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Mehr Flexibilität ist möglich. Auf der Landessynode Württemberg wird eine neue Gemeindeform beschlossen: Die „Verbundkirchengemeinde“

12/2015

Das kirchliche Gesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung und anderer Gesetze wurde von der Landessynode nach einer harmonischen Aussprache einstimmig angenommen. Somit können sich künftig Kirchengemeinden zu einer Verbundkirchengemeinde zusammenschließen. Diese Möglichkeit erscheint vor allem für kleinere Gemeinden attraktiv. Als „Verbundkirchengemeinde“ wird eine Sonderform der Gesamtkirchengemeinde bezeichnet. In Verbundkirchengemeinden werden die verbundenen Kirchengemeinden einerseits selbständig bleiben, andererseits aber eng zusammen arbeiten….

vgl. S. 8