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Der Pfarrvereinsvorsitzender Martin Michaelis, Thüringen, berichtet über die Situation in der EKM

11/2016

u.a. Dienstrechtsfragen nach Dienstanweisung,

regionale Erprobungsräume (Regionalisierung),

Gustav-Adolf-Werk Thüringen,

Gerichtsbeschluss über Disiplinarverfügungen von Vorstandsmitgliedern u.a.

vgl. Heft Okt.- bis Dez., S. 6-15

Disziplinarmaßnahmen gegen 5 Pfarrer der EKM. Bleibender Vertrauensschaden nach Freispruch gegen einen Beteiligten.

Die Magdeburger Volksstimme berichtete über die Disziplinarmaßnahmen gegen 5 Pfarrer der EKM. Hier hat sich Neues ergeben. Das Verfahren gegen einen der fünf  Beteiligten wurde nun eingestellt. Den schon vorhandenen Kommentar stellen wir noch einmal als eigene Meldung ein:

Ich bin einer der 5 Pfarrer, gegen die ein Disziplinarverfahren angedroht und dann eröffnet worden ist. Jetzt hat man das Verfahren gegen mich eingestellt, nachdem angeblich Ermittlungen gegen mich ergeben haben sollen, dass die Vorwürfe  Untreue und Unterschlagung, Herausgabe von Vermögensgegenständen und Auftreten im Rechtsverkehr entkräftet werden. Bei der Androhung des Disziplinarverfahrens war noch von Betrug die Rede. Diesen Vorwurf hat man dann fallengelassen. Bestehen bleibt der Vorwurf der Schmähkritik, da ich mich mit der Kritik des GAW-Vorstandes an der Kirchenleitung wegen ihres „diktatorischen Verhaltens“ identifiziere. Ja, nach wie vor und umso mehr identifiziere ich mich. Doch in der Bundesrepublik anerkannte Rechtsurteile belegen, dass es sich bei dieser Einschätzung keineswegs um Schmähkritik handelt.
Ob das Verhalten des Landeskirchenrates der EKM in Bezug auf das GAW Thüringen und seine Vorstandsmitglieder diktatorisch ist, möge der geneigte Leser selbst entscheiden, wenn ich mitteile, dass man sich bis zum heutigen Tage nicht dazu herabgelassen, mit mir das Gespräch zu suchen. Man hat sich auch nicht bei mir entschuldigt für das Unrecht und den Stress, den man mir bereitet hat. Der Landeskirchenrat hat in der Tat gegen das Gebot „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“ verstoßen. Man hat mir das sogar indirekt angekündigt: ‚DIe wollen Euch was anhängen‘ warnte mich jemand, der enge Verbindung zu OKR Lehmann hat. Der Gipfel ist die Einstellung des Verfahrens mit der Ankündigung einer Rüge wegen Amtspflichtverletzung in Bezug auf Loyalität. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt aufgrund einer Anhörung durch KR Klein, der mir ein Anhörungsprotokoll bis Ende Januar zusenden wollte, damit meine Frau (die dabei war) und ich es durchlesen, ggf. ergänzen und unterschreiben, ehe es denn dem LKR zugeführt wird. Das ist nicht geschehen. Nach 2maligem Anmahnen bekam ich dann die Antwort von KR Klein, dass sich die Sachlage geändert habe, man mir wegen der laufenden anderen Verfahren und wegen des Datenschutzes das Protokoll nicht zusenden dürfe, ich stehe auch nicht mehr im Rechtsschutzbedürfnis. Er könne mir erst nach Ende aller Verfahren einen Auszug des Protokolls in Absprache mit dem LKR zusenden. Darüber beschwerte ich mich, weil ja damit nicht sicher ist, dass unsere Aussagen vollständig und dem Sinn gemäß darin enthalten sind, ferner, dass nicht etwa etwas hinzugefügt wurde, was wir nicht gesagt haben, aber die anderen im Disziplinarverfahren stehenden Personen belasten könnte. Als Antwort bekam ich eine Drohung: Wenn ich das als diktatorisch bezeichne, würde es über die Meinungsfreiheit hinausgehen und strafbar sein. Nun nachdem das Verfahren gegen mich eingestellt ist, ist OKR Lehmann plötzlich bereit, mit mir zu reden.
Will er sich persönlich oder samt ganzem LKR und Landesbischöfin von der Schuld reinwaschen? Was rechtfertigt einen so direkten Verstoß gegen Gottes Wort, gegen die lehre Christi (Wenn du etwas gegen deinen Bruder hast, so rede mit ihm…) und gegen die Barmer theologische Erklärung IV? Von der Verpflichtung zum Schutz der Pfarrer will ich schweigen. Hier hat eine Interessenverschiebung stattgefunden zuungunsten der Liebe und Geschwisterlichkeit und zugunsten anderer Interessen. Der ökumenische Schaden ist riesengroß. Der Landeskirchenrat hat das und die Tatsache dass wertvolle Kräfte sinnlos gebunden werden und manche segensreiche Unterstützung ökumenischer Partner ausbleiben musste billigend in Kauf genommen – und das im Lutherjahr der Toleranz!
Übrigens: Gegen die Vertreterin des Landeskirchenrates im GAW Vorstand ist offensichtlich kein Disziplinarverfahren eröffnet worden, obwohl sie gleichwohl Projekten zugestimmt hat, die angeblich nicht satzungsgemäß behandelt wurden.
Fazit: Der Leser möge selbst entscheiden ob nicht der Landeskirchenrat damit sowohl geistlich als auch theologisch, als auch ethisch völlig am Ende ist! Was hätte wohl nach all dem ein verantwortungsbewusster Politiker getan, um seinem Amt nicht weiteren Schaden zuzufügen? Ich kann jedenfalls dem Antwortschreiben von Herrn OKR Lehmann keinen Glauben schenken.
Die Erfahrungen sind zu tief und zu bitter.
Manfred Greinke.

5 Pfarrer aus dem Vorstand des Gustav-Adolf-Werks in der EKM gleichzeitig von Disziplinarverfahren betroffen

18.02.2014, Magedburger Volksstimme

Seit einem Jahr liegt der Streit beim Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Kirchenleitung hat zudem Disziplinarverfahren gegen fünf widerspenstige Pfarrer und GAW-Ehrenamtliche eröffnet, darunter Michaelis. Der ist aber zugleich gewählter Interessenvertreter aller 1000 Pfarrer in der Landeskirche. Dieses Amt kann er wegen des laufenden Verfahrens nicht mehr ausüben. „Das ist ein Skandal, wie eine gewählte Pfarrvertretung lahmgelegt wird“, schimpft Michaelis.“ Zum Artikel.

Zum Sachverhalt berichtet auch der Vorstandsbericht des Thür. Pfarrvereins 2013:

… 3. Pfarrverein, Pfarrvertretung und Gustav-Adolf-Werk Thüringen

Bereits im vergangenen Jahr habe ich in unserem Vorstandsbericht und in verschiedenen Gesprächen deutlich gemacht, dass die GAW-Arbeit eine Basisbewegung von Pfarrern gewesen ist, die unabhängig von kirchlichen Strukturen über einhundertfünfzig Jahre
Christen in der Diaspora geholfen hat. Sowohl der Pfarrverein als auch die Pfarrvertretung haben die Aufgabe, sich der Rechte der Pfarrerschaft anzunehmen und diese zu bewahren. Deshalb war es geboten, sich mit dieser Problematik zu befassen und unmissverständlich zu Wort zu melden. Das habe ich in einem Gespräch mit der Kirchenamtspräsidentin Frau Andrae getan, aber auch mit dem Vorstandsbericht im vergangenen Jahr. Bedauerlicherweise ist unsere Kirchenleitung von dem Kurs der Eskalation nicht abgewichen. Zum Bericht, vgl. S. 3f

Wir haben die EKM um eine Stellungnahme zu den Vorgängen aus ihrer Sicht gebeten. Hier die Antwort von OKR Lehmann:

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit einräumen möchten, zum
Sachverhalt "Gustav-Adolf-Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Thüringen" Stellung zu beziehen. Sicher wird es Sie nicht überraschen,
dass wir uns auch in diesem Fall an die Gepflogenheit halten, noch
offene Gerichtsverfahren nicht im Detail zu kommentieren.

Als Personaldezernent kann ich Ihnen jedoch versichern, dass mich die
Auseinandersetzung in besonderer Weise bekümmert, weil mir an einem
engen Miteinander zwischen Pfarrvertretung und Landeskirchenamt gelegen
ist. 
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir sachlich und geduldig an einer
Klärung der Frage, ob die Landeskirche das GAW Thüringen rechtsförmig
aufgelöst hat, was wir seitens der Landeskirche bejahen, andere aber
bestreiten, arbeiten müssen. Ich denke, dass die Landeskirche auf
zweierlei Weise einen wichtigen Beitrag geleistet hat, um diese Frage zu
einer für alle Seiten akzeptablen Klärung zu führen – erstens mit
einer externen Expertise und zweitens mit einer externen Moderation:
Erstens hat sie im Rahmen einer Feststellungsklage mit dem
Verwaltungsgericht der EKD eine neutrale Stelle angerufen, die die
Rechtmäßigkeit des landeskirchlichen Beschlusses prüfen soll. Zweitens
hat sie mit Pfarrer Manfred Bittighofer, dem einstigen Direktor der
Unterweissacher Missionsschule und langjährigen und verdienstvollen
Mitarbeiter im Vorstand des GAW Württemberg, einen allseits
respektierten Moderator für ein Gespräch zwischen Vertretern des GAW
Thüringen und Kollegiaten des Landeskirchenamtes gewinnen können. 

Zu den  Disziplinarverfahren möchte  sagen: Die Disziplinarverfahren
wurden im Dezember 2012 eröffnet und gleich wieder ausgesetzt, weil die
Landeskirche den Versuch unternahm, die oben genannten Schritte zur
Lösung des sachlichen Konflikts zu unternehmen. Zu unserem eigenen
Bedauern hat sich aufgrund der Erkrankung des leitenden Richters die
Verhandlung unserer Feststellungsklage bis auf den heutigen Tag
verzögert. Wir haben allerdings die Disziplinarverfahren, im übrigen
auf Antrag der Pfarrvertretung der EKM, wieder aufgenommen, mit dem
Ziel, weitere Verzögerungen zu vermeiden, und darum die Ermittlungen in
den Angelegenheiten zu führen, die von der Frage der rechtmäßigen
Auflösung des GAW unberührt sind. Nun wollen wir die
Disziplinarverfahren aber erst zum Abschluss kommen lassen, bevor wir
ihre Ergebnisse würdigen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Lehmann