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DATENREPORT 2016: Lehrer-Schüler-Relation absenken!

03.05.2016


Alle in Deutschland lebenden Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beschulung. Auch mit Blick auf die hohe Zahl der Flüchtlingskinder stellt Beckmann klar: „Die Politik verschließt die Augen vor der Realität an den Schulen. Mit einem ‚weiter so‘ werden die Klassen nicht kleiner. Mit einer hohen Lehrer-Schüler-Relation gefährdet die Politik zweierlei: den Bildungserfolg der Schüler und die Gesundheit der Lehrkräfte.“ Um den aktuellen Lehrermangel zu bekämpfen und wieder eine adäquate Relation herzustellen, fehlen bundesweit deutlich über 20.000 Lehrkräfte. Der VBE-Bundesvorsitzende fordert daher: „Die steigende Schülerzahl darf nicht durch größere Klassen kompensiert werden, sondern muss zu massiven Neueinstellungen und der stärkeren Berücksichtigung von Heterogenität und Diversität in der Lehrerausbildung führen.“... Mehr dazu.

„den Prozess mit ausdrücklicher Unterstützung des Pfarrvereins geführt“. Wie 10 Synodale der EKHN 2010 einen Musterprozess gegen die 10-Jahres-Bilanzierung gewannen.

07/2016, Hess. Pfarrerblatt, vgl. S. 25ff

7a Zeitliche Begrenzung der Stelleninhaberschaft

..Schon kurz nach der Jahrtausendwende wurden Überlegungen angestellt, dass die Inhaberschaft von Pfarrstellen grundsätzlich zeitlich begrenzt sein sollte… Konkret bedeutete dies, dass Inhaber von Gemeindepfarrstellen nach 10 Jahren Dienstzeit ein Bilanzierungsgespräch zusammen mit dem Kirchenvorstand durchführen mussten. Die Entscheidung, ob der Inhaber/die Inhaberin der Pfarrstelle weiter auf dieser Stelle Dienst tun dürfe, lag beim Kirchenvorstand der jeweiligen Ortsgemeinde…

Gegen diese Regelung wurde dann von zehn Synodalen der Kirchensynode beim kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht ein Musterprozess geführt. Unter diesen war auch Pfarrer Tobias Kraft, Niederwiesen, der als Mitglied des Vereinsvorstandes den Prozess mit ausdrücklicher Unterstützung des Pfarrvereins führte. Durch das Urteil des Gerichts, das am 7. Dezember 2010 erfolgte, wurde das entsprechende Gesetz als nicht kirchenverfassungskon-
form aufgehoben, da es mit der Kirchenordnung und dem Beamtenrecht nicht vereinbar sei, zudem einen massiven Eingriff in das Dienstverhältnis zwischen Pfarrerschaft und Kirche als Dienstgeber darstellte. Das Hauptargument war die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht der Dienstgeberin gegen ihre Dienstnehmer, da sie durch das Verfahren die Fürsorge für die Pfarrerinnen und Pfarrer aus den Händen gab. Der Kirchenvorstand vor Ort übernahm nämlich die Funktion des Dienstgebers, was durch ein Laiengremium nicht möglich ist…

Die Position des Pfarrervereins war dabei immer deutlich. So sehr Bilanzierungsgespräche zu begrüßen sind, um die bisherige, wie auch die zukünftige Arbeit in den Gemeinden zu reflektieren, wie auch anstehende Spannungen und Konflikte zu thematisieren, dürfen sie aber nicht unter dem Druck des möglichen Endes der Stelleninhaberschaft geschehen. Außerdem ist dabei oft auch die Familie des Stelleninhabers mit betroffen. In diesem Sinne wurden die Kläger gegen dieses Gesetz vom Pfarrverein unterstützt…

Disziplinarmaßnahmen gegen 5 Pfarrer der EKM. Bleibender Vertrauensschaden nach Freispruch gegen einen Beteiligten.

Die Magdeburger Volksstimme berichtete über die Disziplinarmaßnahmen gegen 5 Pfarrer der EKM. Hier hat sich Neues ergeben. Das Verfahren gegen einen der fünf  Beteiligten wurde nun eingestellt. Den schon vorhandenen Kommentar stellen wir noch einmal als eigene Meldung ein:

Ich bin einer der 5 Pfarrer, gegen die ein Disziplinarverfahren angedroht und dann eröffnet worden ist. Jetzt hat man das Verfahren gegen mich eingestellt, nachdem angeblich Ermittlungen gegen mich ergeben haben sollen, dass die Vorwürfe  Untreue und Unterschlagung, Herausgabe von Vermögensgegenständen und Auftreten im Rechtsverkehr entkräftet werden. Bei der Androhung des Disziplinarverfahrens war noch von Betrug die Rede. Diesen Vorwurf hat man dann fallengelassen. Bestehen bleibt der Vorwurf der Schmähkritik, da ich mich mit der Kritik des GAW-Vorstandes an der Kirchenleitung wegen ihres „diktatorischen Verhaltens“ identifiziere. Ja, nach wie vor und umso mehr identifiziere ich mich. Doch in der Bundesrepublik anerkannte Rechtsurteile belegen, dass es sich bei dieser Einschätzung keineswegs um Schmähkritik handelt.
Ob das Verhalten des Landeskirchenrates der EKM in Bezug auf das GAW Thüringen und seine Vorstandsmitglieder diktatorisch ist, möge der geneigte Leser selbst entscheiden, wenn ich mitteile, dass man sich bis zum heutigen Tage nicht dazu herabgelassen, mit mir das Gespräch zu suchen. Man hat sich auch nicht bei mir entschuldigt für das Unrecht und den Stress, den man mir bereitet hat. Der Landeskirchenrat hat in der Tat gegen das Gebot „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“ verstoßen. Man hat mir das sogar indirekt angekündigt: ‚DIe wollen Euch was anhängen‘ warnte mich jemand, der enge Verbindung zu OKR Lehmann hat. Der Gipfel ist die Einstellung des Verfahrens mit der Ankündigung einer Rüge wegen Amtspflichtverletzung in Bezug auf Loyalität. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt aufgrund einer Anhörung durch KR Klein, der mir ein Anhörungsprotokoll bis Ende Januar zusenden wollte, damit meine Frau (die dabei war) und ich es durchlesen, ggf. ergänzen und unterschreiben, ehe es denn dem LKR zugeführt wird. Das ist nicht geschehen. Nach 2maligem Anmahnen bekam ich dann die Antwort von KR Klein, dass sich die Sachlage geändert habe, man mir wegen der laufenden anderen Verfahren und wegen des Datenschutzes das Protokoll nicht zusenden dürfe, ich stehe auch nicht mehr im Rechtsschutzbedürfnis. Er könne mir erst nach Ende aller Verfahren einen Auszug des Protokolls in Absprache mit dem LKR zusenden. Darüber beschwerte ich mich, weil ja damit nicht sicher ist, dass unsere Aussagen vollständig und dem Sinn gemäß darin enthalten sind, ferner, dass nicht etwa etwas hinzugefügt wurde, was wir nicht gesagt haben, aber die anderen im Disziplinarverfahren stehenden Personen belasten könnte. Als Antwort bekam ich eine Drohung: Wenn ich das als diktatorisch bezeichne, würde es über die Meinungsfreiheit hinausgehen und strafbar sein. Nun nachdem das Verfahren gegen mich eingestellt ist, ist OKR Lehmann plötzlich bereit, mit mir zu reden.
Will er sich persönlich oder samt ganzem LKR und Landesbischöfin von der Schuld reinwaschen? Was rechtfertigt einen so direkten Verstoß gegen Gottes Wort, gegen die lehre Christi (Wenn du etwas gegen deinen Bruder hast, so rede mit ihm…) und gegen die Barmer theologische Erklärung IV? Von der Verpflichtung zum Schutz der Pfarrer will ich schweigen. Hier hat eine Interessenverschiebung stattgefunden zuungunsten der Liebe und Geschwisterlichkeit und zugunsten anderer Interessen. Der ökumenische Schaden ist riesengroß. Der Landeskirchenrat hat das und die Tatsache dass wertvolle Kräfte sinnlos gebunden werden und manche segensreiche Unterstützung ökumenischer Partner ausbleiben musste billigend in Kauf genommen – und das im Lutherjahr der Toleranz!
Übrigens: Gegen die Vertreterin des Landeskirchenrates im GAW Vorstand ist offensichtlich kein Disziplinarverfahren eröffnet worden, obwohl sie gleichwohl Projekten zugestimmt hat, die angeblich nicht satzungsgemäß behandelt wurden.
Fazit: Der Leser möge selbst entscheiden ob nicht der Landeskirchenrat damit sowohl geistlich als auch theologisch, als auch ethisch völlig am Ende ist! Was hätte wohl nach all dem ein verantwortungsbewusster Politiker getan, um seinem Amt nicht weiteren Schaden zuzufügen? Ich kann jedenfalls dem Antwortschreiben von Herrn OKR Lehmann keinen Glauben schenken.
Die Erfahrungen sind zu tief und zu bitter.
Manfred Greinke.

Die Hirten sind müde – Studie zum Burnout-Synodrom unter PfarrerInnen von Prof. Andreas von Heyl

Revisted, ein älterer Bericht (9. Oktober 2003), der (leider) immer noch aktuell ist:

Viele Pfarrer leiden am Burn-out-Syndrom. Im katholischen Recollectio-Haus und im evangelischen Haus Respiratio finden sie therapeutische Hilfe VON GEORG ETSCHEIT

Die Kirchenferne und Interesselosigkeit der Menschen an Kirchen- und Glaubensfragen zählten zu den typischen Problemen des Pfarrerberufs, sagt der evangelische Klinikseelsorger Andreas von Heyl, der in diesem Jahr erstmals in einer Studie das Burn-out-Syndrom bei bayerischen Pfarrern untersucht hat. Viele Geistliche würden sich oft wie Animateure benehmen und regelrecht Kapriolen schlagen, um ihre Kirche auf dem Markt der gesellschaftlichen Möglichkeiten wieder interessanter zu machen. So lesen sich viele Gemeindeprogramme dann wie das Programm eines Erwachsenenbildungswerks.

Kein Wunder, dass manche Diener Gottes auf Erden unter dieser enormen Last sowie eigenen und fremden Idealbildern vom perfekten Christen zusammenbrechen. Das Ergebnis der Studie von Heyls: Etwa die Hälfte der von ihm befragten 188 evangelischen Geistlichen musste zumindest als gefährdet angesehen werden. Pfarrer seien zwar im Vergleich zu anderen helfenden Berufen wie Lehrer oder Krankenpfleger vom Phänomen des Ausgebranntseins immer noch weniger belastet. Doch sei Burn-out für die Pfarrerschaft der evangelischen Kirche längst kein Fremdwort mehr, sondern „wird als eine reale Gefährdung betrachtet“. Zum Artikel der ZEIT.