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Die Kritik am Pfarrdienstrecht 2010 bleibt auch 2013 bestehen

Die Kritik am Pfarrdienstrecht der EKD 2010 bleibt auch 2013 bestehen
Hans-Eberhard Dietrich, 12. Juli 2013

Insgesamt 10 Paragraphen (§39, 79, 80, 83-86, 92-94) ermöglichen es den Kirchenverwaltungen, so wie bisher auch, Pfarrerinnen und Pfarrer aus den unterschiedlichsten Gründen zu versetzen, das Gehalt zu kürzen, zurückzustufen und zwangsweise zu pensionieren. Wie bisher auch gilt dabei als ein Grund die Ungedeihlichkeit, jetzt umbenannt in „nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes“ ( § 79).

Kritik an Wartestand und Ungedeihlichkeit im Gesetz von 2010 und an den bisherigen Regelungen gibt es seit Jahren, z.B. einzelne Pfarrervertretungen und Pfarrvereine, Melsunger Initiative, Interessengemeinschaft Rechtsschutz für Pfarrerinnen und Pfarrer, D.A.V.I.D., Initiative für ein gerechtes Kirchenrecht (Hessen), Theologen (z.B. Professorin Gisela Kittel- Schleudersitz für Gemeindepfarrer; – Dr.Traugott Schall – Das Kuckucksei im Pfarrerdienstrecht; Dr. Karl-Heinz Drescher-Pfeiffer – Ist Willkuer theologisch zu begründen: Oder Wie häretisch ist der Wartestand?) und viele Nichttheologen. Mehr dazu.

Melsunger Initiative

Wir nennen uns nach dem hessischen Ort Melsungen bei Kassel, dem ersten Tagungsort dieses Kreises im Januar 2005. In den letzten Jahren tagen wir allerdings in Fulda.

Wir sind ein Kreis von Gemeindegliedern und Pfarrerinnen und Pfarrern, die sich für Kirchenrecht, insbesondere Kirchenverfassung, Kirchengemeindeordnung und Pfarrerdienstrecht engagieren.

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