09/2015, Hannoverscher Pfarrverein
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Das war bisher irgendwie plausibel: die Einkommen richteten sich nach Verantwortung, nach Länge, Qualität und Kosten der Ausbildung, nach zusätzlichen Aufgaben usw. Übermäßige Spreizungen wurden vermieden.
Aber nun gerät es anscheinend aus dem Lot. Die Ausschreibung von Kirchenamts-Leiter-Stellen zeigt es an. Gab es dort bisher als höchste Vergütungsstufe A 14, soll es nun A 15 werden. Und das für Beschäftigte, die weit überwiegend ihre vom ersten Tag an bezahlte Ausbildung als Vollfinanzierung bzw- alimentierung von der Kirche erhalten haben, sprich: keineswegs ein selbstfinanziertes Studium auf eigenes Risiko vorfinanzieren mussten.
Dies wiederum läßt nun die Superintendenten nicht ruhen. Als Aufsichtspersonen mit akademischer Ausbildung müssen sie dann ja A 16, das höchste Gehalt der A-Tabelle, bekommen, eine Stufe über den KA-Leitern. Die Debatte darum hat in den synodalen Gremien begonnen… „. Zum Beitrag.