INI – die Initiative für ein gerechtes Kirchenrecht in der EKHN richtete folgenden Brief an Kirchenpräsident Volker Jung:
Rechtspraktiken in EKD und EKHN bedürfen dringend sachkundiger Überprüfung
Sehr geehrter Herr Kirchenpräsident Dr. Jung,
da es auch in der EKHN folgenschwere Verfahren wegen “Ungedeihlichen Wirkens“ gab, deren rechtliche Grundlage der des Pfarrdienstgesetzes der EKD vergleichbar ist, fügen wir eine Kurzfassung des Schriftwechsels mit EKD-Leitungsgremien an, mit der dringenden Bitte um Beachtung.
Seit langem empfinden sachkundige Gemeindeglieder und wir noch weitere Rechtspraktiken der EKHN als inakzeptabel: So wird z. B. in einer Rechtsverordnung die Aufnahme von Vikarinnen und Vikaren in den praktischen Vorbereitungsdienst von der “erfolgreichen Teilnahme an einer Potentialanalyse“ abhängig gemacht. Längst ist jedoch bekannt, dass der Erkenntniswert von Potentialanalysen nahe NULL tendiert, zumal sie auf Momentaufnahmen beruhen. Hinzu kommt, dass deren wissenschaftliche Basis äußerst schwach ist. Umfragen bei Ausbildern in Behörden und Konzernen haben ergeben, dass derartige Analysen entweder eingestellt worden sind oder nur zu einem sehr geringen Anteil in das Gesamtergebnis einer Beurteilung einfließen. Seit langem wird dies auch von Synodalen gefordert (z. B. in der 9. Synode: 7, 8, 9, 12. Tagung). Stattdessen sollte mit der persönlichen Begleitung von Pfarramtskandidaten /-innen durch Lehrpfarrer, Ausbildungsleiter usw. so früh wie möglich begonnen werden, damit ggf. noch eine Umorientierung möglich ist.