Zwei fast zeitgleiche Urteile zu Möglichkeiten und Grenzen Religionsausübung im säkularen Staat wie sie konträrer kaum ausfallen können: einmal aus der EU zu Frankreichs Verschleierungsverbot, zum andern aus den USA (US–Supreme Court gibt Klage christlicher Unternehmer statt). Die Urteile werden zeigen die tiefen kulturellen Gräben zwischen altem und neuem Kontinent auch in Fragen der Religionsausübung. Man darf auf die weitere theologisch-wissenschaftliche und staatsrechtliche Debatte gespannt sein. Vergleichen Sie dazu auch Jürgen Habermas: Wie viel Religion verträgt der liberale Staat? (FS).
1. Juli 2014 Von Kim Björn Becker, SZ
Die Debatte hat das Land jahrelang gespalten, immer wieder haben in Frankreich Befürworter und Gegner eines Verschleierungsverbots ihre Argumente vorgebracht und heftig gestritten. 2011 trat eine Regelung in Kraft, die das Tragen von Vollschleier in der Öffentlichkeit verbietet. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg das Verbot für rechtmäßig erklärt: Es stelle keine Verletzung der Menschenrechte dar, urteilten die Richter. Es sei „legitim“, wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle… Zum Artikel.