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Hannover. Pastorenausschuss zu Zulage zum Ephorengehalt nach A16

05/2016

An die Mitglieder der Landessynode
der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Stellungnahme des Pastorenausschusses
Hannover mit der Bitte, die Entscheidung
der Synode zu überdenken


Der Sachverhalt stellt sich uns folgendermaßen dar:

Geschätzte 70% aller Pastorinnen und Pastoren in unserer Kirche bekommen entsprechend ihres Dienst- bzw. ihres Lebensalters (jünger als 53 Jahre) ein Gehalt, das sich nach A13 bemisst. Ungefähr 2/3 seiner Dienstzeit wird ein Pastor (bzw. eine Pastorin) nach A13 bezahlt, bevor sich der Bewährungsaufstieg nach A14 für das letzte Drittel des Dienstes anschließt. Wenn Superintendentinnen und Superintendenten nun eine Zulage entsprechend A16 erhalten, bedeutet dies einen durchschnittlichen Gehaltsunterschied von ca. 1.540 € pro Monat. Damit bekommt ein/e Superintendent/ in ungefähr 35% mehr Gehalt als die allermeisten Pastorinnen und Pastoren. Eine solche Erhöhung lehnen wir aus insgesamt sieben Gründen ab:… Mehr dazu..