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Fritz Bauer: Leben, Werk und Tod des Auschwitzprozess-Staatsanwalts: „Weder Suizid noch politischer Mord kann heute ausgeschlossen werden.“

02/2016

Sonderschwerpunkt im FORSCHUNGSJOURNAL SOZIALE BEWEGUNGEN 28. Jg. 4| 2015

„Teil 1 unseres Sonderschwerpunkts führt in Leben und Lebenswerk von Fritz Bauer ein – mit Beiträgen der Bauer-Biographin Irmtrud Wojak und der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Irmtrud Wojak zieht zudem Parallelen zwischen Martin Luther King und Fritz Bauer, die beide im Jahr 1968 starben.

Teil 2 behandelt Bauers große Prozesse als Generalstaatsanwalt von Braunschweig und Frankfurt. Der Brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo C. Rautenberg, dienstältester Generalstaatsanwalt Deutschlands und Honorarprofessor an der Europa Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), unternimmt eine umfassende Würdigung der Auseinandersetzung Bauers mit dem NS-Unrecht. Unter Berücksichtigung aller greifbaren Dokumente zu den Umständen der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli 1968, als Fritz Bauer tot in der Badewanne seiner Wohnung aufgefunden worden war, macht er auch deutlich, dass im Lichte der heutigen Kenntnisse weder ein Suizid noch ein politischer Mord an Bauer ausgeschlossen werden können. …

Das Recht und die Pflicht zum Widerstand gegen den „Unrechtsstaat“ (Remer-Prozess) wie auch die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Menschenrechtsverletzungen in den Vernichtungslagern (Auschwitz-Prozess) sind zentrale rechtspolitische Botschaften seiner Prozesse. Die Minderheitsposition Fritz Bauers in der Justiz kam in seiner Kritik an der Gehilfenrechtsprechung in den NS-Prozessen zum Ausdruck, eine Kritik, die hinsichtlich der späteren Verfahren gegen niedere Chargen des nationalsozialistischen KZ-Systems nochmals bekräftigt wurde. Die späten Prozesse gegen niedere Chargen innerhalb des KZ-Systems wie gegen John Demjanjuk können die Versäumnisse der Nachkriegszeit weder tilgen noch auch nur annähernd wiedergutmachen….“

Mehr dazu.
Besonders bedrückend ist aus Sicht der Herausgeber die vom brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo C. Rautenberg in diesem Heft gründlich untermauerte Einschätzung, dass wir im Lichte unserer heutigen Kenntnisse auch die dunklen Seiten der exponierten Position,die Fritz Bauer im deutschen Rechtssystem eingenommen hat, stärker berücksichtigen müssen. Wir können, so der dienstälteste Generalstaatsanwalt Deutschlands und Kriminologe in seiner Analyse der Dokumente zu Bauers Tod, heute einen politischen Mord als Todesursache im Sommer 1968 keineswegs mehr ausschließen. Unstrittig ist, dass mit Bauers Tod der einflussreichste Protagonist einer auf den Menschenrechten beruhenden Rechtsentwicklung in der alten Bundesrepublik, die sich gerade in der von Bauer energisch und systematisch betriebenen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus herauszubilden begann, plötzlich fehlte. …

Zur Entwicklung friedensethischer Positionen in den evangelischen Kirchen der alten Bundesrepublik und der DDR. Von Ulrich Frey.

07/2015, Forschungsjournal Soziale Bewegungen – PLUS
Supplement zu Heft 3/2014

Die Teilung Deutschlands ab 1949 im Kalten Krieg und konkret die Integration beider Staaten in der NATO bzw. dem Warschauer Pakt einschließlich des Systems der gegenseitigen atomaren Abschreckung führten 1962 auch zur Aufhebung der kirchlichen Einheit der EKD. Die Kirchen in Ost und West entwickelten unterschiedliche Positionen zur Friedensethik und Friedenspolitik. In der BRD bestätigten die EKD-Kirchen 1981 die Heidelberger These VIII von 1959, durch das „Dasein von Atomwaffen“ sei „noch“ ein „Frieden in Freiheit zu sichern.“ Die reformierten Kirchen verkündeten dagegen den „status confessionis“, unterstützt von den christlichen Gruppen der Friedensbewegung. In der DDR gelang es den evangelischen Kirchen, ihre Eigenständigkeit gegenüber dem real-sozialistischen Staat zu erhalten. Sie wandten sind gegen „Geist, Logik und Praxis der Abschreckung“ und unterstützen alle Bemühungen um „gemeinsame Sicherheit“ zwischen Ost und West.

Zum download des Artikels.

„Das Grundvertrauen in die Institution Kirche ist in ein Grundmisstrauen umgeschlagen.“ – Epochenwechsel in der römisch-katholischen Kirche? Von Christian Weisner, Wir sind Kirche

28. Jg.1 2015, Frühjahrs-Heft „Kirchen in Bewegung“ des FORSCHUNGSJOURNAL SOZIALE BEWEGUNGEN
Sind wir ZeugInnen eines fundamentalen Paradigmenwechsels in der mit 2000 Jahren wohl ältesten Organisation Europas? Folgt die römisch-katholische Kirche mit Papst Franziskus jetzt endlich dem Kurs des Reformkonzils, dessen 50-jähriges Jubiläum in diesem Jahren begangen wird? Welche Auswirkungen weit über den binnenkirchlichen Raum hinaus sind zu erwarten und zu erhoffen? Es folgt der Versuch einer Einschätzung des Umbau des 2000-jährigen Kirchenschiffes – mitten im Sturm auf hoher See, mit einem Wechsel des Kapitäns und Aufnahme eines neuen Zielkurses – aus der Sicht der katholischen Reformbewegung Wir sind Kirche.

von Christian Weisner

Im Artikel die Themen:

6.1. Limburg hat Systemfragen auf die Tagesordnung gebracht:
„Das Grundvertrauen in die Institution Kirche ist in ein Grundmisstrauen umgeschlagen.“

6.2. Subsidiaritätsprinzip auch innerhalb der Kirche
Immer mehr Menschen entfernen sich in Deutschland von den großen Kirchen. Der demografische Wandel, Priestermangel vor allem in der katholischen Kirche und Skandale verstärken diesen Prozess. Die Kirchen reagieren darauf mit Strukturreformen. Viele Bistümer und Landeskirchen sehen ihr Heil darin, den bestehenden Kirchengemeinden Pfarrei- und Gemeindefusionen aufzudrängen oder gar aufzuzwingen. Einwendungen und Proteste werden ignoriert oder kalt abgewiesen. Die Auswirkungen sind dramatisch: Durch die Beseitigung gerade der dörflichen Kirchengemeinden wird das Vertrauen der Menschen in die Kirche weiter erschüttert. Die Fusionen beschleunigen die Flucht selbst der Treuen aus der Kirche. Es droht die Auflösung der Volkskirche in der Fläche. „Amtskirche beseitigt Volkskirche“, so bringt es der Humangeograph Gerhard Henkel auf den Punkt (Süddeutsche Zeitung 27.9.2014)

Zum Artikel.
Das Frühjahrs-Heft „Kirchen in Bewegung“ des „Forschungsjournals Soziale Bewegungen“ enthält auf über 200 Seiten Beiträge u.a. von Prof‘in Sabine Demel, Prof. Karl Gabriel, Karin Kortmann (ZdK), Prof. Thomas Meyer, Dr. Thomas Mittmann, Dr. Peter Neher (Caritas), Prof. Thomas Schüller, Dr. Thomas Wagner und Christian Weisner (Wir sind Kirche“).

Forschungsjournal Soziale Bewegungen, Heft 1/2015: „Kirchen in Bewegung“
www.forschungsjournal.de

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