Schlagwort-Archive: Friedensauftrag der Kirchen

Auftrag und Aufgaben der Kirche in der Welt. Von Prof. Uta Pohl-Patalong.

07/2015, Deutsches Pfarrrerblatt

In den aktuellen Debatten um die Zukunft der Kirche geht es immer wieder und häufig eher implizit darum, welchen Auftrag die Kirche hat und wie sich dieser im 21. Jh. konkretisiert. Uta Pohl-Patalong geht in ihrer Orientierung von der Formel »Kommunikation des Evangeliums« aus und weist der Kirche sechs konkrete Aufgabenbestimmungen zu.

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3. Konsequenzen für die Strukturen der Kirche

Die sechs beschriebenen Aufgabenbereiche sind unabhängig von Organisationsformen und -strukturen zu denken, sie gelten für die gegenwärtige Gestalt der Kirche ebenso wie für alternative Modelle wie die kirchlichen Orte. In den exemplarisch angeführten Handlungsfeldern wurden vorrangig Beispiele vertrauter kirchlicher Formen gewählt, um die Anschlussfähigkeit zu erhöhen und die Verbindung zur kirchlichen Praxis zu erleichtern….
Insofern haben die Überlegungen zu den Aufgaben der Kirche auch wieder Konsequenzen für die kirchlichen Strukturen und Organisationsformen, auch wenn sie nicht nur für eine einzige Organisationsform gelten. Das kann auch nicht anders sein, weil diese immer eine dienende Funktion besitzen: Sie sind ausgerichtet auf die Kommunikation des Evangeliums und müssen daran gemessen werden, wie sie dieser bestmöglich dienen. Getragen sind die Überlegungen von der Vision einer lebendigen, pluralen und offenen Kirche, die sich mit ihren Traditionen so beschäftigt, dass sie sich zugleich mit den Herausforderungen der Gegenwart mutig und konstruktiv auseinandersetzt. Zum Artikel.

Einspruch: Für eine Frauenkirche ohne Militärmusik

Kürzlich berichteten wir über einen Disput zwischen Wolfgang Huber und Friedrich Schorlemmer um den Wiederaufbau der geschichtlich belasteten Garnisonskirche in Potsdam.

02. April 2014

Wie die Dresdner Neuesten Nachrichten am 29./30.03.2014 mitteilten, wird die Bundeswehr „mit Pauken und Trompeten“ in die Dresdner Frauenkirche einziehen: Für den 30. April ist ein Musikalischer Gottesdienst mit dem Wehrbereichsmusikkorps III der Bundeswehr angekündigt. Dazu laden das Landeskommando Sachsen, das Sächsische Ministerium des Innern und die Stiftung Frauenkirche Dresden ein. Im musikalischen Repertoire wird ein weiter Bogen gespannt. Er reicht von der traditionellen Marschmusik über Bearbeitungen großer klassischer Kompositionen bis zu Originalkompositionen, Filmmusik und aktuellen Hits im Big-Band-Sound.

Wir erheben Einspruch aus zwei Gründen:

1.) Die Militärmusik der Bundeswehr formuliert ihren Auftrag wie folgt: „Die Musik gibt den Soldaten das Gefühl: Wir gehören zusammen. …

2.) Soldaten können, wie jeder andere auch, am kirchlichen Leben teilnehmen, Gotteshäuser aufsuchen und Gottesdienste mitfeiern. Da es hierzulande aber keine Staatskirche gibt (Artikel 140 des Grundgesetzes), sind nach unserer Auffassung dienstlicher Auftrag der Bundeswehr und Verkündigungsauftrag der Kirche klar und eindeutig voneinander zu trennen…

Somit ist der Stiftung Frauenkirche und der Bundeswehr der Vorwurf zu machen, etwas zu veranstalten, das sich theologisch, kirchlich und politisch als bedenklich erweist…

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