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Hannover: Kirche kaputtreformiert ?

06/2018, korrespondenzblatt Bayern

Aktenstück 98 – ein Papier verändert die Landeskirche Hannovers

von P. Andreas Dreyer, Vorsitzender des
Hannoverschen Pfarrvereins

Hannover: Rechte aus einer Stelleninhaberschaft
und einer Bestallungsurkunde
weitgehend aufgegeben

Ein Bestandsschutz
für Pfarrstelleninhaber*innen,
stets leitendes Prinzip bei früheren
Reformvorhaben, wurde nun
nicht mehr gewährt. Damit waren
aus pastoraler Sicht die zentralen
Rechte aus einer Stelleninhaberschaft
und einer Bestallungsurkunde
weitgehend aufgegeben…

In einigen besonders betroffenen
Kirchenkreisen wurde der Pfarrstellenbestand
auch über die zunächst
anvisierten 25% hinaus reduziert,
regional bis zu 50%. …

: statt eines kirchlichen
Aufbruches und einer von lebendigen
Regionen getragenen Landeskirche
„im Aufbruch“ waren nahezu
überall spürbare Rückgänge
kirchlicher Aktivität zu verzeichnen
– und zwar stärker als in anderen
Landeskirchen! …

Einzelne Kirchenkreise
hatten für einen Zeitraum von 1995
2015 bis zu 40% (!)der Kirchenmitglieder
eingebüßt, während andere
ihre Mitgliederzahl ungefähr stabil
halten konnten, …

mehr dazu, vgl. S. 133-136

 

ELK Hannover: Pfarrverein ausgebootet.

04/2016, Pfarrverein

Zulage zum Ephorengehalt nach A16 – Stellungnahme des Pastorenausschusses mit der Bitte, die Entscheidung der Synode zu überdenken

Sehr geehrtes Synodenmitglied,

der Pastorenausschuss unserer Landeskirche wendet sich mit diesem Rundbrief an Sie, da auf der letzen Synodaltagung im November – für uns überraschend -, eine Zulage zum Gehaltes der Superintendentinnen und Superintendenten beschlossen wurde, die einer Erhöhung von A15 auf A16 entspricht.

Überraschend war es für uns als Pastorenausschuss vor allem deshalb, weil uns kein entsprechender Gesetzesentwurf des Landeskirchenamtes, der dieser Entscheidung zugrunde gelegen hatte, vorlag. Somit hatte der Pastorenausschuss auch keine Möglichkeit, dazu Stellung nehmen. Damit wurde u.E. geltendes Recht missachtet. Eine grundsätzliche Eingabe hatten wir seinerzeit dennoch bei der Synode eingereicht.

Überraschend war dies für uns auch deshalb, weil uns in unseren Sitzungen der Stand der Diskussion in dieser Sache nicht mitgeteilt worden war. Deshalb hatten wir auch mit einer Entscheidung der Synode in diesem Punkt noch gar nicht gerechnet…  Mehr dazu.

Ungesetzliche Arbeitszeitvorgaben

Stellungnahme des Hannoverschen Pfarrvereins vom 1.2.2013 zur Wochenarbeitszeit von PastorInnen

Da das landeskirchliche Pfarrdienstrecht das wöchentliche Arbeitszeitvolumen von PastorInnen nicht benennt, gilt selbstverständlich für PastorInnen wie für Kirchenbeamte der hannoverschen Landeskirche die für niedersächsische Landesbeamte gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei ganzen Stellen (75% = 30;  50%= 20; 25% = 10 WStdn).
An diesen Sachverhalt hatte der Pastorenausschuss bereits am 14. 02. 2005 in seiner Stellungnahme gegenüber dem Landeskirchenamt (s. S. 2, Nr. 2d) ausdrücklich erinnert.

Der Vorstand des HPV hat nun an das Landeskirchenamt geschrieben, mit der Bitte, dringend alle landeskirchliche Institutionen, insbesondere die Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung, auf diese gesetzlichen Zeit-Vorgaben hinzuweisen und andere Arbeitszeitangaben offiziell zu untersagen. Mehr dazu.