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Verfassungsrecht oder Gnadenrecht ?

In einer früheren Ausgabe des Hess. Pfarrerblattes erschien der Artikel „Protestantismus ohne Partizipation“ von Friedhelm Schneider. Der Artikel bemängelt die Aushöhlung demokratischer Rechte der kirchlichen Basis am Beispiel der Dekanatsfusionen der EKHN. In einem Leserbrief desselben Organs antwortete der Synodale Weißgerber. Er stellt dar, die Synode könne – unabhängig von der Regelung des novellierten Kirchenrechts –  sehr wohl weiterhin auf die Stimme der Dekanate hören und deren Stimmungen in ihre Entscheidungen einbeziehen. Da das Hess. Pfarrerblatt Reaktionen auf Leserbriefe nicht zulässt, erfolgt die Verfassungsrecht oder Gnadenrecht?