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Die Gesundheitskarte: teuer, unwirtschaftlich, nutzlos

 

„Projekt Gesundheitskarte könnte 14 Milliarden kosten“

von Kerstin Dämon

Die elektronische Gesundheitskarte soll bisher 728 Millionen Euro gekostet haben. Silke Lüder, Vizepräsidentin der freien Ärzteschaft, ist überzeugt, dass die Kosten in Wahrheit die Milliardengrenze schon gesprengt haben. Und zwar für nichts und wieder nichts.

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Ökonomisierung gefährdet Gesundheitsversorgung

Ein Paradebeispiel für ökonomische Interessen und Fremdbestimmung ärztlicher Tätigkeit ist für die Freie Ärzteschaft das Projekt elektronischen Gesundheitskarte. „Krankenkassen wollen Bürokratie und damit Kosten auf Praxen abwälzen und gleichzeitig online die Behandlung kontrollieren. Soll hier unter Kassendirektive gespart werden?“, fragt die FÄ. Zugleich schaufle das Projekt der IT-Industrie Milliarden zu. „Bezahlen müssen das Patienten und Verbraucher – und das, obwohl auch nach Aussage des Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem eine Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung niemals zu erwarten ist“, erläutert der Ärzteverband. Mehr dazu.

Bund und IWF gegen „doppisches System“

Kosten der Einführung der Doppik in Bundesländern:

Land Hessen:                        300 Mio. für die Einführung

inkl. Erweiterungen; aber Kosten nur bis 2006; Prozess der Umsetzung lief bis 2009

vgl. Artikel

Land Baden-Württemberg: offiziell 330 Mio. für die Einführung

Der Rechnungshof habe die Kosten des Projekts einschließlich der so genannten Beistellkosten der Ministerien, d. h. der nicht direkt auf NSI gebuchten Kosten der Einführung der neuen Steuerung, sogar auf mindestens 550 Mio. € geschätzt. Lesen Sie mehr.

Land Rheinland-Pfalz, Kommunen: „mindestens 140 Mio.“ für die Einführung (Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Kommunalbericht 2011, auf den Seiten 45ff)

Schlussfolgerung BUND: „erheblichen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand“ und

Entscheidung für Erweiterte Kameralistik:

Unter Abwägung der Kosten und des Nutzens der Modernisierungsoptionen bietet die Erweiterte Kameralistik für den Bund die beste Entwicklungsperspektive… Der IWF begrüßt den Reformansatz mit seiner Ressourcen- und Ergebnisorientierung und den Verzicht auf ein vollständig doppisches System.“

NKF – Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?

Einen „erheblichen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand“ erachtet der Bund als Nachteil der Doppik. Die EKD hat mit ihrem Beschluss 2005 just diesen Weg favorisiert. Und er wird in den meisten Landeskirchen mittlerweile umgesetzt oder steht zur Umsetzung an. Wer die schon erfolgten Einführungsprozesse der Doppik in Landeskirchen kennt, weiß, dass nicht nur beträchtliche (Mehr-)Kosten Probleme bereiten. Aber nicht allein durch zusätzliche Ausgaben für Einführung und laufenden Betrieb werden der Kirche mit der Einführung der Doppik Mittel entzogen. Sondern auch durch die inhärente Wirkungen des doppischen Systems, namentlich der pauschalen Abschreibungspraxis, selbst. Mittel, die für die inhaltliche, geistliche oder soziale Arbeit, Arbeit mit Jugendlichen etc. und damit auch für eine angemessene Personalausstattung immer anspruchsvoller werdender kirchlicher Arbeit heute schmerzlich fehlen.

Gerne würden wir also eine umfassende Bilanz der EKD zur Einführung der Doppik den Landeskirchen bieten. Bis eine solche vorliegt… werden wir mit eigener und fremder Expertise das Thema und die darin enthaltene Sprengkraft in mehreren Beiträgen als Monatsthema von www.wort-meldungen.de sondieren. Das Spektrum der aus der Praxis stammenden und für die Praxis bestimmten Beiträge reicht von Basisinformationen über eine Theorie der Steuerungsinstrumente bis hin zu „Risiken und Nebenwirkungen“. Stets wird die Materie anhand praktischer Beispiel anschaulich dargestellt.