23.5.2017 Zeit
Die Kirchen jammern gerne über ihren schwindenden Einfluss. Objektiv betrachtet geht es den Kirchen jedoch prima. Fast jede andere Institution würde sicherlich gerne mit ihr tauschen.
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23.5.2017 Zeit
Die Kirchen jammern gerne über ihren schwindenden Einfluss. Objektiv betrachtet geht es den Kirchen jedoch prima. Fast jede andere Institution würde sicherlich gerne mit ihr tauschen.
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15.4.2017 junge Welt
Die Kirche trägt fast jedes militärische Abenteuer der Bundesrepublik mit. Warum gibt es so wenig Kritik an so vielen völkerrechtswidrigen Einsätzen? Christian Arndt versucht zu erklären, wie sich von Anfang an in der Bundesrepublik Militär und Kirche verbanden.
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Dt. Pfarrrerblatt 02/2017
…
Defizitäres theologisches Selbstverständnis
Die Antwort der Dissertation ist ernüchternd: Die leitenden Motive bei der Bildung der Kirchenverfassung in den Jahren 1918-1924 waren keine theologischen. Die Kirche formulierte zwar ihre Verfassung und damit ihr Recht. Sie hat es aber keiner theologischen Reflexion unterzogen: weder in der Kirchenleitung noch in der Landessynode noch in Landeskirchenversammlung. Die wichtigste Bestimmung für die damals handelnden Personen war: Die Kirche ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Man knüpfte an die damals schon vorfindliche Sicht der Kirche als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an, die seit 1805 galt (381). Wenn sie aber Körperschaft öffentlichen Rechts ist, dann hat sie ein rein verwaltungstechnisches, aber kein theologisches Selbstverständnis (379)…
Welche negative Auswirkungen ein solcher Mangel an theologischer Reflexion nach sich zieht, macht Reitzig am Beispiel einer Bestimmung des Pfarrerdienstrechts deutlich: an der Bestimmung über die zwangsweise Versetzung eines Geistlichen: …
Genau diese Mobbingaktivitäten nimmt das heutige Pfarrerdienstrecht billigend in Kauf….
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04/2016, Der Tagesspiegel, Berlin
… Der Bericht betont an vielen Stellen, dass auch die Grünen am inzwischen 100 Jahre alten deutschen Kooperationsmodell festhalten wollen… Es ist nicht laizistisch, verbannt Religion nicht ins Privatleben, sondern fördert die Zusammenarbeit von Staat und Religionsgemeinschaften, bisher die Kirchen, etwa durch kirchliche Krankenhäuser, im Religionsunterricht an staatlichen Schulen oder in der Sozialarbeit. “Neutralität und Trennung von Religion, Weltanschauung und Staat bedeuten kein Kooperationsverbot“, heißt es im Bericht, man wolle das Modell aber „weiterentwickeln“. Sogar die Kirchensteuer hat Fans unter den Kommissionsgrünen…
Die grünen Vorschläge zum kirchlichen Arbeitsrecht freilich, das gibt auch die Chefin zu, “werden den Kirchen nicht gefallen: Die Kommission will zum Beispiel, dass das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich auch für Angestellte der Kirche, von Diakonie und Caritas gilt. Schließlich seien sie mit 1,2 Millionen Beschäftigten nach dem Staat der größte Arbeitgeber, in vielen Gegenden hätten sie ein Monopol. Außerdem sollen die Kirchen, wie Unternehmen auch, ihre Finanzen offenlegen. Bisher sind Religionsgemeinschaften per Gesetz nicht zur Rechnungslegung verpflichtet… Zum Artikel.
Der Abschlussbericht der Kommission.
03/2016
…Wenn wir uns also anschicken, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat im Kanton Bern weiterzuentwickeln, dann nicht von ferne mit dem Ziel Voltaires, der jeden seiner Briefe mit dem Schlussatz: „Ecrasez l’infâme!“ unterschrieb und damit meinte, man müsste dem Christentum zu Leibe rücken. Sondern wir wollen, dass die Kirche mehr Autonomie bekommt mehr Freiheit, ihre eigenen Angelegenheiten auch selber an die Hand zu nehmen und damit weniger von den staatlichen Autoritäten abhängig zu sein. Was heisst das nun konkret, wie gehen wir vor? Wie Sie wissen, haben Regierungsrat und Grosser Rat in der letzten Septembersession im Rahmen der Beratung des Berichtes „Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern“ die Totalrevision des bernischen Kirchengesetzes beschlossen. Ein Kernpunkt der Revision betrifft die Übergabe der kantonalen Pfarrdienstverhältnisse von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) in die Verantwortung der drei Landeskirchen. …
06/2015
Nur noch eine Konvention und ein Ansprechpartner für beide protestantischen Kirchen
Weniger Geld aus der Staatskasse, aber eine Zusicherung der Eigenständigkeit ihrer Kirche, das bedeutet in Kürze eine neue Konvention zwischen Staat und Kirche für die Reformierten in Luxemburg.
Seit Anfang 2014 hat die Regierung in Luxemburg mit den Kirchen im Land verhandelt, um das Verhältnis zwischen Glaubensgemeinschaften und Staat neu zu regeln. Am 26. Januar dieses Jahres unterzeichneten die Vertragskirchen eine neue Konvention. Die Autonomie der Protestantisch-Reformierten Kirche von Luxemburg wird respektiert, aber die Reformierten haben keinen eigenen Ansprechpartner mehr bei der Regierung, Staatsgelder müssen die Protestanten unter sich verteilen und der Betrag der Staatsgelder für Glaubensgemeinschaften wurde stark gekürzt... Zum Bericht.
1.Zusammenfassung
Die geltende Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton entlöhnten evangelisch-reformierten Pfarrstellen (BSG 412.111) ist letztmals per 1. Januar 2012 revidiert worden. Siemuss erneut revidiert werden, damit die vom Grossen Rat im Rahmen der Aufgaben- undStrukturüberprüfung 2014 gefassten Sparbeschlüsse in der Produktgruppe „PfarramtlicheVersorgung der Kirchgemeinden und Beziehung zwischen Kirche und Staat“ umgesetzt werden können. Da die Staatsausgaben für die Landeskirchen fast ausschliesslich aus Pfarrbesoldungen bestehen, kann das vom Grossen Rat vorgegebene Sparziel von jährlich 5 Millionen Franken nur mit dem Abbau von 27.5 Pfarrstellen erreicht werden. 24.9 Stellen gehen zu Lasten der evangelisch-reformierten Landeskirche. Die vorliegende Totalrevision der Verordnung ordnet die Pfarrstellen an die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden nach neuen Kriterien zu und regelt den Abbauprozess.
…
Der Stellenabbau erstreckt sich über die Jahre 2016 – 2019. Die Verordnung sieht Kriterienvor, in welcher Reihenfolge der Abbau in den Kirchgemeinden stattfindet. Verfügt wird der Umfang und der Zeitpunkt des Abbaus durch die oder den Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten. … Zum Synodenbericht.
15.02.2015, Bayerisches Sonntagsblatt
Er gilt als Klassiker der Deutung der Moderne und einer der maßgeblichen protestantischen Theologen am Ende der Kaiserzeit und in den frühen Jahren der Weimarer Republik: Ernst Troeltsch wurde vor 150 Jahren geboren.
..Mit den »Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen« legte der angesehene Theologe 1912 eine sozialhistorische Darstellung des christlichen Ethos vor. In seinen Schriften zur religiösen Lage der Gegenwart warf er den Landeskirchen eine zu große Nähe zum monarchischen Staat und ein zu enges Bündnis mit den konsverativen Eliten vor. Er warb stattdessen für eine »elastisch gemachte Volkskirche«, die sich unter den Bedingungen des Pluralismus verschiedenen Frömmigskeitsformen – von mystischer Innerlichkeit bis asketischem Rigorismus – öffnen müsse…
In den frühen Jahren der Weimarer Republik gehörte Troeltsch zu den wenigen deutschen Intellektuellen, die sich um die Stabilität der ersten deutschen Republik sorgten. Gelinge es nicht, das protestantische Bürgertum für die Republik zu gewinnen, werde Deutschland in zehn Jahren eine »Diktatur der Faschisten«, warnte er 1922… Zum Artikel
Minister Dorgerloh erläßt Werbeverbot für Bundeswehr an Schulen.
09.12.2014, Magdeburger Volksstimme
Kultusminister Stephan Dorgerloh (SPD) hat der Bundeswehr für Besuche in Schulen strenge Vorgaben gemacht. Ab sofort ist Berufswerbung für die Streitkräfte während der Schulzeit verboten. Bei Veranstaltungen zur Berufsorientierung dürfen Soldaten nur noch dann auftreten, wenn diese nach dem Unterricht stattfinden. Truppenbesuche sind unzulässig, sobald sie „Eventcharakter“ haben. Ebenfalls neu ist die Vorschrift, dass Bundeswehrvertreter nicht mehr allein über Sicherheitspolitik reden dürfen. „Parallel oder zeitnah“ müssen auch friedenspolitische Organisationen zu Wort kommen. … Zum Artikel.
Streit um Adventskonzerte des Musikkorps der Bundeswehr in Kirchen. Offener Brief des Bonhoeffer-Vereins.
In einem offenen Brief, der am Mittwoch auch in der Redaktion von evangelisch.de einging, schreibt der stellvertretende Vorsitzende des Dietrich-Bonhoeffer-Vereins, Detlef Bald: “Militarismus in der Kirche ist das falsche Signal der Kirche in dieser konfliktreichen Zeit und begünstigt eine weitere Militarisierung unserer Gesellschaft.” Dass die Musikkorps der Bundeswehr rund 50 Adventskonzerte in deutschen Kirchen geben wollten, halte der Verein “angesichts der momentanen, gewaltvollen und kriegerischen Konflikte in der Welt für bedenklich.” Und: Die Auftritte seien “unvereinbar mit der Weihnachtsbotschaft, deren zentraler Inhalt für uns der Frieden ist.” Der Brief richtet sich an Synode und Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und endet mit der Forderung, “sich grundsätzlich gegen Militärkonzerte in Kirchen auszusprechen!”… Zur Quelle.
„Kirche muss auf Privilegien verzichten, wenn sie glaubwürdig sein will“
Wir sind Kirche zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht
München, 21. November 2014
Die in der Verfassung garantierten Grundrechte bezüglich der persönlichen Lebensführung müssen nach Ansicht der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche endlich auch in kirchlichen Arbeitsverhältnissen gelten.
Die katholische Reformbewegung begrüßt deshalb die differenzierenden kirchlichen Äußerungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.11.2014, die eine baldige und hoffentlich positive Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts für nach Scheidung wiederverheiratete und homosexuell lebende Menschen erwarten lassen.
Auch um der eigenen Glaubwürdigkeit willen sollte die römisch-katholische Kirche auf staatliche Privilegien wie das kirchliche Selbstbestimmungsrecht verzichten, denn das Einfordern von Privilegien widerspricht dem Zweiten Vatikanischen Konzil (GS 76).