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„Macht braucht Kontrolle!“ – Gustl Mollath in Gießen

Auf Initiative der Gießener Akademischen Gesellschaft, die sich der Aufgabe verschrieben hat, die Wissenschaft in den Dienst der Menschen zu stellen, fand am Samstag, dem 24. August 2013 in Gießen ein Symposion unter dem Titel Die Richter und ihre Denker – Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen statt. An der Veranstaltung nahm auch Gustl Mollath teil.
Ruhig und sachlich und ohne jeden Belastungseifer trug Gustl Mollath seine Kritik vor und appellierte an ein dem Anspruch nach demokratisches Gemeinwesen, längst fällige Reformen einzuleiten. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass Menschen systematisch ihrer Würde beraubt und auf Gedeih und Verderb einer willkürlich verfahrenden Herrschaft ausgeliefert werden. Von
Götz Eisenberg

Petition zur Verfahrensaufnahme im Fall Gustel Mollat

https://www.openpetition.de/petition/blog/freiheit-fuer-gustl-mollath

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer von Gustl Mollath,

endlich eine gute Nachricht: Wie Sie sich schon erfahren haben, hat das „Oberlandesgericht Nürnberg“ heute den Wiederaufnahme-Anträgen von RA Dr. Gerhard Strate und der Staatsanwaltschaft Regensburg stattgegeben. Damit ist Gustl Mollath unverzüglich freizulassen!

Der erste Schritt, die Freiheit von Gustl Mollath, ist damit, auch Dank Ihrer aller Hilfe, erreicht. Noch nicht erreicht ist die vollständige Rehabilitierung von Gustl Mollath. Dies kann nur durch ein faires und transparentes Wiederaufnahme-Verfahren möglich werden.

Ich habe deshalb den Titel und den Text der Petition geändert. Ziel ist nun: „Gerechtigkeit für Gustl Mollath!“.

Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.