Finanzpolster ist beachtlich: Anders als Bund und Länder hat die Kirche für künftige Pensionen eine finanzkräftige Stiftung Altersversorgung gegründet. Das Vermögen
beträgt derzeit 855 Millionen Euroknapp 50 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Das verfügbare Vermögen der Kirche lag Ende vorigen Jahres bei 119 Millionen Euro, acht Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rund 260 Millionen Euro werden von der Landeskirche umgehend an die Kirchenkreise durchgereicht, die  sie dann überwiegend an die Gemeinden verteilen. Bis 2018 soll der Anteil der landeskirchlichen Ausgaben leicht gesenkt werden.

Blöcher warnte allerdings vor einer Überlastung der Verwaltung aufgrund der Fusion. Das Arbeitspensum sei bei gleichbleibender Intensität und Sorgfalt nicht mehr zu leisten. Erschöpfung und Krankheitsausfälle seien nicht mehr zu übersehen. vgl. Ausgabe S. 20!

EKHN-Synode: Studie zu den Kapitalanlagen in Höhe von 2,2 Mrd. € gibt zu denken

von Friedhelm Schneider.

Zweifel kommen einem, betrachtet man die zentralen, im Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses der EKHN (vgl. S. 117ff: Prüfung der Geldanlagen der EKHN) für die Herbstsynode 2013 genannten Kritikpunkte:  komplexere Anlageprodukte bei unzureichender Professionalisierung und Ausstattung des Personals –  Abbau der Finanzkontrolle – hohe Kosten für externe Mandate. So lauten die Kritikpunkte an der Organisation der Kapitalanlagen. Zur Anlagestrategie  wird kritisch angemerkt: Dachfonds nicht erforderlich – Overlay-Management unüblich – ALM-Studie zu Risiko-Rendite-Profil veraltet – fehlende Diskussion um Anlagestrategien und Umsetzungsvarianten.

Überraschenderweise findet sich in der Darstellung des Rechnungsprüfungsausschusses kein Hinweis auf Verluste der langfristigen (!) Finanzanlagen während des Finanzcrashs 2007. Hier erführe man gerne mehr. Auch so hat es der Bericht in sich (vgl. S. 117ff: Prüfung der Geldanalgen der EKHN). Er sticht schon formal heraus: offiziell der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses,  wird der Text sogleich vom Finanzdezernenten Thomas Striegler kommentiert. Allein dieser Vorgang ist bemerkenswert und weist auf die Brisanz des Ergebnisses. Der mit Fachtermini gespickte Wortlaut (s.o.) gibt diese Brisanz aber nur stark verklausuliert und für den Laien (also die betroffenen Synodalen) nicht oder kaum nachvollziehbar wider. Die Synodalen  werden also, wollen sie den Bericht vor ihrer Entscheidung der Entlastung verstehen, die Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  anfordern müssen und durch entsprechende Nachfragen die allgemein verständliche Wiedergabe des Inhalts fordern müssen. Diese – entgegen den öffentlichen Beteuerungen der zurückliegenden Wochen – völlig intransparente und verschleidernde Darstellung ist zu rügen. Dafür dürfte nicht der Rechnungsprüfungsauschuss verantwortlich zeichnen. Letzterem muss man attestieren, dass er seiner Aufgabe der Kontrolle der Kirchenleitung mit dieser Prüfung gerecht wurde.  Das erfordert nicht nur Sachverstand, sondern auch Mut. Den hatte in dieser Periode schon der Verwaltungsausschuss in Sachen Pfarrstellenbemessung 2025 bewiesen, als er die Vorlage der KL einer 2-prozentigen Kürzung der Pfarrstellen abwies.

Zu erwarten und zu befürchten ist, dass das Ergebnis bei Prüfungen in anderen Landeskirchen nicht besser ausfallen würde. Insofern sind entsprechende Prüfungen in allen Landeskirchen und der EKD unbedingt zu fordern – bevor die Presse und Öffentlichkeit beim nächsten bekannt werdenden Finanzskandal (und sei er auch in der katholischen Kirche) genau an dieser Stelle die Versäumnisse der Synoden anprangert.

Doch zum EKHN- Bericht. Was war Gegenstand?  „Die risikoorientierte Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes befasste sich im Berichtsjahr 2012 schwerpunkmäßig mit der Prüfung der Geldanlagen der EKHN.  Ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen wurde vom Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der Anlagerichtlinien und der geldanlagenbezogenen Organisation innerhalb der EKHN beauftragt.“  Die Prüfung erfolgte in mehreren Komplexen:  Komplex 1.) Infos/Entscheidungen auf Ebene EKHN Komplex 2.) Anlagerichtlinie/Anlagestrategie Komplex 3.) Dachfondsstruktur  Dazu nur wenige Ausschnitte: 1.1 Die derzeit verfolgte aktive Anlagestrategie erfordert im Wesentlichen eine angemessene Organisationsstruktur, um die eingegangenen Risiken zu kontrollieren, sowie die Fähigkeit, marktbedingte (temporäre) Wertschwankungen zu akzeptieren. Die aktuelle Organisationsstruktur und die derzeitigen personellen und fachlichen Ressourcen der EKHN (insb. im Hinblick auf Funktionstrennung, Compliance, Risikomessung/Risikomanagement) werden dem Anlagevolumen und der Komplexität der Anlagen nicht vollständig gerecht. 1.2 Die handelnden Personen in der Vermögensanlage der EKHN haben gem. Stellenplan hauptberuflich andere Funktionen zu erfüllen. Die zeitliche Beanspruchung von wesentlichen Entscheidungsträgern und handelnden Personen in der Vermögensanlage ist nach Auffassung der externen Prüfer zu hoch; dies gilt in geringerem Maße auch für die Versorgungsstiftung. 1.3 Durch die Änderung des § 3 Kirchenverwaltungsgesetz vom 14. Mai 2011 ist die unabhängige Kontrolle der wesentlichen Struktur- und Anlageentscheidungen eingeschränkt. Die Funktionstrennung sollte durchgehend gestärkt werden. Insbesondere sind die Funktionen Risikomanagement, Controlling und Compliance von der operativen Verantwortung derzeit nicht vollständig getrennt. Das Mandat und die fachliche Qualifikation der Kontrollfunktionen sollten weiter ausgebaut werden.  2.3 Die Aufnahme von zentralen (quantitativen) Leitplanken für die Anlage in die Anlagerichtlinie (z.B. Eckdaten der Allokation, zulässige Instrumente) wird vorgeschlagen. Eine Zusammenfassung zentraler „Leitplanken“ in der Anlagerichtlinie könnte die Transparenz erhöhen und den Handlungsrahmen absichern. (Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verweist auf die „Empfehlungen für Mindestanforderungen an ein Finanzanlagenmanagement“ des Bundesfinanzministeriums vom 8.2.2013 – siehe Anlage)  3.1 Das Anlageuniversum und Volumen wurde in den vergangenen Jahren ausgeweitet, die Komplexität des Portfolios hat sich erhöht. Rendite und Sicherheit sind von der gewählten Organisationsvariante Dachfonds unabhängig und könnten auch ohne Dachfonds erfüllt werden. Die Entscheidung für vier „Fonds / Teilvermögen“ (hier organisiert als Dachfonds) ist jedoch sinnvoll, da sie eine individuelle Allokation und Steuerung der unterschiedlichen „ALM-Profile“ sowie individuelle Ausschüttungen ermöglichen… Eine ALM-Studie (ALM=Asset-Liability-Management) ist die zentrale Grundlage zur Definition eines für die Zwecke der EKHN angemessenen Rendite-/ Risikoprofils; sie sollte ca. alle drei bis fünf Jahre durchgeführt werden. Die derzeit vorliegende ALM- Studie wurde im Jahr 2006 erstellt. Bei der Versorgungsstiftung werden ALM Studien regelmäßig durchgeführt, zuletzt 2009. Die Kirchbaurücklage ist erst im Jahr 2009 errichtet worden und konnte somit im Jahr 2006 nicht in die Studie einbezogen werden.  3.6 Das mit der Kapitalanlagengesellschaft für die Treuhandanlagen und die Kirchbaurücklage vereinbarte „Overlay-Management“ kann Wertschwankungen nach unten abmildern, stellt jedoch keine „Garantie“ für eine tatsächliche Verlustbegrenzung unter Stressbedingungen dar. Zudem ist dieses Mandat mit signifikanten Kosten (rd. 1 Mio. Euro pro Jahr) verbunden. 3.7 Am Markt sind vergleichbare Strukturen auch ohne Overlay verbreitet. Sofern eingesetzt, werden Overlays von langfristigen Anlegern üblicherweise zur Absicherung von Aktien- und Währungsrisiken verwendet;  Zins- / Rentenrisiken (wie im Falle der EKHN) sind von untergeordneter Bedeutung. Als langfristiger Anleger könnte die EKHN auf das Overlay verzichten…  3.8. Empfehlung: 1. Es wird eine ergebnisoffene Diskussion struktureller Alternativen zum derzeitigen EKHN- Modell in der Vermögensanlage empfohlen. Die strategischen Alternativen und Umsetzungsvarianten sollten beschrieben und die jeweiligen Vor- und Nachteile der Alternativen im Hinblick auf die Rangfolge der Ziele Vermögenserhalt, Ethik, Rendite (Ausschüttung), Risiko und Kosten in strukturierter Form abgewogen und bewertet werden. Dabei sind bestehende Zielkonflikte zu thematisieren und zu berücksichtigen. 2 Zentrale Steuerungsimpulse sollten von der EKHN definiert werden. Wesentliche steuerungsrelevante Kennzahlen sollten auf Grundlage einer aktuellen ALM-Studie abgeleitet und von der MMaster-KAG umgesetzt werden. …  Der von der Kirchenleitung nach der Finanzkrise begonnene Prozess einer Professionalisierung des Managements der Geldanlagen sollte fortgeführt werden, jedoch sind hierfür strukturelle Veränderungen im Risikomanagement sowie bei Beibehaltung der derzeitigen aktiven Anlagestrategie ein signifikanter personeller Ressourceneinsatz notwendig.“

Kapitaldeckung als Säule neoliberaler Organisationsreformen oder: die EKiR scheut keinen Konflikt

Die grundlegenden Institutionen im Staate Deutschland werden mit Beginn der sog. Reformprozesse einer grundlegenden Wandlung unterzogen.: das Bildungswesen in Schulen und Hochschulen, das Gesundheitswesen. Auch die Kirche macht mit. Dabei zeigen sich nicht nur vielfältige Parallelen, sondern ein einheitliches Muster wird sichtbar, das mit dem Stichwort „Neue Steuerungsmodelle“ bezeichnet werden kann.

In einem ersten Beitrag in den Wort-Meldungen stellten wird das Organisationsmodell in wesentlichen Aspekten dar.

Zu den neuen Steuerungsmodellen zählen auch die Doppik (bzw. NKF). Im Thema des Monats Mai haben wir Für und Wider ausführlich diskutiert. Fazit: viel Aufwand, wenig Nutzen. Vgl. dazu den Artikel des wohl bekanntesten Forschers in dieser Sache, Prof. Bogumil, Bochum im Dt. Pfarrerblatt. Wir erinnern daran, dass der Bund sich im Jahr 2009 – mit Unterstützung des IWF – gegen die Doppik/NKF und für die erweiterte Kameralistik entschieden hat. Dass selbst der Bund solche Unterstützung bedurfte mag anzeigen, wie stark der Druck auf die öffentlichen Institutionen ist, dies Reformprogramm vollumfänglich umzusetzen. Allein der Bund hat widerstanden.

Wie die Rezeptur für die institutionelle Transformation aussieht, kann bspw. im Gesundheitswesen am System der Krankenkassen abgelesen werden. Anzumerken ist, dass auch die Krankenkassen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden wie die Kirchen. Es sind genau die Themen, die aus der kirchlichen Reformdebatte hinlänglich bekannt sind.

Die entsprechenden Regelungen finden sich in SGB IV.

Rechnungswesen:

Dort wird in § 69 für das Rechnungswesen die Einführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie Kosten- und Leistungsrechnung sowie Benchmarking festgelegt. (Anmerkung: das ist durchaus in vielen Fällen hilfreich. Quantitative dürfen aber nicht über qualitative Fragestellungen dominieren. Nebenbei: solche Berechnungen des internen Rechnungswesens sind auch mit der Kameralistik darstellbar. Dazu braucht es also nicht die Doppik/NKF!).

Personalwesen:

Der Personaleinsatz ist nach diesen Anordnungen zu überprüfen und zu begründen. Dazu sind „anerkannte Methoden der Bedarfsermittlung“ anzuwenden. Ob solche „anerkannten Methoden“ auch bei der Bedarfsermittlung für Pfarrstellen – und die entsprechenden massiven, den Rückgang der Mitgliederzahl weit überschreitenden Stellenkürzungen angewandt werden? Da bei einem Anteil der Pfarrgehälter von max. ca. 20% am Haushaltsvolumen finanzielle Argumente nicht ziehen, liegt dies nahe. Dann sollten diese „anerkannten“ Methoden aber offen kommuniziert werden.

Kapitaldeckung:

Ein spannendes Thema behandelt § 80 SGB IV. Dort geht es um die Bildung von Rücklagen. Rücklagen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen? Finanzieren sich die gesetzlichen Kassen nicht über die Beiträge? Ist nicht die Beitragsanpassung das notorische und adäquate Mittel dieses Systems, Schwankungen des Finanzbedarfs auszugleichen? In § 80 heißt es: „Die Mittel des Versicherungsträgers sind so anzulegen und zu verwalten… , dass ein angemessener Ertrag und eine ausreichende Liquidität erzielt werden.“ Die Praxis der Rücklagenbildung der Kassen bedeutet in der Praxis (wie in allen Formen von Kapitaldeckungen): die Beiträge müssen heute erhöht werden (sonst gäbe es ja keine Mittel, die in die Rücklagen fließen könnten), damit mit den entsprechenden Anlagen in Zukunft Erträge erwirtschaftet werden. Dies soll dann eine Rücklage leisten, die nach § 83 in Wertpapieren oder Aktien zu erfolgen hat. Angaben über das Volumen solcher Rücklagen sind nicht bekannt. Von Interesse ist, dass „Anschaffung, Verkauf, Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für andere…ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne von § 1 KWG“ ist (wikipedia). Selbstredend sind die nicht kostenlos, vgl. z.B. die Angaben einer Bank. Die Banken sichern sich also bei der Rücklagenbildung durch den Zwang der Anlageform Wertpapier in Verbindung mit dem Zwang zur Rücklagenbildung einen eigenen Anteil an Provisionen, die für die Aufgabenerfüllung der Institution nicht mehr zur Verfügung stehen. Von der Reform der Altersversorgung in der Agenda 2010 ist dies System bekannt. Die Privatisierung führt zum Zwang von Anlagen, für die Provisionen für die Banken anfallen. Mittlerweile ist u.a. durch Studien wie die von Stiftung Warentest bekannt, wie wenig effizient diese Art von „abgesahnten“ Finanzierungssystemen ist. Kurz: die Wirksamkeit der jeweiligen Institution wird geschwächt.

Spannend wird die Sache dadurch, da die Rücklagenbildung als Finanzierungsinstrument bei den Krankenkassen eigentlich nicht nötig ist – die Stellschraube sind ja die Beiträge und ggf. deren Anpassung an einen veränderten Bedarf (s.o.) – darf auf ein wichtiges systembildendes Element der Reformprozesse geschlossen werden: die Finanzierungssysteme sind so zu gestalten, dass die Banken einen Anteil des Mittelflusses der in den Institutionen vorhandenen Mittel umgeleitet wird zu den Banken. Das mögen im Einzelfall nur wenige Prozentpunkte sein, in der Summe aller betroffenen Institutionen, dürften aber ansehnliche Beträge entstehen.

Nach diesem etwas ausholenden Vorspann kommen wir nun zur aktuellen Fragestellung kirchlichen Finanzmanagements. Auch hier konstatieren wir eine verstärkte Anlagenpolitik. Rückstellungen für Pensionen waren schon immer üblich. Dabei waren große Teile umlagenfinanziert über die BfA. In der EKHN bspw. von 1975 bis 2003. Auch andere Landeskirchen haben an dieser Mischfinanzierung partizipiert. Der Ausstieg führte in der EKHN Synode nicht nur zu heftigen Auseinandersetzungen, sondern auch zum „Ausstieg“ des damaligen Fraktionsvorsitzenden des Landtages (SPD) Armin Klauss aus der EKHN-Synode. Seither werden die Pensionsverpflichtungen der EKHN vollständig durch entsprechende Kapitalanlagen gedeckt. Das Ziel liegt dabei um bis zu 15% über dem finanzmathematisch erforderlichen Soll (also: 115%).

Seit Kurzem werden in den Landeskirchen aber auch Rücklagen für andere Versorgungsleistungen wie Beihilfen gebildet. Begründet wird dies meist mit den Anforderungen der Doppik. Da die Kirche aber nicht nach HGB, nach dem Handelsgesetzbuch bilanzieren muss, kann sie die Regeln der Bilanzierung letztlich frei handhaben. Mehr noch: sie kann auf die Doppik selbst verzichten! Dennoch kann und sollte sie – in vernünftigem Umfang – Rücklagen bilden. Und hat dies bislang auch ohne Doppik getan! Insoweit sind solche Begründungen also nur vorgeschoben. Mehr Transparenz wäre angebracht!

Wo liegt aktuell das Problem? Das Problem liegt schlicht in dem zu leistenden Kraftakt, Mittel in erforderlicher Höhe für eine Kapitaldeckung der Beihilfeleistungen bereitzustellen. Wo Zahlen vorliegen, in der Württembergischen und Bayerischen Landeskirche etwa, bewegen sich die Summen bei ca. 60 % eines Jahreshaushaltsvolumens oder dort bei 300 bis 400 Mio. €. In Verbindung mit Regelungen, die das ambitionierte Ziel als höchstes Ziel priorisieren, kommt es zu grotesken Situtationen, wie Hans-Jürgen Volk für die EKiR beschreibt: „Vor einiger Zeit wurde entschieden, alles was möglich ist dem Kapitalstock der Versorgungskasse zuzuführen, die tatsächlich vordem durch kaum fassbare Fehlentwicklungen in eine Schieflage geraten war. Seit der Zeit hat die rheinische Kirche ein fragwürdiges Luxusproblem: Je höher das Kirchensteueraufkommen ist, desto umfangreicher fallen die Zuzahlungen an die Versorgungskasse aus, was auch bei einer guten Finanzentwicklung der Landeskirche, den Kirchenkreisen und den Gemeinden fiskalisch die Luft zum Atmen nimmt. Im Schreiben von Rekowski und Weusmann wird dies so ausgedrückt: „Bei der Versorgungssicherungsumlage wirkt sich aus, dass das zugrunde liegende Kirchensteueraufkommen aufgrund aktualisierter Schätzungen in der Planung erhöht wurde, wodurch sich der prozentuale Anteil ebenfalls erhöht.“ So kommt es zu der paradoxen Situation, dass gespart werden muss, weil die Einnahmen steigen.“

Aus Sicht der betreffenden Institution Kirche ist die Verfolgung dieses Ziels in mehrfacher Hinsicht fraglich:

  1. beim Volumen der Beihilfeleistungen handelt es sich um Beträge, die von der Größenordnung immer auch vom laufenden Haushalt (also dem System „umlagenbasiert“) bestritten werden können. Wenn dies einmal nicht mehr möglich sein sollte, ist die Kirche ohnehin am Ende.
  2. Die Etablierung des kapitalgedeckten Systems führt heute zu Einschnitten (und damit zu Konflikten etc.), führt also heute zu Wirkungsverlusten der Kirche, die aus unterschiedlichen Gründen morgen ganz heftig auf die Kirche zurückschlagen werden. Wir werden dies Thema in einer späteren Ausgabe der Wort-Meldungen ausführlich behandeln!
  3. Die Kapitaldeckung birgt hohe Risiken, die die zunehmenden Börsencrashs belegen. Verlierer beim Crash 2007 waren überwiegend die meisten deutschen Landesbanken oder Banken, die im Staats- und Infrastrukturbereich tätig waren wie die HRE oder die IKB-Bank. Die meisten Landesbanken wurden danach aufgelöst oder von anderen übernommen. Die (Schulden der) HRE wurden verstaatlicht. Das könnte ein warnendes Beispiel sein und zur Frage führen, wer wohl das nächste Opfer der „Greater Fools Theory“ wird? Opfer sind ja offensichtlich überwiegend staatliche oder quasi-staatliche Einrichtungen. Man darf fragen: wer werden beim nächsten Crash die Opfer unter den öffentlichen oder quasi- öffentlichen Institutionen sein?
  4. Kapitaldeckung funktioniert logischerweise nur dann, wenn (real) Zinsen erwirtschaftet werden. Momentan liegen die Zinssätze bei derlei Anlagen aber auf einem historischen Tiefpunkt. Die Erträge erzielen kaum den Inflationsausgleich. Lebensversicherungen senken die Auszahlungsgarantien. Stiftungen kommen in Nöte wegen unzureichender Stiftungserträge.

Immerhin könnten auch ein Argument für Anlagen sprechen. Denn die Frage lautet ja: wie geht es volkswirtschaftlich weiter? Kommt ein neuer Bullenmarkt? Oder stehen die Zeichen auf Bärenmarkt? Letzteres scheint ernst zu nehmenden Experten wie etwa Prof. Fredmund Malik nicht ausgeschlossen. Er führt aus: „In einem solchen Szenario würde nicht mit Wachstum und latenter Inflationsgefahr kalkuliert, sondern mit Schrumpfung und Deflation. Man würde mit steigenden Zinsen rechnen, weil man die Möglichkeiten der Notenbanken geringer gewichten würde als die Folgen reihenweise fallierender Obligationsschuldner“ (Malik, Management, S. 142f. Das entsprechende Kapitel 8, aus dem dies Zitat stammt, werden wir in einer der kommenden Ausgaben der Wort-Meldungen mit freundlichen Genehmigung des Autors einstellen). Selbst wenn der Fall eintrifft, wiegt dies Argument dennoch nicht so schwer wie all die anderen genannten.

Resumee: die neoliberalen Reformprozesse haben institutionenübergreifende, einheitliche Kennzeichen. Dazu gehört ein spezielles Organisationsmodell, dazu gehören neue Finanzsteuerungsinstrumente, dazu gehört eine reduktionistische Personalpolitik (Personalabbau), und dazu gehören kapitalgedeckte Finanzierungsformen. Von letzteren profitieren mit Sicherheit die Banken, weniger die Kunden. Jedenfalls in den bekannten Beispielen.

Kirche schwimmt im Strom dieser neoliberalen Reformprozesse. Dass dieser Weg falsch ist, erkennt man daran, dass es überall in der Kirche knirscht. Richtiges, professionelles Management erkennt man aber daran, das man es genauso wenig spürt „wie einen perfekt passenden Schuh.“ (Malik, Management, S.65).

Nicht nur die Pfarrerinnen und Pfarrer, auch die Mitglieder der Kirche haben an die Kirche andere Erwartungen als die billige Kopie von Downsizing-Konzepten aus der Wirtschaft oder – mittlerweile – anderer Institutionen. Man lese dazu den folgenden Beitrag des Finanzkirchmeisters Schröder der EKiR.

Was wäre die Alternative für die Kirche? Die Alternative besteht darin, ein individuelles, auf die spezifische Lage der (protestantischen) Kirche zugeschnittenes Reformkonzept. Keine Einheitslösung für alle Institutionen, die nachträglich an individuelle Bedürfnisse angepasst wird. Das wäre so als, ob man beim Schuhkauf den Fuß an den Schuh anpasst. Das wäre ein schmerzhafter Prozess. Zeugen solcher schmerzhafter Prozesse sind wir gerade auch in der Kirche. Bei einer Fortsetzung droht der Fuß der Kirche verstümmelt zu werden, bis er in den Schuh „Neoliberales Reformkonzept“ endlich hineinpasst.  Nach 15 Jahren „Reformen“ wird es daher Zeit, innezuhalten. Es braucht ein Moratorium. Und es braucht eine ehrliche, schonungslose Bilanz. Danach muss man sich der Mühe unterziehen, ein eigenständiges kirchliches Reformkonzept zu entwickeln. Dazu nur wenige Leitgedanken: Reformen dürfen nicht wie bisher hauptsächlich an Finanzgrößen orientiert sein, sondern an den Menschen. In der Kirche geht nicht nur oder primär um Kapital. Es geht in der Kirche um die ‚3 K‘: es geht um Köpfe, Konzepte, Kapital – und zwar in dieser Reihenfolge. Dieses Managementkonzept der 3 K schafft Platz, es verlangt geradezu nach der Basis der Theologie. Denn der Mensch steht an erster Stelle. Management und Theologie passen dann, aber auch nur dann, wieder gut zusammen.

 

Friedhelm Schneider