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GAW Thüŕingen: Die Kirchenleitung der EKM hat kirchenjuristisch verfolgt, was kirchenpolitisch nicht gewollt ist, obwohl der beim kirchlichen Verwaltungsgericht Hannover zustande gekommene Vergleich die Auflösung des GAW Thüringen als nicht rechtens festgestellt hat.

02/2016, offenes Schreiben von Pfr. Manfred Greinke/ GAW Thüringen.

 

Nachdem ich, Pfarrer Manfred Greinke, Vorstandesmitglied des GAW Thüringen und Länderbeauftragter für Ungarn und ungarisch-sprachige Gemeinden, im Juli 2015 scheinbar vollständig rehabilitiert wurde, d.h. auch die mir seitens der Kirchenleitung der EKM erteilte Rüge zurückgezogen wurde, wurde in die Begründung der Rücknahme der Rüge indirekt ein noch schwererer Vorwurf gegen mich hineingeschoben, nämlich der der Schmähkritik. Mein Brief diesbezüglich an die Landesbischöfin Frau Ilse Junkermann blieb seit mehr als 3 Monaten unbeantwortet.
Ich bin der Ansicht, dass es der Heiligen Schrift gemäß notwendig ist, dass die ganze Wahrheit des Vorgehens des Landeskirchenrates der EKM gegen das GAW Thüringen und seine Vorstandsmitglieder ans Licht gebracht wird, soweit das möglich ist. Die biblische Begründung steht in Epheser 5, und lautet: „Prüft, was dem Herrn wohlgefällig ist, und habt nicht Gemeinschaft mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis; deckt sie vielmehr auf!“
Die Kirchenleitung der EKM hat kirchenjuristisch verfolgt, was kirchenpolitisch nicht gewollt ist, ja sie tut es immer noch, obwohl der beim kirchlichen Verwaltungsgericht Hannover zustande gekommene Vergleich die Auflösung des GAW Thüringen als nicht rechtens festgestellt hat und die Beendigung dieser Aktion von der Kirchenleitung der EKM gefordert hatte.
Hier die buchstabengetreue Wiedergabe des Wortlautes (auch mit allen darin enthaltenen Schreibfehlern) eines aussagekräftigen Vermerkes mit einem konspirativen Aktionsplan, der knapp 2 Monate nach der unrechtmäßigen Auflösung im Jahre 2012 erstellt worden ist:
Dezernat G – Gemeinde Referat G3 – Ökumene Diakonie Seelsorge
Vermerk  Ehemaliges GAW Thüringen
Weitere Schritte zur Auflösung
27.September 2012 Killat, Klein Haerter
Datum 27.09.2012 Kirchenrätin Barbara Killat

Aktenzeichen: 254 2 – 0001

Folgendes wurde veranlasst bzw. soll veranlasst werden:
1. Siegel
Das vom ehem. GAW Thüringen verwendete Siegel ist ein allgemeines Siegel der ELKTh ohne Beizeichen. Mit dem Untergang der ELKTh ist das Siegel außer Kraft gesetzt.
KR Brucksch schreibt einen Brief bezüglich des Siegels an den Vorstand des ehem. GAW Thüringen. Es darf nicht mehr verwendet werden und ist herzureichen.

2. Veröffentlichung des Auflösungsbeschlusses
Der Auflösungsbeschluss des Landeskirchenrates wurde im ABl 8/2012 bekannt gemacht.

3. Kontoauflösungen
Das Konto des ehem. GAW Thüringen bei der EKK Eisenach wurde aufgelöst. Es war zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses nahezu leer.
Der restliche Geldbestand wurde über die EKM an das GAW EKM weitergeleitet.
Kontoauszüge liegen ab dem 1.Mai 2012 vor.
Kontoauszüge ab 1.1.2012 bis 31.04.2012 fordert Herr Klein an.
Erhebliche Mittel wurden vor der Auflösung vom Vorstand des ehemaligen GAW Thüringen auf Konten bei der Postbank Leipzig und der Postbank Ludwigslust transferiert.

4. Konten bei der Postbank Leipzig und der Postbank Ludiwgslust
Bei den angegebenen Konten handelt es sich nicht um Konten des GAW EKD.
Auf der homepage des ehemaligen GAW Thüringen wird um Spenden gebeten und das Leipziger Konto angegeben. Eine Spendenbescheinigung wird in Aussicht gestellt.
Da der Versuch der Auflösung der beiden weitere Veruntreuungen auslösen könnte, wird Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorstand erstattet. Herr Klein nach Absprache mit der Präsidentin bis 2. Oktober 2012

4. Mitteilung an Finanzamt Erfurt
Das Finanzamt Erfurt erhält eine Mitteilung über die Auflösung des ehemaligen GAW Thüringen wegen des Freistellungsbescheides, der widerrufen werden muss. Herr Klein bis 2. Oktober 2012

5. Hompage
Das ehemalige GAW Thüringen betreibt eine homepage, die nach Aussage von KR Beck nur sehr aufwendig abzuschalten wäre.
OKonsR Haerter fertigt ein Schreiben an den Vorstand des ehemaligen GAW Thüringen mit einer Aufforderung zur Abschaltung. KR Killat unterschreibt. Herr Klein prüft, ob die homepage per einstweiliger Verfügung abgeschaltet werden kann.

6. Mitteilung an Kirchgemeinden
Eine Information über den Auflösungsbeschluss erfolgt mündlich auf dem Superintendentenkonvent im Oktober. (OKR Werneburg, OKR Hartmann und OKonsR Haerter sprechen sich ab, wer die Information übernimmt.)

7. Mitteilung an Kreiskirchliche Verwaltungsämter in Thüringen
Die drei kreiskirchlichen Verwaltungsämter werden noch einmal per Mail von OKonsR Haerter über den Auflösungsbeschluss informiert und auf die Kontoschließung hingewiesen.

8. Mitteilung an Partner in der Ökumene
KR Killat informiert die Partner in der Ökumene über die Gründung des GAW EKM und bittet das GAW EKD um Unterstützung bei der Kontaktaufnahme. Die Briefe an Bischöfe werde von der LB unterschrieben.

9. Rechnungsprüfungsamt
OKonsR Haerter bittet mit Dringlichket um Prüfung des ehemaligen GAW Thüringen.

10. Amtsübergabe
Der Vorstand des ehemaligen GAW Thüringen wird zur Übergabe aller Akten und Materialien aufgefordert. Fristsetzung bis Ende Oktober 2012. Brief von OKonsR Haerter , Killat unterschreibt.
Falls negatives Ergebnis einstweilige Verfügung; ggf. Herausgabeklage durch Herrn Klein nach Absprache mit Präsidentin.

Barbara Killat

(Für die buchstabengenaue Wiedergabe gez. Manfred Greinke)

… wobei die Unterzeichnende Frau KRin Killat selbst Vorstandsmitglied des GAW Thüringens war und bei der letzten Sitzung des GAW-Vorstandes ihre Hand zustimmend erhoben hat, als es um Projekte ging, für deren Unterstützung wir in Misskredit gezogen wurden. Was dieses Verhalten vom Tatbestand des Verrates unterscheidet, möge erklären, wer kann.
Und in wessen Namen hat diese Kirchenleitung eigentlich die Auflösung des GAW vollzogen? Denn es steht geschrieben: „Alles, was ihr tut mit Worten oder mit Werken, das tut alles im Namen des Herrn Jesus…“ (Kol 3,23) Hat etwa der Landeskirchenrat den Herrn Jesus da falsch verstanden oder etwa im eigenen Namen gehandelt? Das eine wäre ebenso schlimm wie das andere.
Ich bitte die geneigten Leser um weitere Aufmerksamkeit in dieser Sache!
Manfred Greinke.

EKM – Gustav-Adolf Werk Thüringen: trotz Vergleich vor dem EKD Kirchengericht wurden die Disziplinarverfahren nicht fristgerecht eingestellt.

08/2015, Mitteilungsblatt Thür. Pfarrverein 7-9/2015

Der Vergleich vor dem EKD Kirchengericht sah vor, dass die Verfahren bis 31.05. einzustellen seien.

Auch wurde der Vergleich bis zur Drucklegung des Mitteilungsblatttes von der Kirchenleitung nicht veröffentlicht.

Zur Historie und aktuellem Stand der Kontroverse, vgl. S.4ff

Stress und Strapazen gehen also weiter.  Das Image der Kirche wird weitere beschädigt.

 

 

 

GAW (Gustav-Adolf-Werk) Thüringen wird vor EKD Kirchengericht gegen die EKM in Vergleich bestätigt.

04/2015

verschiedentlich berichteten die Wort-Meldungen über die Kontroverse zw. der EKM (Ev. Kirche Mitteldeutschland) und dem GAW Thüringen. In der Sache wurde nun ein Vergleich vor dem EKD- Gericht geschlossen, in dem sich das GAW bestätigt fühlen kann:

GAW

Text des Vergleichs, abgedruckt im Mitteilungsblatt des Pfarrvereins Thüringen 02/2015.

 

EKM/ Gustav-Adolf-Werk Thüringen: Zur jüngsten Entwicklung des Vereins und der anhängigen Disziplinarverfahren gegen vier theologische Vorstandsmitglieder.

aus:  01/2015

Nachdem vier der theologischen Vorstandsmitglieder des GAW Thüringen seit zwei Jahren mit Disziplinarverfahren belegt sind (vgl. die Wort-Meldungen) , wird in der neuesten Ausgabe des Mitteilungsblattes des Thüringer Pfarrvereins  weiter über die jüngste Entwicklung berichtet. Daraus hier nur zwei kurze Auszüge:

Mit Schreiben vom 15.05.2014 wurde die ELKM durch das Verwaltungsgericht der EKD auf das Prozessrisiko hingewiesen. Beide Seiten werden zur Stellungnahme aufgefordert. Als Termin für die mündliche Verhandlung wird der 29.10.2014 angesetzt. Rechtsanwalt Hertzsch erläutert am 07.10.2014 für seinen Mandanten das Interesse an dieser Klärung gegenüber dem Gericht unter anderem so:
„Die Landeskirche hat gegen den Beklagten ein Disziplinarverfahren unter anderem mit der Begründung eingeleitet, dass Pfarrer Burmeister weiter vom rechtlichen Bestand des GAW Thüringen ausgehe und in der Folge dessen seine Funktion als Vorstand weiter wahrgenommen habe. Damit habe er Amtspflichten verletzt, weswegen ein Disziplinarverfahren einzuleiten war. Aus Sicht der Landeskirche ist es also von Entscheidungserheblicher Bedeutung auch für das Disziplinarverfahren, ob dem GAW Thüringen eine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und ob dieses fortbesteht. In diesem Falle hätte Pfarrer Burmeister schon vom Ansatz her keine Pflichtverletzungen – die zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens Anlass gegeben hätten – begehen können…
Eine andere Frage ist selbstverständlich, ob die Landeskirche als Disziplinarbehörde ihren disziplinarischen Vorwurf darauf stützen könne, dass eine Rechtsfrage nicht sicher zu beantworten sei. Darauf einen disziplinarischen Vorwurf zu stützen, muss im Ergebnis scheitern, da selbst leitende Juristen des Landeskirchenamtes sich nicht in der Lage sehen, die hier maßgeblichen Rechtsfragen rechtssicher zu entscheiden. Gerade deshalb wurde hier die kirchengerichtliche Klärung eingeleitet.
Um wie viel weniger kann ein Pfarrer ohne juristische Ausbildung diese Frage entscheiden. Ein Disziplinarverfahren muss also insoweit an der Schuldfrage scheitern…

‚Am 06.11.2014 fordert Rechtsanwalt Hertzsch erneut die bisher nicht gewährte Einsicht in die Verfahrensakte seines Mandanten und betont, dass die Vorwürfe bisher nicht konkretisiert worden seien, auch dass aus den dargelegten Gründen das GAW fortbestehe, der Vorstand seine Funktion wahrnehmen könne und sogar wahrnehmen müsse. Zu den Vorwürfen selbst führt er aus: „Eine Pflichtverletzung und damit ein Anlass für disziplinarische Maßnahmen ist damit weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht festzustellen. Wie bereits ausführlich dargestellt, dürfte in subjektiver Hinsicht ein Verschuldungsvorwurf ins Leere gehen, da selbst das Landeskirchenamt trotz der Ausstattung mit dem gebündelten Sachverstand zahlreicher Volljuristen sich nicht in der Lage sieht, die hier zu entscheidenden Rechtsfragen sicher zu beantworten. Umso weniger kann die Beantwortung dieser schwierigen Rechtsfragen von einem Pfarrer ohne juristische Ausbildung erwartet werden. Der Pfarrer ohne juristische Ausbildung kann sich insoweit nur auf die Auskunft externer Berater verlassen. Diese Auskünfte hat der Betroffene hier eingeholt. Die hier zu entscheidende Rechtsfrage zum Fortbestand des GAW Thüringen ist dabei klar beantwortet worden. Auf dieser Grundlage hat der Betroffene als Vorstandsmitglied weiter gearbeitet. Dies kann ihm unter keinen Umständen als Disziplinarverstoß vorgeworfen werden.“…‘

Zum vollständigen Text (S. 20ff).