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51 kw „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

„…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

So endet die wahrscheinlich letzte Vorlage (Drucksache Nr.17/14) des etwas vorzeitig aus seinem Amt scheidenden Personaldezernenten und stellvertretenden Leiters der Kirchenverwaltung Dr. Walter Bechinger/EKHN. Kein Scherz, ehrlich: „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“
Demgegenüber waren frühere Abschätzungen der Kostenwirkungen aus seiner Feder nachgerade präzise. Etwa die der Neuplanung der Pfarrstellenplanung, der sog. „Pfarrstellenbemessung 2025“. Dort hieß es – wie gesagt vergleichsweise präzise – : „Mit Einsparungen ist vor 2020 nicht zu rechnen“. Gewiss: die Ansprüche des Normenkontrollrates des Bundes (NKR), wären auch damit wohl kaum zu erfüllen gewesen. Denn dieser soll die Auswirkungen und Folgewirkungen von gesetzlichen Maßnahmen auf die Verwaltung, die Wirtschaft und den Bürger vor den Verfahren berechnen. Dies ist nun kein Plädoyer für einen kirchlichen Normenkontrollrat. Aber angesichts einer von Finanzskandalen aufgeschreckter Öffentlichkeit sollten doch gewisse übliche Planungsregeln eingehalten werden wie eben: Vor den Verfahren“ und „berechnen.

Aber hier: „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

In aller Kürze zum Hintergrund. Im Konkreten Fall werden die Ausgaben der Landeskirche durch die Vorlage des OKR in Zukunft ganz offensichtlich steigen. Dafür gibt es drei Gründe:
1. die Anpassung der Urlaubesregelung der Kirchenbeamten an eine EKD-Regelung. Sie führt zu einer Erhöhung des Urlaubsanspruchs
namentlich für jüngere Kirchenbeamte.
2. den rückwirkenden Vollzug der Regelung ab 2011, der bis 2016 zu zusätzulich erhöhtem Urlaubsanspruch führt.
3. die Einfürung der Sabbatjahrregelung auch für Kirchenbeamte (!) analog der Regelungen für Pfarrerinnen und Pfarrern.
Die Kosten dafür werden nun wiefolgt bestimmt:

Dazu wird in der Drucksache festgestellt: „Finanzielle Auswirkungen: Die Zahl der jüngeren Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten, die durch die Neuregelung einen erhöhten Urlaubsanspruch erhalten, ist überschaubar. Außerdem wird durch die Übergangsregelung versucht, ihre urlaubsbedingte Abwesenheit zu entzerren. Daher werden aller Voraussicht nach keine Vertretungskräfte eingestellt, so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

Logik? Sollten tatsächlich keine Vertretungskräfte eingestellt werden, was in der Vorlage praxisfern unterstellt wird, dann wären die finanziellen Auswirkungen
(hinsichtlich der Ausgaben) gleich Null. Hier wird aber konstatiert, sie wären nicht bezifferbar. Richtig jedenfalls ist, und da ist diese Vorlage leider nur allzu typisch: die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen werden hier im Vorfeld auch weitreichender Beschlüsse nicht ermittelt (s.o.- Pfarrstellenbemessung). Obwohl das selbstverständlich – wie etwa hier unter Zuhilfenahme der Grundrechenarten – durchaus darstellbar wäre. Nehmen wir nur Beispiel 3, die Sabbatregelung für Kirchenbeamten.
Sie haben demnach in Zukunft alle 10 Jahre Anspruch auf 3 Monate (= 90 Tage) „Sabbatjahr“, oder pro Jahr 9 Tage. Der Einfachheit gerechnet auf 270 Arbeitstage sind das 3% ihrer Arbeitszeit. Die Kosten steigen also für den Punkt 3, Sabbatjahr, um 3%. Man könnte dies nun auch in absoluten Zahlen beziffern. Die EKHN hat x Kirchenbeamte, sie verdienen im Schnitt… etc. pp. Hier jedoch gilt:  „…so dass die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar sind.“

Friedhelm Schneider