30.05.2016
Die Gestaltungrechte von Staaten, Ländern und Kommunen würden massiv eingeschränkt.
Wir sind ja schon einiges gewohnt, aber der jüngste G7-Gipfel vom 26. und 27. Mai 2016 der Lenker der reichsten Wirtschaftsnationen, Bundeskanzlerin Angela Merkel und die EU-Spitzen eingeschlossen, kann einem schon die Zornesröte ins Gesicht treiben. Da gingen schöne Bilder um die Welt. Gehandelt wurde jedoch wieder in die falsche Richtung mit der Parole: „Wachstum und regionale Freihandelsabkommen. Und beides schnell“.
Dabei sind mehr und mehr Menschen auch bei uns durch die Kriege und Konflikte, die weltweit wachsenden Fluchtbewegungen und Katastrophen an immer mehr Ecken der Welt beunruhigt, und immer mehr von ihnen haben längst verstanden, dass falsche Politik gerade auch aus Kreisen der G-7-Staaten das alles verstärkt. Sie haben längst kein Verständnis mehr dafür, dass die Gipfel-Granden immer nur ihr Bekenntnis zu noch mehr neoliberaler Wachstums- und ebensolcher Freihandelspolitik wiederholen und damit die Fehlentwicklungen zu „marktkonformer Demokratie“ à la Merkel und zur völkerrechtlichen Fesselung der durch Bürgerwillen und Wahlen legitimierten Parlamente und Politik bestätigen und verstärken…
Vor allem aber rückt die Tatsache, dass CETA auch die Planungs- und Regelungsrechte von Ländern und Kommunen einschränkt, durch ein wichtiges Gutachten in den Vordergrund. Der Tübinger Völkerrechtler Martin Nettesheim hat es im Auftrag der baden-württembergischen Staatskanzlei bereits Anfang 2016 erstellt, es wurde aber in der Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Mittlerweile ist es abrufbar („Die Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden Gutachten im Auftrag des Staatsministeriums des Landes Baden-Württemberg“) ….