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Kirchengemeinden: Körperschaftstatus bewahren!

23.02.2017, Kirchenbunt

In seiner Übersicht verdeutlicht Dr. Hartmut Becks, warum es wichtig ist, den Körperschaftsstatus der Kirchengemeinden nicht anzutasten!

Die rheinischen Kirchengemeinden besitzen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Eher beiläufig formulierte Bemerkungen aus den Reihen der Kirchenleitung lassen vermuten, dass im Landeskirchenamt mehr oder weniger offen darüber diskutiert wird, ihnen diesen Status streitig zu machen. Schon jetzt gibt es Anzeichen dafür, dass schleichend und in kleinen Schritten die Voraussetzungen geschaffen werden, die Körperschaftsrechte der Kirchengemeinden soweit zu beschneiden, dass ein entsprechender Status obsolet wird. …

 

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