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Bundesarbeitsgericht: Kirche verstößt womöglich gegen Gleichbehandlungsgebot.

28.07.2016, Berliner Zeitung
Darf die Kirche einen bei ihr angestellten Arzt feuern, weil er zum zweiten Mal geheiratet hat? Nein, bei dieser Frage geht es nicht etwa um das Mittelalter. Am Donnerstag musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum wiederholten Mal mit diesem Problem beschäftigen. Es entschied den Fall zwar nicht, machte aber deutlich, dass womöglich ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vorliegt. Zur abschließenden Beantwortung dieser Frage verwies er den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg…. Zum Hintergrundbericht.

„Walk what you talk“ – Systemische Denkfiguren und kirchliches Arbeitsrecht. Von Jochen Leucht, Freiburg, Systemagazin Adventskalender 2015

01/2016
…Die Ethikrichtlinien der beiden an Mitgliedern stärksten systemischen Verbände in Deutschland betonen die Grundhaltung, dass Menschen aufgrund sexueller Orientierung nicht diskriminiert werden dürfen. Das kirchliche Arbeitsrecht seinerseits legitimiert die fristlose Entlassung von Mitarbeiter(inne)n, welche sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen. Hier verstößt das kirchliche Arbeitsrecht gegen den Geist und Wortlaut der z.B. DGSF-Ethikrichtlinien. Erlaubt sei an dieser Stelle die Frage, ob eine freundliche Abgrenzung und deutliche und laute Opposition einer Kooperation nicht vorzuziehen sei?!
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