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Hierarchisierung in der Praxis der ELK Hannover.

03/2016, kirchenbunt

Im November 2015 hatte die Synodaltagung der Hannoverschen Landeskirche – trotz Einwände des Finanzausschusses – eine Zulage für Superintendenten beschlossen, die einer Gehaltsherhöhung auf A16 entspricht. Im Vorfeld wurde diese Anpassung vor dem Hintergrund diskuiert, dass Superintendenten nicht weniger verdienen dürften als die Amtsleiter, deren Stelle inzwischen mit A15 dotiert sind (wir berichteten)….  Zum Beitrag.

Aus dem Lot. Gehaltsgefüge in der Kirche entwickelt sich auseinander. Ein Kommentar von Anneus Buisman.

09/2015, Hannoverscher Pfarrverein
„…
Das war bisher irgendwie plausibel: die Einkommen richteten sich nach Verantwortung, nach Länge, Qualität und Kosten der Ausbildung, nach zusätzlichen Aufgaben usw. Übermäßige Spreizungen wurden vermieden.

Aber nun gerät es anscheinend aus dem Lot. Die Ausschreibung von Kirchenamts-Leiter-Stellen zeigt es an. Gab es dort bisher als höchste Vergütungsstufe A 14, soll es nun A 15 werden. Und das für Beschäftigte, die weit überwiegend ihre vom ersten Tag an bezahlte Ausbildung als Vollfinanzierung bzw- alimentierung von der Kirche erhalten haben, sprich: keineswegs ein selbstfinanziertes Studium auf eigenes Risiko vorfinanzieren mussten.
Dies wiederum läßt nun die Superintendenten nicht ruhen. Als Aufsichtspersonen mit akademischer Ausbildung müssen sie dann ja A 16, das höchste Gehalt der A-Tabelle, bekommen, eine Stufe über den KA-Leitern. Die Debatte darum hat in den synodalen Gremien begonnen… „. Zum Beitrag.